• 4YSUCCESS GmbH in Liquidation

    AG
    in Liquidation
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    Handelsregister-Nr.: CH-400.4.440.329-7
    Branche: Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen

    Alter der Firma

    9 Jahre

    Umsatz in CHF

    PremiumPremium

    Kapital in CHF

    20'000

    Mitarbeiter

    PremiumPremium

    Aktive Marken

    0

    Auskünfte zu 4YSUCCESS GmbH in Liquidation

    *angezeigte Auskünfte sind Beispiele
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    Bonitätsauskunft

    Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen.
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    Wirtschaftsauskunft

    Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma.
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    Zahlungsverhalten

    Beurteilung der Zahlungsmoral aufgrund vergangener Rechnungen.
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    Betreibungsauskunft

    Übersicht über aktuelle und vergangene Betreibungsverfahren.
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    Über 4YSUCCESS GmbH in Liquidation

    • 4YSUCCESS GmbH in Liquidation hat den Sitz in Baden und ist in Liquidation. Sie ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und in der Branche «Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen» tätig.
    • Die Firma wurde am 13.10.2015 gegründet und hat eine Person im Management.
    • Die letzte Änderung im Handelsregister erfolgte am 09.05.2025. Alle Handelsregistereinträge können unter der Rubrik Meldungen abgerufen und als PDF gespeichert werden.
    • Die gemeldete UID lautet CHE-471.399.309.
    • Es sind 12 weitere aktive Firmen an derselben Adresse eingetragen. Dazu gehören: Acontris AG, Ambulatorium + REHA-Zentrum am Stadtturm GmbH, Arealis AG.

    Handelsregisterinformationen

    Quelle: SHAB

    Branche

    Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen

    Firmenzweck

    Entwicklung und Durchführung von Coaching, Training, Organisationsberatung, Change Management, Supervision sowie Unternehmungsberatung; kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen, ferner Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen; kann Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.

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    Weitere Firmennamen

    Quelle: SHAB

    Frühere und übersetzte Firmennamen

    • 4YSUCCESS GmbH
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    Zweigniederlassungen (0)

    Besitzverhältnisse

    Beteiligungen

    Es liegen uns keine Angaben zu den Beteiligungen vor.

    Neueste SHAB-Meldungen: 4YSUCCESS GmbH in Liquidation

    SHAB 250509/2025 - 09.05.2025
    Kategorien: Liquidation, Konkurs, Änderung des Firmennamens

    Publikationsnummer: HR02-1006327897, Handelsregister-Amt Aargau, (400)

    4YSUCCESS GmbH, in Baden, CHE-471.399.309, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 21 vom 31.01.2024, Publ. 1005948889).

    Firma neu:
    4YSUCCESS GmbH in Liquidation. Mit Verfügung des Bezirksgerichts Baden vom 20.08.2024 wurde diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 20.08.2024, 10.00 Uhr, nach Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

    SHAB 250507/2025 - 07.05.2025
    Kategorien: Konkurs

    Publikationsnummer: KK01-0000048858, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB 07.05.2025 Zusätzliche Publikationen: KABAG 07.05.2025 Öffentlich einsehbar bis: 07.05.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau Vorläufige Konkursanzeige 4YSUCCESS GmbH Schuldner: 4YSUCCESS GmbH CHE-471.399.309 Stadtturmstrasse 10

  • Baden Datum der Konkurseröffnung: 07.09.2024 Rechtliche Hinweise: Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Ergänzende rechtliche Hinweise: Mit Verfügung des Bezirksgerichts Baden vom 20.8.2024 (in Rechtskraft am 7.09.2024) wurde die Gesellschaft gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
    Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG).
    /SB

  • SHAB 240827/2024 - 27.08.2024
    Kategorien: Andere gesetzliche Publikationen

    Publikationsnummer: UV04-0000001278, Handelsregister-Amt Aargau

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 27.08.2024 Öffentlich einsehbar bis: 27.02.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Baden, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden Entscheid vom 20. August 2024 Gerichtsentscheid: Besetzung: Gerichtspräsident Daniel Peyer Gerichtsschreiber i.V. Martial Scherrer Betroffene: 4YSUCCESS GmbH, Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel Nach unbenutztem Ablauf der Wiederherstellungsfrist gemäss Verfügung vom 28. Juni

  • (Publikation im SHAB am 2. Juli 2024) verfügt der Gerichtspräsident: 1. Die Betroffene wird mit Wirkung ab 20. August 2024, 10:00 Uhr, aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 600.00 werden der Betroffenen auferlegt. Sie erhöhen sich auf Fr. 800.00, wenn der Entscheid auf Begehren der Betroffenen begründet werden muss. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Hinweis zum Entscheiddispositiv (Art. 239 Abs. 2 ZPO): Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs beim Präsidenten des Bezirksgerichts Baden mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung verlangen. Die Frist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des
    Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Begründung verlangt, so hemmt dies die
    Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Entscheides.

  • Trefferliste

    Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.

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