Eingetragen seit
-Umsatz in CHF
-Haftung
Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu Frau R. Zanella
Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.
Bonitätsauskunft
Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.Mehr erfahren
Firmendossier als PDF
Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.Jetzt kostenlos abrufen
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
07.09.1971
Löschung im Handelsregister
13.06.2025
Rechtsform
Einzelfirma
Rechtssitz der Firma
Walchwil
Handelsregisteramt
ZG
Handelsregister-Nummer
CH-170.1.000.013-3
UID/MWST
CHE-114.804.933
Branche
Herstellung von Reinigungs- und Kosmetikartikeln
Firmenzweck
Herstellung und Verkauf von Reinigungsmitteln für Industrie und Haushalt
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Zanella Frau R.
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Frau R. Zanella
Publikationsnummer: HR03-1006355130, Handelsregister-Amt Zug, (170)
Frau R. Zanella, in Walchwil, CHE-114.804.933, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 208 vom 07.09.1971, S.2195). Das Einzelunternehmen wird gestützt auf Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil es über kein Rechtsdomizil mehr verfügt.
Publikationsnummer: BH07-0000004918, Handelsregister-Amt Zug
"Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 20.01.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Verfügung nach Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art.
- Das Einzelunternehmen Frau R. Zanella wird von Amtes wegen gelöscht.
- Bei dem Einzelunternehmen Frau R. Zanella wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung folgendes in das Handelsregister eingetragen: ""Das Einzelunternehmen wird gemäss Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist"".
- Die Eintragungsgebühren von CHF 667.00 werden dem Einzelunternehmen auferlegt.
- Der Betrag von CHF 667.00 ist uneinbringlich, da die Inhaberin verstorben ist.
- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6300 Zug, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug Postfach 6301 Zug Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 19.02.2025
Kontaktstelle: Verwaltungsgericht des Kantons Zug Postfach
Publikationsnummer: BH00-0000008205, Handelsregister-Amt Zug
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 12.08.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 10.08.2022, 11.08.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug Aufforderung eines Einzelunternehmens, Frau R. Zanella
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zug, Postfach