Informazioni su Ruth Mitchell
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Ultimi comunicati FUSC: Ruth Mitchell
Le comunicazioni aggiornate del foglio ufficiale svizzero di commercio (FUSC) sono disponibili solo nella lingua originale dell’Ufficio del Registro di commercio. Visualizza tutti comunicati
Numero di pubblicazione: HR02-1004735402, Ufficio del registro di commercio Zurigo, (20)
D + M Accounting Mitchell + Co, in Bassersdorf, CHE-100.033.313, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 36 vom 21.02.2005, S.18, Publ. 2711548).
Firma neu:
D + M Accounting Mitchell + Co in Liquidation.
Domizil neu:
Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Mitchell, Roy Colin, von Surses, unbekannten Aufenthaltes, Gesellschafter, Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: von Salouf, in Bassersdorf, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift];
Mitchell, Ruth, von Surses, unbekannten Aufenthaltes, Gesellschafterin, Liquidatorin, mit Einzelunterschrift [bisher: von Salouf, in Bassersdorf, Gesellschafterin, mit Einzelunterschrift].
Numero di pubblicazione: BH07-0000000930, Ufficio del registro di commercio Zurigo
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB - 16.07.2019 Meldungsnummer: Kanton: ZH Publizierende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
- Die D + M Accounting Mitchell + Co wird von Amtes wegen aufgelöst.
- In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: D + M Accounting Mitchell + Co, in Bassersdorf, CHE100.033.313, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 36 vom 21.02.2005, S.18, Publ. 2711548). Firma neu: D + M Accounting Mitchell + Co in Liquidation. Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Mitchell, Roy Colin, von Surses, unbekannten Aufenthaltes, Gesellschafter, Liquidator, mit Einzelunterschrift [bisher: von Salouf, in Bassersdorf, Gesellschafter, mit Einzelunterschrift]; Mitchell, Ruth, von Surses, unbekannten Aufenthaltes, Gesellschafterin, Liquidatorin, mit Einzelunterschrift [bisher: von Salouf, in Bassersdorf, Gesellschafterin, mit Einzelunterschrift].
- Die Eintragungsgebühren von CHF 360.60 werden Roy Colin Mitchell, von Surses, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, und Ruth Mitchell, von Surses, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, unter solidarischer Haftung auferlegt und von Roy Colin Mitchell bezogen.
- Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR werden Roy Colin Mitchell und Ruth Mitchell je mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.
- Die Beträge von CHF 560.60 betreffend Roy Colin Mitchell und CHF 200.00 betreffend Ruth Mitchell sind einstweilen uneinbringlich.
- Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann die Auflösung widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV).
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. EDEL Face Liner Walser-Ansari (CHE-272.270.918), in Herrliberg Ausgangslage Aufforderung im SHAB vom 17. Mai 2019 Verfügung
- Das Einzelunternehmen EDEL Face Liner Walser-Ansari wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
- In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: EDEL Face Liner Walser-Ansari, in Herrliberg, CHE272.270.918, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 42 vom 29.02.2012, S.0, Publ. 6572858). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
- Die Eintragungsgebühren von CHF 180.60 werden Nerma Walser-Ansari, deutsche Staatsangehörige, unbekannten Aufenthaltes, auferlegt.
- Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Nerma Walser-Ansari mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.
- Der Betrag von CHF 380.60 ist einstweilen uneinbringlich.
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Verfügende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5
- Zürich Rechtliche Hinweise: Gegen diese Verfügung kann innert der angegebenen Frist gestützt auf Art. 165 HRegV bei der Anmeldestelle Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 15.08.2019 Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Re-
kurse: Handelsregisteramt des Kantons Zürich Schöntalstrasse 5 - Zürich