• HART AI Stiftung

    ZG
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    Handelsregister-Nr.: CH-170.7.001.112-9
    Branche: Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Alter der Firma

    1 Jahr

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu HART AI Stiftung

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Firmendossier als PDF

    Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.
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    Über HART AI Stiftung

    • HART AI Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Zug. HART AI Stiftung gehört zur Branche «Erbringen von IT-Dienstleistungen» und ist aktuell aktiv.
    • HART AI Stiftung hat 4 Personen im Management.
    • Die letzte Änderung im Handelsregister erfolgte am 21.10.2024. Alle Handelsregistereinträge können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF gespeichert werden.
    • Die Organisation ist im Handelsregister ZG mit der UID CHE-334.931.412 eingetragen.
    • Unternehmen mit der gleichen Adresse: 3G Sports AG, Aclass Equity AG, AECOM Global Digital Services Switzerland GmbH.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Firmenzweck

    Die Stiftung bezweckt, (1) direkt oder indirekt die Entwicklung und Veröffentlichung von Software zu fördern und zu entwickeln, die u.a. i) den Nutzern Kontrolle über ihre eigenen Daten, Personalisierung und Präferenzen vermittelt, ii) es Nutzern und Dienstleistern ermöglicht diese Informationen sowie Rechenleistung mit Dritten zu teilen, iii) Datenverarbeitungen mittels Edge Computing durchzuführen, iv) die Humanität fördert, v) das Recht der Nutzer auf Autonomie gewährleistet, vi) Transparenz darüber schafft, wie KI-Modelle funktionieren und welche Arten von Daten gesammelt werden, vii) die Qualität und Zugänglichkeit von Medien, Bildung und Gesundheitswesen dank künstlicher Intelligenz verbessert, viii) auf eine sichere Entwicklung und Nutzung von künstlicher Intelligenz ausgerichtet ist; und (2) das Ökosystem im Zusammenhang mit der Technologie des Projekts zu fördern. Die Stiftung konzentriert sich insbesondere auf ein dafür entwickeltes Softwareprotokoll, die damit verbundene Gemeinschaft und das Ökosystem. Das Softwareprotokoll verfolgt die erwähnten Ziele und besteht aus einer on-Chain-Ebene, einer Off-Chain-Ebene und anderen Technologien, einschliesslich u.a. einer App, die es den Nutzern ermöglicht, mit der On-Chain-Ebene zu interagieren. Zug diesem Zweck kann die Stiftung (i) Förderbeiträge entgegennehmen und verteilen und sich an Unternehmen und anderen Institutionen in der Schweiz und im Ausland beteiligen; (ii) Token und andere digitale sowie nicht-digitale Vermögenswerte generieren, empfangen, halten und ausgeben; (iii) Standards und Softwarecode entwickeln, unterstützen, erweitern und veröffentlichen; (iv) Community-gesteuerten Governance-Systeme entwickeln, fördern und erweitern, welche die Teilnehmer des Ökosystems einbeziehen, sei es auf der Ebene des Protokolls, der Parameter oder der Stiftung-Governance; (v) das umgebende Ökosystem des von der Stiftung unterstützten Software, Technologien und Anwendungen fördern, verwalten und orchestrieren; (vi) Veranstaltungen organisieren sowie das Bewusstsein für von der Stiftung unterstützten Software, Technologien und Anwendungen fördern; (vii) mit öffentlichen oder privaten Institutionen, Einrichtungen, Einzelpersonen und Organisationen zusammenzuarbeiten oder Partnerschaften einzugehen; (viii) geistige Eigentumsrechte und Lizenzrechte aller Art erhalten, erwerben, halten oder gewähren; (ix) ergreifen von Massnahmen im Bereich des Marketings und des Vertriebs der von der Stiftung unterstützen Software, Technologien und Anwendungen; (x) alle Geschäfte zu tätigen und alle Transaktionen fördern und/oder abschliessen und generell alle Handlungen und Dinge auszuführen, die zur Erreichung oder Förderung der hierin beschriebenen Ziele notwendig, angemessen, zufällig oder wünschenswert sind. Der Zweck kann durch den Stiftungsrat in einem Stiftungs-Reglement Konkretisiert werden. Die Stiftung kann zudem ein Internes Kontrollsystem (nachfolgend das "IKS") schaffen, welches Governance- und Kontrollgrundsätze für die Stiftung und das HART Ökosystem während allen Projektphasen umfasst. Leitgedanke für das IKS bilden die Wertschöpfungsinteressen der Teilnehmer des HART Ökosystems. Der Stiftungsrat erlässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements. Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und /oder bestehende Organisationen fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigene Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben an externe Partner auslagern. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen. Die Stiftung kann Gewinne machen, sofern und soweit dies im Rahmen der Finanzierung des Projektes und der Entwicklung der Innovation notwendig ist. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Revisionsstelle

    Quelle: SHAB

    Aktive Revisionsstelle (1)
    Name Ort Seit Bis
    Copartner Revision AG
    Basel 08.08.2024

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • HART AI Foundation
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: HART AI Stiftung

    SHAB 241021/2024 - 21.10.2024
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: HR02-1006158723, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    HART AI Stiftung, in Zug, CHE-334.931.412, Stiftung (SHAB Nr. 152 vom 08.08.2024, Publ. 1006102384).

    Aufsichtsbehörde neu:
    Eidg. Departement des Innern, in Bern.

    SHAB 240808/2024 - 08.08.2024
    Kategorien: Neugründung

    Publikationsnummer: HR01-1006102384, Handelsregister-Amt Zug, (170)

    HART AI Stiftung (HART AI Foundation), in Zug, CHE-334.931.412, c/o Sielva Management SA, Gubelstrasse 11, 6300 Zug, Stiftung (Neueintragung).

    Urkundendatum:
    22.07.2024.

    Zweck:
    Die Stiftung bezweckt, (1) direkt oder indirekt die Entwicklung und Veröffentlichung von Software zu fördern und zu entwickeln, die u.a. i) den Nutzern Kontrolle über ihre eigenen Daten, Personalisierung und Präferenzen vermittelt, ii) es Nutzern und Dienstleistern ermöglicht diese Informationen sowie Rechenleistung mit Dritten zu teilen, iii) Datenverarbeitungen mittels Edge Computing durchzuführen, iv) die Humanität fördert, v) das Recht der Nutzer auf Autonomie gewährleistet, vi) Transparenz darüber schafft, wie KI-Modelle funktionieren und welche Arten von Daten gesammelt werden, vii) die Qualität und Zugänglichkeit von Medien, Bildung und Gesundheitswesen dank künstlicher Intelligenz verbessert, viii) auf eine sichere Entwicklung und Nutzung von künstlicher Intelligenz ausgerichtet ist;
    und (2) das Ökosystem im Zusammenhang mit der Technologie des Projekts zu fördern. Die Stiftung konzentriert sich insbesondere auf ein dafür entwickeltes Softwareprotokoll, die damit verbundene Gemeinschaft und das Ökosystem. Das Softwareprotokoll verfolgt die erwähnten Ziele und besteht aus einer on-Chain-Ebene, einer Off-Chain-Ebene und anderen Technologien, einschliesslich u.a. einer App, die es den Nutzern ermöglicht, mit der On-Chain-Ebene zu interagieren. Zug diesem Zweck kann die Stiftung (i) Förderbeiträge entgegennehmen und verteilen und sich an Unternehmen und anderen Institutionen in der Schweiz und im Ausland beteiligen;
    (ii) Token und andere digitale sowie nicht-digitale Vermögenswerte generieren, empfangen, halten und ausgeben;
    (iii) Standards und Softwarecode entwickeln, unterstützen, erweitern und veröffentlichen;
    (iv) Community-gesteuerten Governance-Systeme entwickeln, fördern und erweitern, welche die Teilnehmer des Ökosystems einbeziehen, sei es auf der Ebene des Protokolls, der Parameter oder der Stiftung-Governance;
    (v) das umgebende Ökosystem des von der Stiftung unterstützten Software, Technologien und Anwendungen fördern, verwalten und orchestrieren;
    (vi) Veranstaltungen organisieren sowie das Bewusstsein für von der Stiftung unterstützten Software, Technologien und Anwendungen fördern;
    (vii) mit öffentlichen oder privaten Institutionen, Einrichtungen, Einzelpersonen und Organisationen zusammenzuarbeiten oder Partnerschaften einzugehen;
    (viii) geistige Eigentumsrechte und Lizenzrechte aller Art erhalten, erwerben, halten oder gewähren;
    (ix) ergreifen von Massnahmen im Bereich des Marketings und des Vertriebs der von der Stiftung unterstützen Software, Technologien und Anwendungen;
    (x) alle Geschäfte zu tätigen und alle Transaktionen fördern und/oder abschliessen und generell alle Handlungen und Dinge auszuführen, die zur Erreichung oder Förderung der hierin beschriebenen Ziele notwendig, angemessen, zufällig oder wünschenswert sind. Der Zweck kann durch den Stiftungsrat in einem Stiftungs-Reglement Konkretisiert werden. Die Stiftung kann zudem ein Internes Kontrollsystem (nachfolgend das "IKS") schaffen, welches Governance- und Kontrollgrundsätze für die Stiftung und das HART Ökosystem während allen Projektphasen umfasst. Leitgedanke für das IKS bilden die Wertschöpfungsinteressen der Teilnehmer des HART Ökosystems. Der Stiftungsrat erlässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements. Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und /oder bestehende Organisationen fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigene Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben an externe Partner auslagern. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen. Die Stiftung kann Gewinne machen, sofern und soweit dies im Rahmen der Finanzierung des Projektes und der Entwicklung der Innovation notwendig ist. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB.

    Eingetragene Personen:
    Mironiuk, Szymon Miron, polnischer Staatsangehöriger, in Singapur (SG), Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Andermatt, Silvan, von Merenschwand, in Oberrieden, Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift;
    Polosukhin, Illia, ukrainischer Staatsangehöriger, in Lissabon (PT), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Copartner Revision AG (CHE-107.423.224), in Basel, Revisionsstelle.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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