Auskünfte zu PAR Alliance AG in Liquidation
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Über PAR Alliance AG in Liquidation
- PAR Alliance AG in Liquidation hat den Sitz in Herisau und ist in Liquidation. Tätig ist sie im Bereich «Erbringen von IT-Dienstleistungen».
- PAR Alliance AG in Liquidation hat 0 Personen im Management.
- Alle Anpassungen am Handelsregistereintrag finden Sie unter Meldungen. Die letzte Anpassung erfolgte am 22.05.2024.
- Die gemeldete UID lautet CHE-255.985.956.
- An der gleichen Adresse wie PAR Alliance AG in Liquidation sind 4 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: Bitag CH GmbH, Decken Wand Bau GmbH, LEGTAX AG.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
24.06.2011
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Herisau
Handelsregisteramt
AR
Handelsregister-Nummer
CH-320.3.069.526-9
UID/MWST
CHE-255.985.956
Branche
Erbringen von IT-Dienstleistungen
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Planung, Entwicklungen und Erstellung von Technologie- und Umweltprojekten im In- und Ausland; Handel mit Waren aller Art; Patente, Lizenzen, Marken und Know-how; kann im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Niederlassungen gründen sowie Beteiligungen, Wertgegenstände, Grundstücke und Immobilien kaufen, halten, vermieten und verkaufen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- PAR Alliance SA en liquidation
- PAR Alliance LTD in liquidation
- PAR Alliance LTD
- PAR Alliance AG
- PAR Alliance SA
- Dr. med. Lutz Krick AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: PAR Alliance AG in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1006036958, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
PAR Alliance AG in Liquidation, in Herisau, CHE-255.985.956, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 61 vom 27.03.2024, Publ. 1005995897). Eröffnung des Konkurs gemäss Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 15.05.2024, mit Wirkung ab dem 15.05.2024, 08.45 Uhr, über die bereits aufgelöste Gesellschaft. Das Konkursverfahren ist mit Verfügung derselben Richterin vom 15.05.2024 mangels Aktiven eingestellt worden.
Publikationsnummer: KK03-0000052210, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABAR 22.05.2024 Öffentlich einsehbar bis: 22.05.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Einstellung des Konkursverfahrens PAR Alliance AG in Liquidation Schuldner: PAR Alliance AG in Liquidation CHE-255.985.956 Bahnhofplatz 10
Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 22.05.2024 bei der Kantonalen Arbeitslosenkasse Appenzell AR, Obstmarkt 1, 9102 Herisau AR, eingereicht sein. Mit
Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Insolvenzentschädigung.
Publikationsnummer: UV04-0000001193, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 17.05.2024 Öffentlich einsehbar bis: 17.11.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid in Sachen Konkursamt Appenzell Ausserrhoden gegen PAR Alliance AG in Liquidation Gerichtsentscheid: Gesuchsteller Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Postfach 42, 9410 Heiden Gesuchsgegnerin PAR Alliance AG in Liquidation, mit Sitz in Herisau AR Entscheiddatum: 15. Mai 2024
- Über die PAR Alliance AG in Liquidation, Firmen-Nr. CHE255.985.956, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 15. Mai 2024, 08:45 Uhr, der Konkurs eröffnet.
- Das Konkursverfahren wird eingestellt und gilt als geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger oder eine Gläubigerin innert 10 Tagen seit Publikation der Einstellungsverfügung die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich zur Übernahme der ungedeckten Verfahrenskosten verpflichtet und diese sicherstellt.
- Die Entscheidgebühr im Betrag von CHF 150.00 wird zu Lasten der Schuldnerin vom Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, bezogen.
- Dieser Entscheid kann mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Zustellung der Entscheidbegründung schriftlich, begründet und mit bestimmten und gegebenenfalls bezifferten Anträgen versehen beim Einzelrichter des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, einzureichen. Zulässige Beschwerdegründe sind unrichtige Rechtsanwendung und offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung.
- Die Betreibungsferien hemmen den Fristenlauf nicht. Fällt jedoch das Ende einer Frist in die Zeit der Betreibungsferien, so wird die Frist bis zum dritten Tag nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung dieser Frist werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt. Verfügende Stelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen Bemerkungen:
SV3 24 122