• LIBOSS Treuhand AG

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    Handelsregister-Nr.: CH-400.3.021.273-3
    Branche: Treuhändische Dienstleistungen

    Alter der Firma

    24 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    100'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu LIBOSS Treuhand AG

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahren
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahren
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen. Mehr erfahren
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    Betreibungsauskunft

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    Über LIBOSS Treuhand AG

    • LIBOSS Treuhand AG aus Lupfig ist im Bereich «Treuhändische Dienstleistungen» tätig und aktiv.
    • LIBOSS Treuhand AG wurde am 20.03.2000 gegründet.
    • Die Firma änderte den Handelsregistereintrag zuletzt am 12.01.2023, unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • LIBOSS Treuhand AG ist im Kanton AG unter der UID CHE-105.443.612 eingetragen.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Treuhändische Dienstleistungen

    Firmenzweck Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Führung von Buchhaltungen aller Art (Finanz-, Debitoren-, Kreditoren-, Lohn- und Betriebs-Buchhaltungen), Uebernahme von Abschlussarbeiten, Erbringung von Dienstleistungen im Bereiche der Steuer- und Unternehmungsberatungen, sowie Uebernahme von Revisionen und Liegenschaftsverwaltungen; die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, sowie im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Frühere Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    Engler Management AG in Liq.
    Baden <2004 09.02.2010

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

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    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: LIBOSS Treuhand AG

    SHAB 230112/2023 - 12.01.2023
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV01-0000002127, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 12.01.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 12.07.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau Handelsgerichtsentscheid betreffend HOR.2022.57 Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Urteil vom 9. Januar 2023 Besetzung Oberrichter Vetter, Vizepräsident Ersatzrichter Meichssner Handelsrichterin Baumann Gerichtsschreiber Sulser Gerichtsschreiberin-Stv. Züst Klägerin ProLitteris, Schweizerische Genossenschaft für Urheberrechte an Literatur und Kunst, Universitätsstrasse 100, 8006 Zürich vertreten durch Nicole Beranek Zanon, Rechtsanwältin, Landis + Gyr-Strasse 1, 6300 Zug Beklagte LIBOSS Treuhand AG, Dorfstrasse 36, 5242 Lupfig Gegenstand Ordentliches Verfahren betreffend Forderung aus Urheberrecht: Reprografie- und Netwerkvergütungen Das Handelsgericht erkennt: 1. In Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Fr. 47.70 nebst Zins zu 5 % seit 27. September 2022 zu bezahlen. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 905.25 werden der Beklagten auferlegt und mit dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. Die Beklagte hat der Klägerin den Betrag von Fr. 905.25 direkt zu ersetzen. 3. Die Beklagte hat der Klägerin eine Parteientschädigung in Höhe von Fr. 923.30 zu bezahlen. Zustellung an: die Beklagte (via öffentliche Bekanntmachung des Dispositivs im SHAB) Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheides an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder in elektronischer Form beim Schweizerischen Bundesgericht einzureichen. Die Beschwerdeschrift ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschriften bzw. eine anerkannte elektronische Signatur zu enthalten. In der Begründung ist in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht (Art. 95 ff. BGG) verletzt. Die Urkunden, auf die sich die Partei als Beweismittel
    beruft, sind beizulegen, soweit die Partei sie in den Händen hat; ebenso ist der angefochtene Entscheid beizulegen (Art. 42 BGG). Aarau, 9. Januar 2023
    Handelsgericht des Kantons Aargau, 2. Kammer

    SHAB 221207/2022 - 07.12.2022
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV01-0000002109, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 07.12.2022 Voraussichtliches Ablaufdatum: 07.06.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau Handelsgerichtsentscheid betreffend Forderung aus Urheberrecht Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Verfügung vom 6. Dezember 2022 Klägerin ProLitteris, Schweiz. Genossenschaft für Urheberrechte an Literatur und Kunst, Genossenschaft, Universitätsstrasse 100, 8006 Zürich vertreten durch Nicole Beranek Zanon, Rechtsanwältin, Landis + Gyr-Strasse 1, 6300 Zug Beklagte LIBOSS Treuhand AG, Dorfstrasse 36, 5242 Lupfig Gegenstand Ordentliches Verfahren betreffend Forderung aus Urheberrecht: Reprografie- und Netzwerkvergütungen Der Vizepräsident zieht in Erwägung: Die Beklagte hat innert angesetzter Frist keine Antwort erstattet. Der Beklagten ist eine kurze Nachfrist anzusetzen (Art. 223 Abs. 1 ZPO). Der Vizepräsident verfügt: Der Beklagten wird eine letzte, nicht erstreckbare Frist bis 16. Dezember 2022 für die Erstattung einer schriftlichen Antwort angesetzt. Damit wird die Androhung verbunden, dass bei erneuter Säumnis das Gericht einen Endentscheid fällt, sofern die Angelegenheit spruchreif ist, oder zur Hauptverhandlung vorlädt (Art. 223 Abs. 2 ZPO). Werden die von der Klägerin erhobenen Tatsachenbehauptungen in einer Klageantwort nicht bestritten, gelten sie als unbestritten und können ohne Durchführung einer Hauptverhandlung einem Endentscheid zu Grunde gelegt werden.
    Zustellung an: die Beklagte (via öffentliche Bekanntmachung im SHAB) Aarau, 6. Dezember 2022
    Handelsgericht des Kantons Aargau, 2. Kammer

    SHAB 210216/2021 - 16.02.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV01-0000001851, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 16.02.2021 Voraussichtliches Ablaufdatum: 16.08.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau Handelsgerichtsentscheid betreffend Verfügung vom 15. Februar 2021 Angaben zum gerichtlichen Entscheid: Verfügung vom 15. Februar 2021 Klägerin ProLitteris, Schweiz. Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst, Genossenschaft, Universitätsstrasse 100, 8006 Zürich Vertreten durch lic. iur. Carmen De La Cruz Böhringer und MLaw Florian Müller, Rechtsanwälte, Landis + Gyr-Strasse 1, 6300 Zug Beklagte LIBOSS Treuhand AG, Dorfstrasse 36, 5242 Lupfig Gegenstand Ordentliches Verfahren betreffend Forderung aus Urheberrecht: Reprografie- und Netzwerkvergütungen Der Vizepräsident verfügt: 1. Die Streitsache wird an das Handelsgericht überwiesen. 2. Das Handelsgericht wird wie folgt bestellt: Oberrichter Vetter, Vizepräsident Ersatzrichter Meichssner Handelsrichterin Baumann Gerichtsschreiber Schneuwly Gerichtsschreiber-Stv. Stich Zustellung an: die Klägerin (Vertreter; zweifach) Aarau, 15. Februar 2021
    Handelsgericht des Kantons Aargau

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    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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