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-Auskünfte zu Fibatech AG in Liquidation
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Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
29.11.1990
Löschung im Handelsregister
30.09.2025
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Rechtssitz der Firma
Herisau
Handelsregisteramt
AR
Handelsregister-Nummer
CH-300.3.011.991-6
UID/MWST
CHE-101.779.409
Branche
Betreiben von Architektur- und Ingenieurbüros
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt das Engineering, die Beratung und das Projektmanagement im Bereich Energie, insbesondere der Energieerzeugung, des Energiehandels und der Forschung. Die Gesellschaft übernimmt in diesem Bereich Vertretungen, kann sich an solchen Unternehmen beteiligen oder diese finanzieren. Die Gesellschaft kann Immobilien erstellen, kaufen und verkaufen, umbauen, verwalten, vermieten oder sich an solchen beteiligen, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gewerbliche Schutzrechte, Immaterialgüterrechte und Know-how erwerben und verwerten sowie Finanzgeschäfte aller Art ausüben. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle kommerziellen, finanziellen und anderen Geschäfte tätigen, die bestimmt und geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern oder zu erleichtern. Die Gesellschaft kann sich insbesondere an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, solche finanzieren sowie Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Revisionsstelle
Frühere Revisionsstelle (1)
| Name | Ort | Seit | Bis | |
|---|---|---|---|---|
| SRT Revisions GmbH in Liquidation | Herisau | <2004 | 03.11.2010 | |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Fibatech AG
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Fibatech AG in Liquidation
Publikationsnummer: HR03-1006445506, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh., (300)
Fibatech AG in Liquidation, in Herisau, CHE-101.779.409, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 182 vom 20.09.2023, Publ. 1005841792).
Löschungsgrund:
Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159a Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: HR02-1005699940, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Fibatech AG, in Herisau, CHE-101.779.409, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 211 vom 31.10.2022, Publ. 1005594032).
Firma neu:
Fibatech AG in Liquidation.
Vinkulierung neu:
Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben. Über die Rechtseinheit ist mit Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom 06.02.2023 infolge Mängel in der Organisation der Rechtseinheit in Anwendung von Art. 939 OR die Auflösung und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Konkursamt Appenzell Ausserrhoden (CHE-480.712.026), in Heiden, Liquidatorin.
Publikationsnummer: UV01-0000002142, Handelsregister-Amt Appenzell A. Rh.
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Handelsgerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 10.02.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 10.05.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Entscheid betreffend Organisationsmangel Fibatech AG Klagende Partei: -Beklagte Partei: Fibatech AG CHE-101.779.409 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo
- Die Fibatech AG, mit Sitz in Herisau AR, Firmen-Nr. CHE-101.779.409, wird mit Wirkung ab Montag, 6. Februar 2023, 14:00 Uhr, aufgelöst.
- Die Gesellschaft ist nach den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
- Mit der Durchführung der Liquidation wird das Konkursamt Appenzell Ausserrhoden, Heiden, beauftragt.
- Die Entscheidgebühr von CHF 300.00 (bei Begründungsverzicht CHF 200.00) wird der Gesellschaft auferlegt.
- Eine Begründung kann innert 10 Tagen seit der Zustellung dieses Entscheids schriftlich beim Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, verlangt werden. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde. Die Entscheidgebühr ermässigt sich in diesem Fall um einen Drittel. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Frist zur Berufung oder Beschwerde ab Zustellung des begründeten Entscheids. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Die Fristen in diesem Verfahren stehen während der Gerichtsferien nicht still. Entscheiddatum: 06.02.2023 Gerichtliche Entscheidinstanz: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2 9043 Trogen Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 20.02.2023 Kontaktstelle: Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden,
Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen Bemerkungen:
SV1 22 233