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Ultimi comunicati FUSC: Mathias Hunziker
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Numero di pubblicazione: HR02-1006433730, Ufficio del registro di commercio Zurigo, (20)
Genossenschaft GVZ Gemüseproduzenten-Vereinigung des Kantons Zürich und benachbarter Gebiete, in Otelfingen, CHE-101.229.250, Genossenschaft (SHAB Nr. 165 vom 26.08.2022, Publ. 1005548102).
Statutenänderung:
08.07.2025. 09.09.2025.
Zweck neu:
Zweck der Genossenschaft ist: a) der Zusammenschluss der Gemüseproduzenten aus dem Kanton Zürich und den angrenzenden Gebieten;
b) die Wahrung und Förderung aller gemeinsamen Berufsinteressen gegenüber dem nationalen Dachverband, den kantonalen Behörden, dem regionalen Handel und den Konsumenten;
c) die Erstrebung möglichst einheitlicher Lohn- und Arbeitsverhältnisse, insbesondere durch Wahrung der Arbeitgeberinteressen gegenüber den Behörden und Arbeitnehmerorganisationen mittels genossenschaftlicher Richtlinien;
d) die direkte oder indirekte Ermöglichung des Bezugs von günstigen Rohstoffen und Bedarfsartikeln durch die Mitglieder;
e) die Förderung des Absatzes der Produkte aus den Mitgliederbetrieben durch Marketing-Aktionen, Ausstellungen usw.;
f) die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs;
g) die Durchführung von Vorträgen, Fachkursen und Besichtigungen zur Weiterbildung und beruflichen Ertüchtigung der Mitglieder und deren Mitarbeiter;
h) die Pflege der Kameradschaft und Fürsorge unter den Mitgliedern;
i) der Anschluss an andere wirtschaftliche Verbände und Organisationen zur gemeinsamen Verwirklichung der Berufsinteressen der Mitglieder;
j) die Förderung und Unterstützung des Verbandes Schweizerischer Gemüseproduzenten (VSGP) als Mitglied;
k) Erwerb, Verwaltung und Veräusserung von Liegenschaften und Unternehmungen sowie Beteiligungen daran im Interesse der Genossenschaft und deren Mitglieder.
Anteilscheine neu:
[Die Anteilscheine sind aufgehoben worden.] [gestrichen: CHF 100.--].
Haftung/Nachschusspflicht neu:
[Streichung des Eintrags aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.] [gestrichen: Haftung: Ohne persönliche Haftung.].
Pflichten neu:
Beitrags- oder Leistungspflichten der Genossenschafter gemäss näherer Umschreibung in den Statuten. [bisher: Pflichten: Jeder Genossenschafter als Inhaber eines Gemüsebaubetriebes ist verpflichtet, mindestens zwei Anteilscheine zu CHF 100.-- zu übernehmen. Die Nichtbetriebsinhaber haben mindesten einen Anteilschein zu CHF 100.-- zu übernehmen. Die Genossenschafter sind sodann zur Entrichtung eines Jahresbeitrages, dessen Höhe von der Generalversammlung festgesetzt wird, verpflichtet.].
Publikationsorgan neu:
SHAB. Mit Beschluss der Generalversammlung vom 08.07.2025 werden die Anteilscheine zu CHF 100.00 aufgehoben und zurückbezahlt;
die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften von Art. 874 Abs. 2 i.V.m. Art. 653o OR wird mit öffentlicher Urkunde der Verwaltung vom 09.09.2025 festgestellt.
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Rey, Urs, von Birmenstorf AG, in Birmenstorf AG, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Beerstecher, Thomas, von Dübendorf, in Uster, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: in Dübendorf];
Gerber, Christian, von Winterthur, in Pfäffikon, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung [bisher: in Fehraltorf];
Hunziker, Mathias, von Othmarsingen, in Schleinikon, Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Controlla AG (CHE-105.877.933), in Frauenfeld, Revisionsstelle [bisher: Controlla Revisions AG (CHE-105.877.933)];
Zuber, Martin, von Spiez, in Stammheim, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Waltalingen, Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien].