Alter der Firma
-Umsatz in CHF
-Kapital in CHF
-Mitarbeiter
-Aktive Marken
-Auskünfte zu AT Clean GmbH in Liquidation
Es sind keine Auskünfte verfügbar, da diese Firma gelöscht wurde.
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
13.08.2009
Löschung im Handelsregister
30.05.2016
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtssitz der Firma
Fällanden
Handelsregisteramt
ZH
Handelsregister-Nummer
CH-020.4.040.718-2
UID/MWST
CHE-115.007.282
Branche
Reinigung von Gebäuden
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Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb einer Reinigungs-, Transport- und Umzugsunternehmung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft im Zusammenhang stehen..
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- AT Clean GmbH
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: AT Clean GmbH in Liquidation
Publikationsnummer: 2854267, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: AT Clean GmbH, Toktergasse 5, 8117 Fällanden
- Datum des Schlusses: 24.05.2016
Konkursamt Dübendorf 8600 Dübendorf
Publikationsnummer: 2857621, Handelsregister-Amt Zürich, (20)
AT Clean GmbH in Liquidation, in Fällanden, CHE-115.007.282, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 128 vom 07.07.2015, Publ. 2253379). Das Konkursverfahren wurde mit Verfügung des Konkursrichters vom 24.05.2016 als geschlossen erklärt. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht.
Publikationsnummer: 2733733, Handelsregister-Amt Zürich
- Schuldnerin: AT Clean GmbH, Toktergass 5, 8117 Fällanden
- Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage nach erfolgter Publikation
- Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage nach erfolgter Publikation
- Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Uster rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Konkursamt Dübendorf: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Konkursamt Dübendorf 8600 Dübendorf