Alter der Firma
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-Kapital in CHF
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-Auskünfte zu Genossenschaft Ähri Bioladen Bülach in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
05.09.2013
Löschung im Handelsregister
07.12.2016
Rechtsform
Genossenschaft
Rechtssitz der Firma
Bülach
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.5.000.496-7
UID/MWST
CHE-198.683.954
Branche
Handel (Lebensmittel und Getränke)
Firmenzweck
Die Genossenschaft bezweckt, ihre Mitglieder und weitere Konsumenten mit ökologisch und ökonomisch sinnvollen Produkten zu versorgen. Die Genossenschaft kann dazu einen Bioladen betreiben. Die Genossenschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Genossenschaft direkt und indirekt zu fördern. Sie kann insbesondere Zweigniederlassungen errichten, gleichartige und verwandte Betriebe erwerben oder Grundstücke erwerben und belasten.
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Genossenschaft Ähri Bioladen Bülach
- Swiss Foodcoop Züri Unterland Genossenschaft
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Genossenschaft Ähri Bioladen Bülach in Liquidation
Publikationsnummer: 3205737, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Genossenschaft Ähri Bioladen Bülach, Schaffhauserstrasse 18, 8180 Bülach
- Datum des Schlusses: 01.12.2016
Konkursamt Bülach 8180 Bülach
Publikationsnummer: 3206297, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
Genossenschaft Ähri Bioladen Bülach in Liquidation, in Bülach, CHE-198.683.954, Genossenschaft (SHAB Nr. 35 vom 19.02.2016, Publ. 2677013). Das Konkursverfahren wurde mit Urteil der Konkursrichterin vom 01.12.2016 als geschlossen erklärt. Die Genossenschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 2881237, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: Genossenschaft Ähri Bioladen Bülach, Schaffhauserstrasse 18, 8180 Bülach
- Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage nach erfolgter Publikation
- Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage nach erfolgter Publikation
- Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Bülach rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich beim Konkursamt Bülach einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Konkursamt Bülach 8180 Bülach