• Füglistaler Tech

    ZH
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-020.1.084.493-5
    Branche: Sonstige Bautätigkeit

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Füglistaler Tech

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

    preview

    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
    Mehr erfahren
    preview

    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
    Mehr erfahren
    preview

    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
    Mehr erfahren
    preview

    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
    Mehr erfahren
    preview

    Firmendossier als PDF

    Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.
    Jetzt kostenlos abrufen

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Sonstige Bautätigkeit

    Firmenzweck

    Schwachstromarbeiten, Trasse Montage.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

    Möchten Sie den Firmennamen aktualisieren? Klicken Sie hier.

    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Füglistaler Tech

    SHAB 210319/2021 - 19.03.2021
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: HR03-1005128004, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Füglistaler Tech, in Zürich, CHE-437.763.005, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 129 vom 07.07.2020, Publ. 1004930308). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b aHRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    SHAB 210126/2021 - 26.01.2021
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000002062, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 26.01.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 aHRegV, Füglistaler Tech Betroffene Organisation: Füglistaler Tech CHE-437.763.005 Badenerstrasse 816

  • Zürich Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 17.12.2020 Verfügung:
    1. Das Einzelunternehmen Füglistaler Tech wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Füglistaler Tech, in Zürich, CHE-437.763.005, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 129 vom 07.07.2020, Publ. 1004930308). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b aHRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 170.60 werden Füglistaler, Yves, von Oberwil-Lieli, unbekannten Aufenthaltes, auferlegt.
    4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 aOR wird Füglistaler, Yves, mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.
    5. Der Betrag von CHF 370.60 ist zurzeit uneinbringlich.
    6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Kontaktstelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen. Am
      1. Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom
      2. März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 25.02.2021 Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

      Militärstrasse 36 Postfach
    7. Zürich

  • SHAB 201217/2020 - 17.12.2020
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000003736, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach mehreren Artikeln HRegV Publikationsdatum: SHAB 17.12.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 153a Abs. 3 HRegV, Füglistaler Tech Füglistaler Tech CHE-437.763.005 Badenerstrasse 816

  • Zürich Rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Rechtseinheit verfügt angeblich über kein Rechtsdomizil mehr. Das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan wird hiermit gemäss Art. 153a HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zur Eintragung anzumelden oder zu bestätigen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls wird die Rechtseinheit vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b HRegV für aufgelöst erklärt und die Mitglieder des obersten Leitungsoder Verwaltungsorgans als Liquidatorinnen und Liquidatoren eingesetzt. Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen werden gelöscht. Weiter spricht das Handelsregisteramt gegebenenfalls gemäss Art. 943 OR gegen die Eintragungspflichtigen Ordnungsbussen von CHF 10 bis CHF 500 aus. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft der gesetzliche Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform zu Eintragung angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 18.01.2021
    Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich

  • Title
    Bestätigen