Über AUTKAP Stiftung
- AUTKAP Stiftung mit Sitz in Vaduz ist eine Stiftung aus dem Bereich «Anbieten von übrigen Dienstleistungen im Sozialwesen». AUTKAP Stiftung ist aktiv.
- Im Management sind 2 aktive Personen eingetragen.
- Am 06.12.2024 wurde der Handelsregistereintrag der Firma zuletzt geändert. Unter Meldungen finden Sie alle Änderungen.
- Es sind 458 weitere aktive Firmen an der gleichen Adresse eingetragen. Dazu gehören: "Fomento de la Medicina Preventiva" Fundación, A.S.L. ESTABLISHMENT in Liquidation, Abakanowicz Arts and Culture Charitable Foundation.
Management (2)
neueste Mitglieder des obersten Verwaltungsorgans
neuste Zeichnungsberechtigte
Handelsregisterinformationen
Rechtssitz der Firma
Vaduz
Branche
Anbieten von übrigen Dienstleistungen im Sozialwesen
Firmenzweck
Zweck der Stiftung ist überwiegend die Unterstützung der Begünstigten sowie die wirtschaftliche Förderung der Begünstigten im weitesten Sinn. Weiters ist die Stiftung im Nebenzweck berechtigt, Zuwendungen oder Spenden für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu tätigen. Die Stiftung ist, soweit in der Stiftungserklärung in der jeweiligen Fassung nichts anderes bestimmt ist und soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, berechtigt, alle Geschäfte und Massnahmen vorzunehmen, die zur Erreichung des Stiftungszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere Zuwendungen im Sinne von § 4 entgegen zu nehmen, Verbindlichkeiten einzugehen und Darlehen zu gewähren und aufzunehmen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Tochtergesellschaften zu gründen, dies auch, wenn Mitgesellschafter oder Geschäftsführer einer solchen Gesellschaft ein Mitstifter, Stiftungsbeteiligter oder eine diesem Personenkreis nahestehende Person ist, das Stiftungsvermögen ganz oder teilweise zu veräussern, sowie bewegliche und unbewegliche, materielle und immaterielle Vermögenswerte, insbesondere Beteiligungen jeder Art zu erwerben, zu verwalten, in Bestand zu geben oder in Bestand zu nehmen, zu belasten oder zu veräussern, all dies im In- und Ausland. Für Verbindlichkeiten der Stiftung haftet ausschliesslich das Stiftungsvermögen. Es besteht keine Nachschusspflicht. Dem Stiftungsrat ist es, gemeinsam mit einem oder mehreren (Mit-)Stiftern der AUTKAP Stiftung und/oder deren Nachkommen sowie Begünstigten der AUTKAP Stiftung zur Erreichung des Stiftungszwecks (beispielsweise vor dem allfälligen Hintergrund nachhaltiger Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Begünstigten und/oder Anwartschaftsberechtigten im Hinblick auf die Verwaltung des gestifteten Vermögens) gestattet, sogenannte Sub- bzw. Folgestiftungen, in- oder ausländische Stiftungen, Trusts oder ähnliche Strukturen zu errichten und auf diese das Vermögen der AUTKAP Stiftung ganz oder teilweise zu Gunsten einzelner oder mehrerer Begünstigter unter teilweisen oder gänzlichen Ausschluss von anderen Begünstigten zu übertragen. Die Stiftung kann daher auch Stifterin anderer Stiftungen oder ähnlicher Rechtsstrukturen im In- oder Ausland sein und diesen Vermögen widmen, sofern hierzu der Stiftungsbeirat seine Zustimmung erteilt. Der Stiftungszweck der Sub- bzw. Folgestiftung muss nicht kongruent zu jenem der AUTKAP Stiftung sein. In Zusammenhang mit Sub- bzw. Folgestiftungen können neben der AUTKAP Stiftung auch die Begünstigten als änderungsberechtigte Stifter auftreten. Die Ausübung dieses Rechtes bedarf der Zustimmung des Stiftungsbeirates. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben.
Weitere Firmennamen
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Zweigniederlassungen (0)
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste Meldungen für AUTKAP Stiftung
Publikationsnummer: 19439/2024, (1)
AUTKAP Stiftung, in Vaduz, FL-0002.734.117-6, c/o FIRST ADVISORY TRUST REG., Wuhrstrasse 6, 9490 Vaduz, Eingetragene Stiftung (Neueintragung).
Errichtungsdatum:
21.11.2024.
Zweck:
Zweck der Stiftung ist überwiegend die Unterstützung der Begünstigten sowie die wirtschaftliche Förderung der Begünstigten im weitesten Sinn. Weiters ist die Stiftung im Nebenzweck berechtigt, Zuwendungen oder Spenden für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu tätigen. Die Stiftung ist, soweit in der Stiftungserklärung in der jeweiligen Fassung nichts anderes bestimmt ist und soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, berechtigt, alle Geschäfte und Massnahmen vorzunehmen, die zur Erreichung des Stiftungszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere Zuwendungen im Sinne von § 4 entgegen zu nehmen, Verbindlichkeiten einzugehen und Darlehen zu gewähren und aufzunehmen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Tochtergesellschaften zu gründen, dies auch, wenn Mitgesellschafter oder Geschäftsführer einer solchen Gesellschaft ein Mitstifter, Stiftungsbeteiligter oder eine diesem Personenkreis nahestehende Person ist, das Stiftungsvermögen ganz oder teilweise zu veräussern, sowie bewegliche und unbewegliche, materielle und immaterielle Vermögenswerte, insbesondere Beteiligungen jeder Art zu erwerben, zu verwalten, in Bestand zu geben oder in Bestand zu nehmen, zu belasten oder zu veräussern, all dies im In- und Ausland. Für Verbindlichkeiten der Stiftung haftet ausschliesslich das Stiftungsvermögen. Es besteht keine Nachschusspflicht. Dem Stiftungsrat ist es, gemeinsam mit einem oder mehreren (Mit-)Stiftern der AUTKAP Stiftung und/oder deren Nachkommen sowie Begünstigten der AUTKAP Stiftung zur Erreichung des Stiftungszwecks (beispielsweise vor dem allfälligen Hintergrund nachhaltiger Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Begünstigten und/oder Anwartschaftsberechtigten im Hinblick auf die Verwaltung des gestifteten Vermögens) gestattet, sogenannte Sub- bzw. Folgestiftungen, in- oder ausländische Stiftungen, Trusts oder ähnliche Strukturen zu errichten und auf diese das Vermögen der AUTKAP Stiftung ganz oder teilweise zu Gunsten einzelner oder mehrerer Begünstigter unter teilweisen oder gänzlichen Ausschluss von anderen Begünstigten zu übertragen. Die Stiftung kann daher auch Stifterin anderer Stiftungen oder ähnlicher Rechtsstrukturen im In- oder Ausland sein und diesen Vermögen widmen, sofern hierzu der Stiftungsbeirat seine Zustimmung erteilt. Der Stiftungszweck der Sub- bzw. Folgestiftung muss nicht kongruent zu jenem der AUTKAP Stiftung sein. In Zusammenhang mit Sub- bzw. Folgestiftungen können neben der AUTKAP Stiftung auch die Begünstigten als änderungsberechtigte Stifter auftreten. Die Ausübung dieses Rechtes bedarf der Zustimmung des Stiftungsbeirates. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. EUR 70'000.00.
Organisation:
Organisation: Stiftungsrat bestehend aus mindestens zwei Mitgliedern;
fakultativ: Protektor, Revisionsstelle, Stiftungsbeirat.
Angaben zur Verwaltung:
Ackermann, Iwan Josef, StA: Liechtenstein, 9490 Vaduz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Bieber, Matthias, StA: Österreich, 9494 Schaan, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.