• CST Coin Sorting Technologies GmbH

    NW
    aktiv
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    Handelsregister-Nr.: CH-150.4.001.300-0
    Branche: Erbringung übriger Dienstleistungen für Unternehmen

    Alter der Firma

    15 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu CST Coin Sorting Technologies GmbH

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten.
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    Über CST Coin Sorting Technologies GmbH

    • CST Coin Sorting Technologies GmbH mit Sitz in Hergiswil NW ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus dem Bereich «Erbringung übriger Dienstleistungen für Unternehmen». CST Coin Sorting Technologies GmbH ist aktiv.
    • CST Coin Sorting Technologies GmbH hat 2 Personen im Management.
    • Unter Meldungen finden Sie alle Handelsregisteränderung, die letzte erfolgte am 11.06.2025.
    • Die gemeldete UID lautet CHE-115.791.701.
    • An derselben Adresse sind 11 weitere aktive Firmen eingetragen. Dazu gehören: CONRAD! True Riches GmbH, Deluxe Homes AG, Friendly GmbH.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringung übriger Dienstleistungen für Unternehmen

    Firmenzweck

    Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen namentlich im Bereich des Sortierens und Zählen von Münzen sowie den An- und Verkauf von Metallen und das Halten und Verwerten von Patenten, Lizenzen und anderen Immaterialgüterrechten. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Vertretungen übernehmen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sein können, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnungen vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Sie kann Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: CST Coin Sorting Technologies GmbH

    SHAB 250611/2025 - 11.06.2025
    Kategorien: Schuldbetreibung

    Publikationsnummer: SB02-0000078204, Handelsregister-Amt Nidwalden

    Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Zahlungsbefehl Publikationsdatum: SHAB, KABNW 11.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 11.06.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Nidwalden, Engelbergstrasse 34, 6370 Stans Zahlungsbefehl CST Coin Sorting Technologies GmbH Schuldner: CST Coin Sorting Technologies GmbH CHE-115.791.701 Werkhofstrasse 5

  • Hergiswil NW Gläubiger: Kanton Nidwalden und Gemeinde Hergiswil
  • Stans Schweiz Vertreter: Finanzverwaltung Nidwalden Steuerbezug Bahnhofplatz 3 Postfach 1241
  • Stans Schweiz Angaben zum Zahlungsbefehl: Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer:
  • vom 14.05.2025 Forderungen: CHF 500.00 nebst Zins zu 4.50 % seit 13.05.2025 KANTONS- UND GEMEINDESTEUERN 2022, STEUERRECHNUNG VOM 27.08.2024 CHF 60.00 KOSTEN / GESETZLICHE GEBÜHREN CHF 3.80 AUSGLEICHSZINS CHF 14.45 AUFGELAUFENER ZINS BIS 12.05.2025 Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund: KANTONS- UND GEMEINDESTEUERN 2022, STEUERRECHNUNG VOM 27.08.2024 Rechtliche Hinweise: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
    Kontaktstelle: Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Nidwalden Engelbergstrasse 34, P.O.B. 1243, 6371 Stans
  • Stans

  • SHAB 250611/2025 - 11.06.2025
    Kategorien: Schuldbetreibung

    Publikationsnummer: SB02-0000078203, Handelsregister-Amt Nidwalden

    Rubrik: Schuldbetreibungen Unterrubrik: Zahlungsbefehl Publikationsdatum: SHAB, KABNW 11.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 11.06.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Nidwalden, Engelbergstrasse 34, 6370 Stans Zahlungsbefehl CST Coin Sorting Technologies GmbH Schuldner: CST Coin Sorting Technologies GmbH CHE-115.791.701 Werkhofstrasse 5

  • Hergiswil NW Gläubiger: Schweizerische Eidgenossenschaft Bundesplatz 3
  • Bern Schweiz Vertreter: Eidgenössische Steuerverwaltung Hauptabteilung Ressourcen, Abteilung Inkasso, MWST Schwarztorstrasse 50
  • Bern Schweiz Angaben zum Zahlungsbefehl: Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer:
  • vom 21.05.2025 Forderungen: CHF 500.00 Busse Q42023 (Art. 89 MWSTG) vom 20.05.2024 CHF 10.00 Spruch- und Schreibgebühren CHF 100.00 Spruch- und Schreibgebühren Zusätzliche Kosten: Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund: Busse Q42023 (Art. 89 MWSTG) vom 20.05.2024 Rechtliche Hinweise: Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
    Kontaktstelle: Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Nidwalden Engelbergstrasse 34, P.O.B. 1243, 6371 Stans
  • Stans

  • SHAB 250320/2025 - 20.03.2025
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1006286957, Handelsregister-Amt Nidwalden, (150)

    CST Coin Sorting Technologies GmbH, in Hergiswil (NW), CHE-115.791.701, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 68 vom 09.04.2024, Publ. 1006004208).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Hildebrant, Kim, dänischer Staatsangehöriger, in Bedigliora, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift.

    Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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