Auskünfte zu MB Consulting Group GmbH in Liquidation
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Über MB Consulting Group GmbH in Liquidation
- MB Consulting Group GmbH in Liquidation mit Sitz in Herisau ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus dem Bereich «Erbringen von Dienstleistungen für Versicherungen und Pensionskassen». MB Consulting Group GmbH in Liquidation ist in Liquidation.
- Das Management der Firma MB Consulting Group GmbH in Liquidation besteht aus 0 Personen. Gegründet wurde die Firma am 18.12.2008.
- Alle vergangenen Änderungen können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF speichert werden. Die letzte Änderung im Handelsregister gab am 21.06.2024.
- Die UID der Firma lautet CHE-114.640.459.
- An der gleichen Adresse sind 3 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: BIN Solutions AG, Erfolg Holding AG, Grokoli AG.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
18.12.2008
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Herisau
Handelsregisteramt
AR
Handelsregister-Nummer
CH-440.4.021.795-6
UID/MWST
CHE-114.640.459
Branche
Erbringen von Dienstleistungen für Versicherungen und Pensionskassen
Firmenzweck
Vermittlung von Dienstleistungen im Gesundheitsbereich. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Zweigniederlassungen errichten sowie Liegenschaften erwerben und veräussern.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- MB Consulting Group GmbH
- Hofmann Beratungen GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: MB Consulting Group GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: KK03-0000053177, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABAR 21.06.2024 Öffentlich einsehbar bis: 21.06.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Einstellung des Konkursverfahrens MB Consulting Group GmbH in Liquidation Schuldner: MB Consulting Group GmbH in Liquidation CHE-114.640.459 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 21.06.2024 bei der Kantonalen Arbeitslosenkasse Appenzell AR, Obstmarkt 1, 9102 Herisau AR, eingereicht sein. Mit
Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Insolvenzentschädigung.
Publikationsnummer: HR02-1006060004, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
MB Consulting Group GmbH in Liquidation, in Herisau, CHE-114.640.459, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 52 vom 14.03.2024, Publ. 1005985740). Eröffnung des Konkurs gemäss Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 12.06.2024, mit Wirkung ab dem 12.06.2024, 08.15 Uhr, über die bereits aufgelöste Gesellschaft. Das Konkursverfahren ist mit Verfügung derselben Richterin vom 12.06.2024 mangels Aktiven eingestellt worden.
Publikationsnummer: UV04-0000001220, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 14.06.2024 Öffentlich einsehbar bis: 14.12.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid in Sachen Konkursamt Appenzell Ausserrhoden gegen MB Consulting Group GmbH in Liquidation Gerichtsentscheid: Gesuchsteller Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Postfach 42, 9410 Heiden Gesuchsgegnerin MB Consulting Group GmbH in Liquidation, mit Sitz in Herisau AR Entscheiddatum: 12. Juni 2024
- Über die MB Consulting Group GmbH in Liquidation, Firmen-Nr. CHE-114.640.459, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 12. Juni 2024, 08:15 Uhr, der Konkurs eröffnet.
- Das Konkursverfahren wird eingestellt und gilt als geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger oder eine Gläubigerin innert 10 Tagen seit Publikation der Einstellungsverfügung die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich zur Übernahme der ungedeckten Verfahrenskosten verpflichtet und diese sicherstellt.
- Die Entscheidgebühr im Betrag von CHF 150.00 wird zu Lasten der Schuldnerin vom Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, bezogen.
- Dieser Entscheid kann mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Zustellung der Entscheidbegründung schriftlich, begründet und mit bestimmten und gegebenenfalls bezifferten Anträgen versehen beim Einzelrichter des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, einzureichen. Zulässige Beschwerdegründe sind unrichtige Rechtsanwendung und offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung.
- Die Betreibungsferien hemmen den Fristenlauf nicht. Fällt jedoch das Ende einer Frist in die Zeit der Betreibungsferien, so wird die Frist bis zum dritten Tag nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung dieser Frist werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt. Verfügende Stelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen Bemerkungen:
SV3 24 162