• CH TRANS AG in Liquidation

    AG
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-440.3.025.371-6
    Branche: Personen- und Güterbeförderung (Strassen- und anderer Verkehr)

    Eingetragen seit

    14 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    140'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

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    Auskünfte zu CH TRANS AG in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über CH TRANS AG in Liquidation

    • CH TRANS AG in Liquidation hat den Sitz in Gansingen, ist in Liquidation und im Bereich «Personen- und Güterbeförderung (Strassen- und anderer Verkehr)» tätig.
    • Das Management der Firma CH TRANS AG in Liquidation besteht aus 0 Personen.
    • Die letzte Handelsregisteränderung erfolgte am 09.12.2025. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
    • Die gemeldete UID ist CHE-341.233.974.

    Management

    Es sind keine Personen im Management eingetragen.

    Quelle: SHAB

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Personen- und Güterbeförderung (Strassen- und anderer Verkehr)

    Firmenzweck

    Ausführung von Sachtransporten aller Art sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, andere Unternehmen gründen, erwerben oder pachten sowie sich an Drittunternehmen beteiligen und weitere Aufgaben übernehmen, sowie dies mit dem Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt in Zusammenhang steht. Ferner kann sie Liegenschaften und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, belasten, verwalten und veräussern. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

    Passen Sie den Firmenzweck mit wenigen Klicks an.

    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • CH TRANS AG
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Es liegen uns keine Angaben zu den Besitzverhältnissen vor.

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: CH TRANS AG in Liquidation

    SHAB 251209/2025 - 09.12.2025
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1006507764, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    CH TRANS AG, in Gansingen, CHE-341.233.974, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 27 vom 10.02.2025, Publ. 1006252303).

    Firma neu:
    CH TRANS AG in Liquidation. Mit Verfügung des Bezirksgerichts Laufenburg vom 16.10.2025 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 16.10.2025, 09.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

    SHAB 251205/2025 - 05.12.2025
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK01-0000057474, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB 05.12.2025 Zusätzliche Publikationen: KABAG 05.12.2025 Öffentlich einsehbar bis: 05.12.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau Vorläufige Konkursanzeige CH TRANS AG Schuldner: CH TRANS AG CHE-341.233.974 Hirsacherstrasse 5

  • Gansingen Datum der Konkurseröffnung: 08.11.2025 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Ergänzende rechtliche Hinweise: Mit Verfügung des Bezirksgerichts Laufenburg vom 16.10.2025 (in Rechtskraft am
    08.11.2025) wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben
    hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./SA

  • SHAB 251028/2025 - 28.10.2025
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV02-0000005479, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 28.10.2025 Öffentlich einsehbar bis: 28.04.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Laufenburg, Gerichtsgasse 85, 5080 Laufenburg Gerichtlicher Entscheid gegen CH TRANS AG Klagende Partei: Beklagte Partei: CH TRANS AG CHE-341.233.974 Hirsacherstrasse 5

  • Gansingen Angaben zum gerichtlichen Entscheid: 1. Die betroffene Gesellschaft wird mit Wirkung ab 16. Oktober 2025, 9.00 Uhr, aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der betroffenen Gesellschaft auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Geschäftsnummer: SZ.2025.29 Entscheiddatum: 16.10.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Präsidium des Zivilgerichts Ergänzende rechtliche Hinweise: Hinweis zum Entscheiddispositiv (Art. 239 Abs. 2 ZPO) Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispo¬sitivs beim Prä¬sidenten des Bezirksgerichts Laufenburg mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung ver¬lan¬gen. Die Frist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Begründung verlangt, so hemmt dies die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Entscheides. Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 07.11.2025
    Kontaktstelle: Bezirksgericht Laufenburg, Gerichtsgasse 85,
  • Laufenburg

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