Auskünfte zu Green Options AG in Liquidation
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Über Green Options AG in Liquidation
- Green Options AG in Liquidation ist aktuell in Liquidation und in der Branche Erzeugung von und Versorgung mit Elektrizität tätig. Der Sitz liegt in Herisau.
- Die Firma wurde am 07.06.1991 gegründet.
- Der Handelsregistereintrag der Firma wurde zuletzt am 16.07.2024 angepasst. Unter Meldungen sind alle bisherigen Handelsregistereinträge abrufbar.
- Die Firma ist im Handelsregister des Kantons AR unter der UID CHE-108.150.974 eingetragen.
- BIN Solutions AG, Bitag CH GmbH, Decken Wand Bau GmbH haben die gleiche Adresse wie Green Options AG in Liquidation.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
07.06.1991
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Herisau
Handelsregisteramt
AR
Handelsregister-Nummer
CH-400.3.009.836-8
UID/MWST
CHE-108.150.974
Branche
Erzeugung von und Versorgung mit Elektrizität
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt den Handel von Handelsprodukten; Handel und Vermietung von zukunftsorientierten Energieerzeugern wie Photovoltaikpanelen und deren Stromspeicher; Im- und Export sowie Handel mit Waren aller Art; Patente, Lizenzen, Marken, Bürgschaften, Garantien und Know-how; kann im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Niederlassungen gründen sowie Beteiligungen, Wertgegenstände, Grundstücke und Immobilien kaufen, halten, vermieten und verkaufen.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Green Options AG
- Video One AG
- Video One TV-Productions AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Green Options AG in Liquidation
Publikationsnummer: HR02-1006085801, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
Green Options AG in Liquidation, in Herisau, CHE-108.150.974, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 99 vom 24.05.2024, Publ. 1006039183). Eröffnung des Konkurs gemäss Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 10.07.2024, mit Wirkung ab dem 10.07.2024, 09.20 Uhr, über die bereits aufgelöste Gesellschaft. Das Konkursverfahren ist mit Verfügung derselben Richterin vom 10.07.2024 mangels Aktiven eingestellt worden.
Publikationsnummer: KK03-0000053795, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Einstellung des Konkursverfahrens Publikationsdatum: SHAB, KABAR 15.07.2024 Öffentlich einsehbar bis: 15.07.2029 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Paradiesweg 2, 9410 Heiden Einstellung des Konkursverfahrens Green Options AG in Liquidation Schuldner: Green Options AG in Liquidation CHE-108.150.974 Bahnhofplatz 10
Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 15.07.2024 bei der Kantonalen Arbeitslosenkasse Appenzell AR, Obstmarkt 1, 9102 Herisau AR, eingereicht sein. Mit
Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Insolvenzentschädigung.
Publikationsnummer: UV04-0000001247, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 12.07.2024 Öffentlich einsehbar bis: 12.01.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid in Sachen Konkursamt Appenzell Ausserrhoden gegen Green Options AG in Liquidation Gerichtsentscheid:
- Über die Green Options AG in Liquidation, Firmen-Nr. CHE-108.150.974, wird mit Wirkung ab Mittwoch, 10. Juli 2024, 09:20 Uhr, der Konkurs eröffnet.
- Das Konkursverfahren wird eingestellt und gilt als geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger oder eine Gläubigerin innert 10 Tagen seit Publikation der Einstellungsverfügung die Durch-führung des Konkursverfahrens verlangt, sich zur Übernahme der ungedeckten Verfahrens-kosten verpflichtet und diese sicherstellt.
- Die Entscheidgebühr im Betrag von CHF 150.00 wird zu Lasten der Schuldnerin vom Kon-kursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, bezogen.
- Dieser Entscheid kann mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist innert 10 Tagen seit Zustellung der Entscheidbegründung schriftlich, begründet und mit bestimmten und gegebenenfalls bezifferten Anträgen versehen beim Einzelrichter des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, einzureichen. Zulässige Beschwerdegründe sind unrichtige Rechtsanwendung und offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung.
- Die Betreibungsferien hemmen den Fristenlauf nicht. Fällt jedoch das Ende einer Frist in die Zeit der Betreibungsferien, so wird die Frist bis zum dritten Tag nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung dieser Frist werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt. Verfügende Stelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen Bemerkungen:
SV2 24 184