Auskünfte zu Lufttechnik Montagen GmbH in Liquidation
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Über Lufttechnik Montagen GmbH in Liquidation
- Lufttechnik Montagen GmbH in Liquidation ist in der Branche «Sonstige Bautätigkeit» tätig und ist aktuell in Liquidation. Der Sitz ist in Herisau.
- Im Management ist eine aktive Person eingetragen. Gegründet wurde die Firma am 23.12.2015.
- Alle vergangenen Änderungen können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF speichert werden. Die letzte Änderung im Handelsregister gab am 22.01.2025.
- Die Firma ist im Handelsregister AR mit der UID CHE-251.893.806 eingetragen.
- BIN Solutions AG, Decken Wand Bau GmbH, Erfolg Holding AG sind an derselben Adresse eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
23.12.2015
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Herisau
Handelsregisteramt
AR
Handelsregister-Nummer
CH-300.4.018.645-2
UID/MWST
CHE-251.893.806
Branche
Sonstige Bautätigkeit
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Montage und den Service von Lüftungsanlagen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Liegenschaften erwerben, verwalten und verkaufen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Lufttechnik Montagen GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Lufttechnik Montagen GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: KK03-0000059145, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABAR 22.01.2025 Öffentlich einsehbar bis: 22.01.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Einstellung des Konkursverfahrens Lufttechnik Montagen GmbH in Liquidation Schuldner: Lufttechnik Montagen GmbH in Liquidation CHE-251.893.806 Walke 43
Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 22.01.2025 bei der Kantonalen Arbeitslosenkasse Appenzell AR, Obstmarkt 1, 9102 Herisau AR, eingereicht sein. Mit
Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Insolvenzentschädigung.
Publikationsnummer: HR02-1006233973, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
Lufttechnik Montagen GmbH in Liquidation, in Herisau, CHE-251.893.806, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 160 vom 20.08.2024, Publ. 1006110174). Eröffnung des Konkurs gemäss Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 15.01.2025, mit Wirkung ab dem 15.01.2025, 08.30 Uhr, über die bereits aufgelöste Gesellschaft. Das Konkursverfahren ist mit Verfügung derselben Richterin vom 15.01.2025 mangels Aktiven eingestellt worden.
Publikationsnummer: UV04-0000001426, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 17.01.2025 Öffentlich einsehbar bis: 17.07.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid in Sachen Konkursamt Appenzell Ausserrhoden gegen Lufttechnik Montagen GmbH in Liquidation, mit Sitz in Herisau AR Gerichtsentscheid: Gesuchsteller Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Postfach 42, 9410 Heiden Gesuchsgegnerin Lufttechnik Montagen GmbH in Liquidation, mit Sitz in Herisau AR Entscheiddatum: 15. Januar 2025
- Über die Lufttechnik Montagen GmbH in Liquidation, mit Sitz in Herisau AR, FirmenNr. CHE-251.893.806, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 15. Januar 2025, 08:30 Uhr, der Konkurs eröffnet.
- Das Konkursverfahren wird eingestellt und gilt als geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger oder eine Gläubigerin innert 10 Tagen seit Publikation der Einstellungsverfügung die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich zur Übernahme der ungedeckten Verfahrenskosten verpflichtet und diese sicherstellt.
- Die Entscheidgebühr im Betrag von CHF 150.00 wird zu Lasten der Schuldnerin vom Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, bezogen.
- Dieser Entscheid kann mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Zustellung der Entscheidbegründung schriftlich, begründet und mit bestimmten und gegebenenfalls bezifferten Anträgen versehen beim Einzelrichter des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, einzureichen. Zulässige Beschwerdegründe sind unrichtige Rechtsanwendung und offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung.
- Die Betreibungsferien hemmen den Fristenlauf nicht. Fällt jedoch das Ende einer Frist in die Zeit der Betreibungsferien, so wird die Frist bis zum dritten Tag nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung dieser Frist werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt. Verfügende Stelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen Bemerkungen:
SV1 24 363
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.