Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Hey City of Music AG in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
16.08.2011
Löschung im Handelsregister
17.03.2016
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Zürich
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.3.036.931-0
UID/MWST
CHE-305.951.140
Branche
Betreiben von Diskotheken
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Gastgewerbe, das Führen von Betrieben, insbesondere den Hey City Dancing-/Nachtclub, in Zürich. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Hey City of Music AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Hey City of Music AG in Liquidation
Publikationsnummer: 2722449, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Hey City of Music AG, Franklinstrasse 27, 8050 Zürich
- Datum des Schlusses: 10.03.2016
Konkursamt Oerlikon-Zürich 8050 Zürich
Publikationsnummer: 2728821, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Hey City of Music AG in Liquidation, in Zürich, CHE-305.951.140, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 131 vom 10.07.2015, Publ. 2261551). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil des Konkursrichters vom 10.03.2016 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 2635637, Handelsregister-Amt Zürich
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- Schuldnerin: Hey City of Music AG, Franklinstrasse 27, 8050 Zürich
- Auflagefrist Kollokationsplan: 05.02.2016 bis 25.02.2016
- Anfechtungsfrist Inventar: 05.02.2016 bis 15.02.2016
- Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Konkursamt Oerlikon-Zürich: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen; - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Konkursamt Oerlikon-Zürich 8050 Zürich
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