• Chow & Baur in Liquidation

    ZH
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-020.2.007.064-3
    Branche: Betreiben von Versand- und Online-Shops

    Eingetragen seit

    12 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    Kein Kapital bekannt

    Mitarbeiter

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    Auskünfte zu Chow & Baur in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über Chow & Baur in Liquidation

    • Chow & Baur in Liquidation mit Sitz in Winterthur ist eine Kollektivgesellschaft aus dem Bereich «Betreiben von Versand- und Online-Shops». Chow & Baur in Liquidation ist in Liquidation.
    • Die Firma wurde am 25.07.2013 im Handelsregister eingetragen und hat 2 Personen im Management.
    • Die Firma hat ihren Handelsregistereintrag zuletzt am 22.10.2025 angepasst. Alle bisherigen Handelsregistereinträge sind unter Meldungen verfügbar.
    • Die Firma ist im Handelsregister ZH mit der UID CHE-185.928.454 eingetragen.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Betreiben von Versand- und Online-Shops

    Firmenzweck

    Handel mit und Verkauf von Schmuck, Möbeln, Dekorationsartikeln, Accessoires und Zubehör aller Art sowie Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • Chow & Baur
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: Chow & Baur in Liquidation

    SHAB 251022/2025 - 22.10.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH05-0000008966, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach alter HRegV Publikationsdatum: SHAB 22.10.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Aufforderung gemäss Art. 152a Abs. 3 HRegV i.V.m. Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR, Handelsregisteramt des Kantons Zürich Betroffene Organisation: Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHE-294.713.657 Schöntalstrasse 5

  • Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Weist eine Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat sie keine verwertbaren Aktiven mehr, so fordert das Handelsregisteramt die Rechtseinheit auf, innert angesetzter Frist ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 152 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen. Bleibt diese Aufforderung ergebnislos, so fordert das Handelsregisteramt weitere Betroffene durch einmalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt auf, ein solches Interesse mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR). Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit aus dem Handelsregister gelöscht (Art. 934 Abs. 2 Satz 3 OR). Das Handelsregisteramt erlässt hierzu eine Verfügung über die Löschung (Art. 153 Abs. 1 HRegV) und holt die Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und Kantonalen Steuerverwaltung ein. Sobald diese Verfügung vollstreckbar geworden ist, erfolgt ein Zwischeneintrag über den Abschluss des Verfahrens. Nach Eingang der Löschungsbewilligungen wird die Löschung der Rechtseinheit von Amtes wegen vollzogen (Art. 153 Abs. 2 HRegV). Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 21.11.2025 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
  • Zürich Bemerkungen: Aufforderung betrifft folgende Rechtseinheiten: - DfBL - Design for Better Living, Rüttimann & Co in Liquidation (CHE-113.887.000), in Stallikon
    - Chow & Baur in Liquidation (CHE-185.928.454), in Winterthur - Ministério International Piedad em Accion a las Naciones (MIPAN) e.V. in Liquidation
    (CHE-156.004.329), in Zürich

  • SHAB 190726/2019 - 26.07.2019
    Kategorien: Liquidation, Änderung des Firmennamens, Änderung der Firmenadresse, Änderung im Management

    Publikationsnummer: HR02-1004684601, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Chow & Baur, in Winterthur, CHE-185.928.454, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 145 vom 30.07.2013, S.0, Publ. 1005399).

    Firma neu:
    Chow & Baur in Liquidation.

    Domizil neu:
    Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Baur, René, von Rafz, unbekannten Aufenthaltes, Gesellschafter, Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: in Winterthur, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift];
    Chow, Pui Shan, chinesische Staatsangehörige, unbekannten Aufenthaltes, Gesellschafterin, Liquidatorin, mit Einzelunterschrift [bisher: in Winterthur, Gesellschafterin, mit Einzelunterschrift].

    SHAB 190522/2019 - 22.05.2019
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: BH07-0000000759, Handelsregister-Amt Zürich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB - 22.05.2019 Meldungsnummer: Kanton: ZH Publizierende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,

  • Zürich Verfügung nach Art. 153 HRegV, Chow & Baur Chow & Baur CHE-185.928.454 Strahleggstrasse 62
  • Winterthur Ausgangslage: Aufforderung im SHAB vom 02.04.2019 Verfügung:
    1. Die Chow & Baur wird von Amtes wegen aufgelöst.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Chow & Baur, in Winterthur, CHE-185.928.454, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 145 vom 30.07.2013, S.0, Publ. 1005399). Firma neu: Chow & Baur in Liquidation. Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als auf-gelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Baur, René, von Rafz, unbekannten Aufenthaltes, Gesellschafter, Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: in Winterthur, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift]; Chow, Pui Shan, chinesische Staatsangehörige, unbekannten Aufenthaltes, Gesellschafterin, Liquidatorin, mit Einzelunterschrift [bisher: in Winterthur, Gesellschafterin, mit Einzelunterschrift].
    3. Die Eintragungsgebühren von CHF 360.60 werden Chow, Pui Shan, chinesische Staatsangehörige, unbekannten Aufenthaltes und Baur, René, von Rafz, unbekannten Aufenthaltes unter solidarischer Haftung auferlegt und von René Baur bezogen.
    4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR werden René Baur und Pui Shan Chow je mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.
    5. Die Beträge von CHF 560.60 betreffend René Baur und CHF 200.00 betreffend Pui Shan Chow sind einstweilen uneinbringlich.
    6. Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann die Auflösung widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV).
    7. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 8022 Zürich Rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Anmeldestelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 21.06.2019 Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Re-

    kurse: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5
  • Zürich

  • Trefferliste

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