• PayBit AG in Liquidation

    AR
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-440.3.031.049-0
    Branche: Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Alter der Firma

    7 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    100'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu PayBit AG in Liquidation

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahren
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahren
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen. Mehr erfahren
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    Betreibungsauskunft

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    Über PayBit AG in Liquidation

    • PayBit AG in Liquidation ist aktuell in Liquidation und in der Branche Erbringen von IT-Dienstleistungen tätig. Der Sitz liegt in Herisau.
    • Im Management ist eine aktive Person eingetragen. Gegründet wurde die Firma am 31.08.2016.
    • Die Firma hat ihren Handelsregistereintrag zuletzt am 13.12.2023 angepasst. Alle bisherigen Handelsregistereinträge sind unter Meldungen verfügbar.
    • Die gemeldete UID ist CHE-268.623.273.
    • An derselben Adresse sind 173 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: 7 Level AG in Liquidation, AB Bauwelt GmbH in Liquidation, ACCENTIX Swiss AG in Liquidation.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung und den Vertrieb von Software sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • PayBit AG
    • Textation AG
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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: PayBit AG in Liquidation

    SHAB 231213/2023 - 13.12.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK03-0000047997, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABAR 13.12.2023 Öffentlich einsehbar bis: 13.12.2028 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Einstellung des Konkursverfahrens PayBit AG in Liquidation Schuldner: PayBit AG in Liquidation CHE-268.623.273 Schützenstrasse 38O

  • Herisau Datum des Auflösungsentscheids: 09.05.2023 Datum der Einstellung: 06.12.2023 Kostenvorschuss: CHF 3'000.00 Rechtliche Hinweise: Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der genannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte. Publikation nach Art. 230 und 230a SchKG. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 27.12.2023 Kontaktstelle: Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, Postfach 42, 9410 Heiden AR Bemerkungen: Das Kantonsgerichts-Präsidium von Appenzell Ausserrhoden hat mit Entscheid vom 05.04.2023 bezüglich der genannten Gesellschaft in Anwendung von Art. 731b OR die Auflösung per 05.04.2023 verfügt und gleichzeitig die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Vollstreckungserklärung mit Wirkung ab 09.05.2023. *** Hinweis für Forderungen von Arbeitnehmenden: Der Entschädigungsanspruch für Insolvenzentschädigung (Art. 53 Abs. 1 AVIG) der Arbeitnehmenden muss spätestens 60 Tage nach dieser Veröffentlichung im
    Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 13.12.2023 bei der Kantonalen Arbeitslosenkasse Appenzell AR, Obstmarkt 1, 9102 Herisau AR, eingereicht sein. Mit
    Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Insolvenzentschädigung.

  • SHAB 231212/2023 - 12.12.2023
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: HR02-1005907903, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)

    PayBit AG in Liquidation, in Herisau, CHE-268.623.273, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 93 vom 15.05.2023, Publ. 1005746291). Auflösung der Gesellschaft durch Konkurs gemäss Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 06.12.2023, mit Wirkung ab dem 06.12.2023, 09.10 Uhr. Das Konkursverfahren ist mit Verfügung derselben Richterin vom 06.12.2023 mangels Aktiven eingestellt worden.

    SHAB 231208/2023 - 08.12.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001032, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 08.12.2023 Öffentlich einsehbar bis: 08.06.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid in Sachen Konkursamt Appenzell Ausserrhoden gegen PayBit AG in Liquidation Gerichtsentscheid: Gesuchsteller Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Postfach 42, 9410 Heiden Gesuchsgegnerin PayBit AG in Liquidation, mit Sitz in Herisau AR Entscheiddatum: 6. Dezember 2023

    1. Über die PayBit AG in Liquidation, Firmen-Nr. CHE-268.623.273, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 6. Dezember 2023, 09:10 Uhr, der Konkurs eröffnet.
    2. Das Konkursverfahren wird eingestellt und gilt als geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger oder eine Gläubigerin innert 10 Tagen seit Publikation der Einstellungsverfügung die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich zur Übernahme der ungedeckten Verfahrenskosten verpflichtet und diese sicherstellt.
    3. Die Entscheidgebühr im Betrag von CHF 150.00 wird zu Lasten der Schuldnerin vom Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, bezogen.
    4. Dieser Entscheid kann mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Zustellung der Entscheidbegründung schriftlich, begründet und mit bestimmten und gegebenenfalls bezifferten Anträgen versehen beim Einzelrichter des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, einzureichen. Zulässige Beschwerdegründe sind unrichtige Rechtsanwendung und offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Verfügende Stelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2

    9043 Trogen Bemerkungen:
    SV2 23 287

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