• Flückiger Beratung

    BL
    gelöscht
    Handelsregister-Nr.: CH-280.1.010.698-0
    Branche: Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Alter der Firma

    -

    Umsatz in CHF

    -

    Haftung

    Inhaber

    Mitarbeiter

    -

    Aktive Marken

    -

    Auskünfte zu Flückiger Beratung

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele

    Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.

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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringen von IT-Dienstleistungen

    Firmenzweck

    Erbringung von Dienstleistungen auf den Gebieten EDV, Marketing und Unternehmensberatung.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

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    Besitzverhältnisse

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    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Flückiger Beratung

    SHAB 109/2018 - 08.06.2018
    Kategorien: Löschung

    Publikationsnummer: 4278493, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft, (280)

    Flückiger Beratung, in Reinach (BL), CHE-113.618.552, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 93 vom 15.05.2007, Publ. 3931828). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    SHAB 80/2018 - 26.04.2018
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 4194919, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Verfügung betreffend Löschung infolge fehlendem Rechtsdomizil (gem. Art. 153b HRegV) Es fällt in Betracht:

    1. Nach Feststellungen des Handelsregisteramts Basel-Landschaft hat folgendes Einzelunternehmen kein Rechtsdomizil mehr: ' Flückiger Beratung, in Reinach BL (CHE-113.618.552)
    2. Mit Aufforderung durch eingeschriebenen Brief vom 06.02.2018 und anschliessender Publikation im SHAB vom 12.03.2018 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Rechtsdomizil zur Eintragung anzumelden. Auf die massgebenden Vorschriften und die Rechtsfolgen der Verletzung dieser Pflicht wurde hingewiesen.
    3. Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen wurde dem Handelsregisteramt kein neues Rechtsdomizil angemeldet. Das Handelsregisteramt Basel-Landschaft erlässt deshalb folgende Verfügung:
      1. Das Einzelunternehmen wird von Amtes wegen gemäss Art.
      2. Abs. 1 lit. a HRegV gelöscht.
      3. Es werden keine Gebühren erhoben.
      4. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 943 OR entfällt. Gegen diese Verfügung kann gestützt auf Art. 165 HRegV innert
      5. Tagen ab Publikation gemäss § 16 Abs. 3 lit. b) EG OR beim Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft, Bahnhofplatz 16,
      6. Liestal, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen

      Handelsregisteramt Basel-Landschaft, 4144 Arlesheim

    SHAB 49/2018 - 12.03.2018
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: 4104393, Handelsregister-Amt Basel-Landschaft

    EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
    Aufforderung nach Art.153a HRegV Die Flückiger Beratung (CHE-113.618.552), in Reinach BL, ist zur Zeit ohne Rechtsdomizil am Sitz. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art 153a HRegV öffentlich dazu aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand hinsichtlich des Rechtsdomizils wieder herzustellen und innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird die Einzelunternehmung vom Handelsregisteramt gemäss Art. 153b gelöscht. Im Übrigen kann das Handelsregisteramt gegen die Eintragungspflichtigen gemäss Art. 943 OR Ordnungsbussen in Höhe von CHF

  • bis CHF 500 aussprechen.
    Handelsregisteramt Basel-Landschaft, 4144 Arlesheim

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