Auskünfte zu Autocenter Winterthur GmbH
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Über Autocenter Winterthur GmbH
- Autocenter Winterthur GmbH in Winterthur ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus dem Bereich «Handel und Reparatur von Automobilen und Motorrädern». Autocenter Winterthur GmbH ist aktiv.
- Die Firma wurde am 27.01.2022 gegründet und hat eine Person im Management.
- Alle vergangenen Änderungen können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF speichert werden. Die letzte Änderung im Handelsregister gab am 26.09.2025.
- Die Unternehmens-Identifikationsnummer der Firma Autocenter Winterthur GmbH lautet CHE-369.487.168.
- Auto Gallery Winterthur GmbH, Baskapan's Bar 53, Garage Blumenau GmbH haben die gleiche Adresse wie Autocenter Winterthur GmbH.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
27.01.2022
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Winterthur
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.076.459-3
UID/MWST
CHE-369.487.168
Branche
Handel und Reparatur von Automobilen und Motorrädern
Firmenzweck
Die Gesellschaft bezweckt den An- und Verkauf, die Reparatur und die Vermietung von Automobilen aller Art nebst dem Handel von Ersatzteilen und Zubehör in diesem Bereich. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.
Weitere Firmennamen
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Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Autocenter Winterthur GmbH
Publikationsnummer: UV02-0000005355, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 26.09.2025 Öffentlich einsehbar bis: 26.03.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen Autocenter Winterthur GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: Autocenter Winterthur GmbH CHE-369.487.168 Auwiesenstrasse 2
- Die Antragsgegnerin wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
- Das Konkursamt Wülflingen-Winterthur wird mit dem Vollzug beauftragt.
- Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'000.- und der Antragsgegnerin auferlegt.
- Schriftliche Mitteilung an die Antragsgegnerin durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie nach Eintritt der Rechtskraft je per Einschreiben gegen Empfangsschein an das Handelsregisteramt des Kantons Zürich, das Betreibungsamt Winterthur-Stadt und unter Beilage der Einlegerakten des Handelsregisteramts an das Konkursamt Wülflingen-Winterthur. Das Konkursamt hat die Einlegerakten des Handelsregisteramts zu behalten, oder - falls es sie nicht (mehr) benötigt - an das Handelsregisteramt weiterzuleiten.
- Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Geschäftsnummer: EO250032-K Entscheiddatum: 22.09.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht summarisches Verfahren Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 06.10.2025
Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10,
Publikationsnummer: UV02-0000005353, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 26.09.2025 Öffentlich einsehbar bis: 26.03.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid SVA Zürich gegen Autocenter Winterthur GmbH Klagende Partei: SVA Zürich Ausgleichskasse, Versicherungsbeiträge Röntgenstr. 17 Postfach
- Das Verfahren betreffend Konkurseröffnung wird als gegenstandslos geworden erledigt abgeschrieben.
- Die Spruchgebühr wird auf Fr. 200.- festgesetzt.
- Die Kosten des Verfahrens werden der Schuldnerin auferlegt und dem Konkursamt Wülflingen-Winterthur zur Kollokation angemeldet.
- Der Kostenvorschuss der Gläubigerin von Fr. 1'800.- wird dieser zurückerstattet.
- Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.
- Schriftliche Mitteilung an die Parteien, an die Schuldnerin mittels Publikation im Schweizerischen Handelsblatt, an die Gläubigerin sowie an das Konkursamt WülflingenWinterthur per Einschreiben gegen Empfangsschein.
- Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Zustellung an unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Beschwerdeschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Geschäftsnummer: EK250587-K Entscheiddatum: 25.09.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht in Konkurssachen Frist: 10 Tage Ablauf der Frist: 06.10.2025
Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10,
Publikationsnummer: UV02-0000005214, Handelsregister-Amt Zürich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 21.08.2025 Öffentlich einsehbar bis: 21.02.2026 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen Autocenter Winterthur GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: Autocenter Winterthur GmbH CHE-369.487.168 Auwiesenstrasse 2
- ...
- Der Antragsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen ab Publikation dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Antragsgegnerin und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR). Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
- Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Antragsgegnerin - eine Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz ernennt und beim Handelsregisteramt anmeldet (Art. 814 Abs. 2 und 3 OR) und - ein gültiges Domizil eintragen lässt.
- An die Antragsgegnerin ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen. 5. ... Geschäftsnummer: EO250032-K Entscheiddatum: 18.08.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht summarisches Verfahren Frist: 20 Tage Frist von 20 Tagen ab Publikation
Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur Lindstrasse 10