Auskünfte zu INSECTFISH International AG in Liquidation
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Über INSECTFISH International AG in Liquidation
- INSECTFISH International AG in Liquidation ist in der Branche «Produktion von Lebensmitteln» tätig und ist aktuell in Liquidation. Der Sitz ist in Urnäsch.
- INSECTFISH International AG in Liquidation hat eine Person im Management.
- Unter Meldungen sehen Sie alle Anpassungen des Handelsregistereintrages. Die letzte Anpassung gab es am 21.06.2024.
- Die gemeldete UID lautet CHE-101.441.991.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
27.09.1977
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Urnäsch
Handelsregisteramt
AR
Handelsregister-Nummer
CH-170.3.008.117-2
UID/MWST
CHE-101.441.991
Branche
Produktion von Lebensmitteln
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die bioökonomische Produktion von Lebens- und Futtermitteln so-wie deren Vertrieb. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Firmen und Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten sowie Grundstücke erwerben, verkaufen und belasten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- INSECTFISH International AG
- Belkona AG
- MBS Modulbausystem AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: INSECTFISH International AG in Liquidation
Publikationsnummer: KK03-0000053176, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABAR 21.06.2024 Öffentlich einsehbar bis: 21.06.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Einstellung des Konkursverfahrens INSECTFISH International AG in Liquidation Schuldner: INSECTFISH International AG in Liquidation CHE-101.441.991 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 21.06.2024 bei der Kantonalen Arbeitslosenkasse Appenzell AR, Obstmarkt 1, 9102 Herisau AR, eingereicht sein. Mit
Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Insolvenzentschädigung.
Publikationsnummer: HR02-1006060001, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
INSECTFISH International AG in Liquidation, in Urnäsch, CHE-101.441.991, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 52 vom 14.03.2024, Publ. 1005985739). Eröffnung des Konkurs gemäss Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 12.06.2024, mit Wirkung ab dem 12.06.2024, 08.00 Uhr, über die bereits aufgelöste Gesellschaft. Das Konkursverfahren ist mit Verfügung derselben Richterin vom 12.06.2024 mangels Aktiven eingestellt worden.
Publikationsnummer: UV04-0000001221, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 14.06.2024 Öffentlich einsehbar bis: 14.12.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid in Sachen Konkursamt Appenzell Ausserrhoden gegen INSECTFISH International AG in Liquidation Gerichtsentscheid: Gesuchsteller Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Postfach 42, 9410 Heiden Gesuchsgegnerin INSECTFISH International AG in Liquidation, mit Sitz in Urnäsch AR Entscheiddatum: 12. Juni 2024
- Über die INSECTFISH International AG in Liquidation, Firmen-Nr. CHE-101.441.991, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 12. Juni 2024, 08:00 Uhr, der Konkurs eröffnet.
- Das Konkursverfahren wird eingestellt und gilt als geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger oder eine Gläubigerin innert 10 Tagen seit Publikation der Einstellungsverfügung die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich zur Übernahme der ungedeckten Verfahrenskosten verpflichtet und diese sicherstellt.
- Die Entscheidgebühr im Betrag von CHF 150.00 wird zu Lasten der Schuldnerin vom Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, bezogen.
- Dieser Entscheid kann mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Zustellung der Entscheidbegründung schriftlich, begründet und mit bestimmten und gegebenenfalls bezifferten Anträgen versehen beim Einzelrichter des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, einzureichen. Zulässige Beschwerdegründe sind unrichtige Rechtsanwendung und offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung.
- Die Betreibungsferien hemmen den Fristenlauf nicht. Fällt jedoch das Ende einer Frist in die Zeit der Betreibungsferien, so wird die Frist bis zum dritten Tag nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung dieser Frist werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt. Verfügende Stelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen Bemerkungen:
SV3 24 161
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.