• MAISON SUISSE DE L'ARTISANAT Sàrl en liquidation

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    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-130.4.025.859-1
    Branche: Gebäudebau und Unterhalt

    Eingetragen seit

    7 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu MAISON SUISSE DE L'ARTISANAT Sàrl en liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über MAISON SUISSE DE L'ARTISANAT Sàrl en liquidation

    • MAISON SUISSE DE L'ARTISANAT Sàrl en liquidation mit Sitz in Herisau ist in Liquidation. MAISON SUISSE DE L'ARTISANAT Sàrl en liquidation ist im Bereich «Gebäudebau und Unterhalt» tätig.
    • Die Firma wurde am 24.08.2018 im Handelsregister eingetragen und hat 2 Personen im Management.
    • Die Firma änderte den Handelsregistereintrag zuletzt am 23.05.2025, unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Die Unternehmens-Identifikationsnummer der Firma MAISON SUISSE DE L'ARTISANAT Sàrl en liquidation lautet CHE-150.998.170.
    • An der gleichen Adresse sind 4 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: Bitag CH GmbH, Decken Wand Bau GmbH, LEGTAX AG.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Gebäudebau und Unterhalt

    Firmenzweck

    Erbringung von handwerklichen und weiteren Leistungen in der Baubranche sowie Bauführung, insbesondere Umbauten, Renovationen, Reparaturen und Montagearbeiten sowie Maler-, Gipser-und Reinigungsarbeiten. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen beteiligen, für sie Geschäfte vermitteln oder im Namen und für Sie Rechnung abschliessen, in Wirtschafts- und Unternehmensfragen beraten, Finanzierungen in der Schweiz und im Ausland vermitteln und erteilen, Patente und andere immaterielle Rechte erwerben. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • MAISON SUISSE DE L'ARTISANAT Sàrl
    • Renobau Friedeck GmbH
    • Gastro Friedeck GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: MAISON SUISSE DE L'ARTISANAT Sàrl en liquidation

    SHAB 250523/2025 - 23.05.2025
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1006339686, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)

    MAISON SUISSE DE L'ARTISANAT Sàrl, in Herisau, CHE-150.998.170, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 178 vom 13.09.2024, Publ. 1006129256).

    Firma neu:
    MAISON SUISSE DE L'ARTISANAT Sàrl en liquidation. Über die Rechtseinheit ist mit Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 16.04.2025 infolge Mängel in der Organisation der Rechtseinheit in Anwendung von Art. 939 OR die Auflösung und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden.

    SHAB 250523/2025 - 23.05.2025
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK01-0000049515, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB, KABAR 23.05.2025 Zusätzliche Publikationen: KABSZ 30.05.2025 Öffentlich einsehbar bis: 23.05.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Vorläufige Konkursanzeige MAISON SUISSE DE L'ARTISANAT Sàrl Schuldner: MAISON SUISSE DE L'ARTISANAT Sàrl CHE-150.998.170 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo

  • Herisau Datum des Auflösungsentscheids: 19.05.2025 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR Ergänzende rechtliche Hinweise: Die Konkursmasse der MAISON SUISSE DE L'ARTISANAT Sàrl tritt in keinerlei Verträge (Mietverträge, Arbeitsverträge, Werkverträge, Auftragsverhältnisse etc.) ein, welche Gläubiger mit der konkursiten Gesellschaft abgeschlossen haben. Die Konkursmasse führt solche Verträge nicht weiter. Die Konkursmasse führt den Betrieb der konkursiten Gesellschaft nicht weiter. *** Hinweis für Forderungen von Arbeitnehmenden: Der Antrag auf Insolvenzentschädigung ist an folgende Adresse zu stellen: Kantonale Arbeitslosenkasse Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 1, 9102 Herisau AR. *** Wichtiger Hinweis für Debitoren, für Kundinnen und Kunden, welche bei der MAISON SUISSE DE L'ARTISANAT Sàrl noch Ausstände haben: Noch nicht bezahlte Rechnungen können nur noch dem Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, 9410 Heiden AR, beglichen werden. Im Falle der Zahlung an den Schuldner oder an Dritte laufen Sie Gefahr, den Betrag doppelt bezahlen zu müssen. *** Die Organe, Dritte und Behörden werden hiermit ausdrücklich auf ihre Auskunfts- und Herausgabepflichten hingewiesen, wie sie in Art. 222 SchKG in Verbindung mit Art. 163 Ziff. 1, Art. 323 Ziff. 4 und Art. 324 Ziff. 5 StGB festgelegt sind. Kontaktstelle: Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, Postfach 42, 9410 Heiden AR Bemerkungen: Das Kantonsgericht von Appenzell Ausserrhoden hat mit Entscheid vom 16.04.2025 bezüglich der genannten Gesellschaft in Anwendung von Art. 731b OR die Auflösung per 16.04.2025 verfügt und gleichzeitig die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Vollstreckungserklärung mit Wirkung ab 19.05.2025. *** Es erfolgt hiermit die Aufforderung an die Schuldner der MAISON SUISSE DE L'ARTISANAT Sàrl, Herisau AR, sich unverzüglich beim Konkursamt zu melden. Personen, welche Sachen der MAISON SUISSE DE L'ARTISANAT Sàrl, Herisau AR, besitzen oder bei denen die MAISON SUISSE DE L'ARTISANAT Sàrl, Herisau AR, Guthaben hat, haben die Sachen und Guthaben etc. unverzüglich dem Konkursamt zur Verfügung zu stellen. Es wird hiermit bei Unterlassung ausdrücklich auf Art. 324 StGB verwiesen. *** Die Organe der Kridarin werden hiermit aufgefordert, die Buchhaltungsakten der MAISON SUISSE DE L'ARTISANAT Sàrl, Herisau AR innert 10 Tagen beim Konkursamt Appenzell Ausserrhoden einzureichen. Das Konkursamt benötigt folgende von Gesetzes wegen vorgeschrieben Bücher bzw. Geschäftsakten: - Bilanzen der letzten 10 Jahre - Erfolgsrechnungen der letzten 10 Jahre - Buchhaltungs-Kontoblätter der letzten 10 Jahre - Buchhaltungs-Buchungsjournale der letzten 10 Jahre - Buchungsbelege im Original der der letzten 10 Jahre - Anlagebuchhaltung der letzten 10 Jahre - Gründungsurkunden, Statuten, Protokolle der Generalversammlungen der letzten 10 Jahre - Eine Liste sämtlicher zurzeit noch vorhandener Aktiven, d.h. Liste über bewegliche Sachen, unbewegliche Sachen, Rechte, Patente, Rezepte etc., insbesondere eine Auflistung über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit entsprechenden Rechnungskopien, dies auch dann, wenn die betreffenden Forderungen von den Debitoren und/oder Kunden bestritten werden - Produktions- und Lieferverträge, Verträge über Kauf und Verkauf von Aktiven - Protokolle und Beschlüsse der Gesellschaftsversammlungen der letzten 10 Jahre
    - Bei der AG: Aktienbuch, woraus der Kreis sämtlicher Aktionäre ersichtlich ist - Bei der GmbH: Register der Stammanteile, woraus der Kreis sämtlicher Gesellschafter
    ersichtlich ist.

  • SHAB 250417/2025 - 17.04.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV01-0000002414, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 17.04.2025 Öffentlich einsehbar bis: 17.10.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid betreffend Organisationsmangel MAISON SUISSE DE L'ARTISANAT Sàrl Klagende Partei: -Beklagte Partei: MAISON SUISSE DE L'ARTISANAT Sàrl CHE-150.998.170 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo

  • Herisau Angaben zum gerichtlichen Entscheid:
    1. Die MAISON SUISSE DE L'ARTISANA Sàrl, mit Sitz in Herisau AR, Firmen-Nr. CHE150.998.170, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 16. April 2025, 14:00 Uhr, aufgelöst.
    2. Die Gesellschaft ist nach den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
    3. Mit der Durchführung der Liquidation wird das Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, beauftragt.
    4. Die Entscheidgebühr von CHF 450.00 (bei Begründungsverzicht CHF 300.00) wird der Gesellschaft auferlegt.
    5. Eine Begründung kann innert 10 Tagen seit der Zustellung dieses Entscheids schriftlich beim Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, verlangt werden. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde. Die Entscheidgebühr ermässigt sich in diesem Fall um einen Drittel. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Frist zur Berufung oder Beschwerde ab Zustellung des begründeten Entscheids. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Die Fristen in diesem Verfahren stehen während der Gerichtsferien nicht still. Entscheiddatum: 16.04.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2 9043 Trogen Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 27.04.2025 Kontaktstelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden,

    Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Bemerkungen:
    SV2 25 31

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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