Auskünfte zu Heimatwerker & Partner GmbH
Bonitätsauskunft
Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.Mehr erfahren
Firmendossier als PDF
Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.Jetzt kostenlos abrufen
Über Heimatwerker & Partner GmbH
- Heimatwerker & Partner GmbH hat den Sitz in Tagelswangen, ist aktiv und im Bereich «Handel (sonstiges)» tätig.
- Es ist eine aktive Person im Management eingetragen.
- Alle vergangenen Änderungen können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF speichert werden. Die letzte Änderung im Handelsregister gab am 29.07.2025.
- Die Firma ist im Handelsregister ZH mit der UID CHE-110.318.591 eingetragen.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
27.11.2003
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Lindau
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-035.4.032.529-0
UID/MWST
CHE-110.318.591
Branche
Handel (sonstiges)
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt den Import und Export von Waren aller Art, den Handel von und mit Möbeln, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Photovoltaik und Immobilien sowie die Durchführung von Renovationen und die Ausführung von Gerüstbauarbeiten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Vertretungen übernehmen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sein können, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnungen vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Sie kann Grundstücke und Immobilien erwerben, verwalten und veräussern.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- HistoConsult GmbH
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Heimatwerker & Partner GmbH
Publikationsnummer: UV02-0000005142, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 29.07.2025 Öffentlich einsehbar bis: 29.01.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Pfäffikon, Hörnlistrasse 55, 8330 Pfäffikon ZH Gerichtlicher Entscheid gegen Heimatwerker & Partner GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: Heimatwerker & Partner GmbH CHE-110.318.591 Oberwis 7
Kontaktstelle: Bezirksgericht Pfäffikon Hörnlistrasse 55
Publikationsnummer: UV01-0000002423, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 12.05.2025 Öffentlich einsehbar bis: 12.11.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Pfäffikon, Hörnlistrasse 55, 8330 Pfäffikon ZH Entscheid betreffend Organisationsmangel Heimatwerker & Partner GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: Heimatwerker & Partner GmbH CHE-110.318.591 Oberwis 7
- Der Antragsgegnerin wird eine einmalige Frist von 30 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen oder konkret zureichende Gründe darzulegen, welche gegen die Vorbringen des Handelsregisteramtes sprechen. Eingaben haben schriftlich in dreifacher Ausfertigung zu erfolgen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des hiesigen Einzelgerichts die Auflösung der Gesellschaft und ihre Liqui-dation nach den Konkursregeln angeordnet werden (Art. 939 Abs. 2 i.V.m. Art. 819 i.V.m. Art. 731b Abs. 1bis OR).
- Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Antragsgegnerin - eine Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz ernennt (Art. 814 Abs. 3 OR), und - ein gültiges Rechtsdomizil eintragen lässt, wo sie erreichbar ist.
- Insbesondere an die Antragsgegnerin ergehen folgende Hinweise:- Eine allfällige Behebung der Mängel während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. - Bei Behebung der Mängel während des Fristenlaufs gemäss Disp.-Ziff. 1 dieser Verfügung wird das hiesige Einzelgericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren würde in der Folge wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Einzelgerichts beendet werden. Der Antragsgegnerin steht es frei, gegenüber dem hiesigen Einzelgericht spätestens innert 10 Tagen nach Behebung der Mängel zum Streitwert und zur Regelung der Kostenfolgen Stellung zu nehmen. Säumnis würde Verzicht auf Stellungnahme bedeuten. Praxisgemäss würde dann ein Streitwert von mindestens Fr. 30'000.- angenommen werden. Hat das Verhalten der Antragsgegnerin zur Einleitung des Verfahrens geführt, muss sie mit der Auferlegung der Gerichtskosten rechnen. - Erfolgt die Behebung der Mängel nach Fällung des Urteils durch das hiesige Einzelgericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Antragsgegnerin GmbH steht es aber offen, beim hiesigen Einzelgericht ein schriftlich begründetes (Frist-) Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen.
- Für alle Fristen dieses Verfahrens gelten die gesetzlichen Fristenstillstände nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Entscheiddatum: 04.04.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Bezirksgericht Pfäffikon, Einzelgericht s. V.
Kontaktstelle: Bezirksgericht Pfäffikon, Hörnlistrasse 55,
Publikationsnummer: HR02-1006047239, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Heimatwerker & Partner GmbH, bisher in Herisau, CHE-110.318.591, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 20 vom 30.01.2024, Publ. 1005947632).
Statutenänderung:
10.05.2024.
Sitz neu:
Lindau.
Domizil neu:
Oberwis 7, 8317 Tagelswangen.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.