Informazioni su Prototype Stiftung
Dati di solvibilità
Valutazione della solvibilità con semaforo come indicatore del rischio e ulteriori informazioni sull'azienda.Per saperne di più
Informazioni economiche
Informazione completa sulla situazione economica di un'azienda.Per saperne di più
Tempestività di pagamento
Valutazione della tempestività di pagamento sulla base di fatture passate.Per saperne di più
Estratto dell'ufficio di esecuzione
Panoramica delle procedimenti esecutivi attuali e passati.Per saperne di più
Dossier aziendale come PDF
Informazioni di contatto, cambiamenti nella azienda, cifre sul fatturato e sui dipendenti, gestione, proprietà, struttura azionaria e altri dati aziendali.Richiedere il fascicolo aziendale
Su Prototype Stiftung
- Prototype Stiftung ha sede a Zug, è attiva e opera nel ramo «Associazioni religiose, politiche o secolari».
- La dirigenza è composta di 4 persone.
- L’Organizzazione ha cambiato la propria iscrizione nel registro di commercio da ultimo il 16.01.2025. Tutte le precedenti iscrizioni nel registro di commercio sono disponibili su “Comunicati”.
- L'IDI della Organizzazione è CHE-146.697.914.
- Aziende con l’indirizzo uguale a Prototype Stiftung: 3G Sports AG, Aclass Equity AG, AJP Holding GmbH.
Dirigenza (4)
i più recenti membri del consiglio di fondazione
Guillem Mosquera Doñate,
Fabien Sossio Domenico Marino,
Silvan Andermatt
i più recenti aventi diritto di firma
Informazioni sul registro di commercio
Iscrizione al Registro di commercio
04.08.2023
Forma giuridica
Fondazione
Domicilio legale dell'azienda
Zug
Ufficio del registro di commercio
ZG
Numero di iscrizione nel registro di commercio
CH-170.7.001.073-5
IDI/IVA
CHE-146.697.914
Ramo economico
Associazioni religiose, politiche o secolari
Scopo (Lingua originale)
Die Stiftung bezweckt: (i) die Förderung, Verwaltung und Orchestrierung von Ökosystemen im Zusammenhang mit dem Snapshot Protokoll und / oder weiteren dezentralen Protokollen («Ökosysteme»); (ii) die Entwicklung und die Förderung der Technologien für die Ökosysteme; (iii) die Entwicklung und Förderung des so genannten Snapshot Protokolls («Snapshot Protokoll») und / oder weiteren dezentralen Protokollen («dezentrale Protokolle»); (iv) die Entwicklung und Förderung von Technologien und Anwendungen, die auf dem Snapshot Protokoll und / oder den dezentralen Protokollen aufbauen; (v) die Schulung und Ausbildung im Bereich der Ökosystem Technologien; (vi) die Förderung des öffentlichen Bewusstseins in Bezug auf die Ökosysteme und das Snapshot Protokoll sowie den dezentralen Protokollen. Zu diesem Zweck kann die Stiftung insbesondere: geeignete Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Projekte, Unternehmen, Stiftungen, Organisationen und Einzelpersonen unterstützen und finanzieren; in der Öffentlichkeit das Snapshot Protokoll und die dezentralen Protokolle anpreisen und diese schulen; Massnahmen im Bereich des Marketings ergreifen; digitale Informationseinheiten (Token) herausgeben, entgegennehmen, verwenden und aufbewahren (keine spekulativen Handelstätigkeiten); mit verschiedenen Unternehmen, Partnern, Banken, dem Regulator, Behörden oder an deren Dritten zu Gunsten der Ökosysteme in Kontakt treten; erhaltene Beiträge ausgeben und sich an Gesellschaften beteiligen; Markenrechte und andere lP-Rechte oder Lizenzrechte erwerben, halten oder vergeben; Konferenzen oder andere Veranstaltungen organisieren, die das Snapshot Protokoll und die dezentralen Protokolle unterstützen und bekannt machen; Hosting, Verwaltung und Management von Webseiten und Interfaces; Unterstiftungen schaffen; und alle Geschäfte tätigen und fördern und / oder sich an allen Transaktionen beteiligen, und allgemein alle Handlungen vornehmen, welche notwendig, angemessen, in einem Zusammenhang stehen oder wünschenswert sind, um die hier beschriebenen Ziele zu erreichen oder zu fördern. Die Stiftung kann einen einheitlichen Rahmen für die Kommunikation zu den Ökosystemen schaffen. Dazu kann die Stiftung ein Kommunikationskonzept in Form eines Reglements erlassen. Das Konzept kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann zudem ein Internes Kontrollsystem (IKS), das den Ordnungsrahmen für die Stiftung und die Ökosysteme während allen Projektphasen umfasst, schaffen. Leitgedanke für das IKS und den Ordnungsrahmen für die Ökosysteme bilden die Wertschöpfungsinteressen der Teilnehmer des Netzwerks. Der Stiftungsrat erlässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements. Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und / oder bestehende fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigne Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben auslagern. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften, Stiftungen und Unterstiftungen im In- und Ausland gründen. Die Stiftung hat grundsätzlich keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung kann Gewinne machen, sofern und soweit dies im Rahmen der Finanzierung des Projektes und der Entwicklung der Innovation notwendig ist.
Revisori dei conti
Collegio dei revisori attuale (1)
Nome | Luogo | Dal | Al | |
---|---|---|---|---|
Copartner Revision AG | Basel | 09.08.2023 |
Altri nomi dell'azienda
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Assetto proprietario
Partecipazioni
Ultimi comunicati FUSC: Prototype Stiftung
Le comunicazioni aggiornate del foglio ufficiale svizzero di commercio (FUSC) sono disponibili solo nella lingua originale dell’Ufficio del Registro di commercio. Visualizza tutti comunicati
Numero di pubblicazione: HR02-1006229931, Ufficio del registro di commercio Zugo, (170)
Prototype Stiftung, in Zug, CHE-146.697.914, Stiftung (SHAB Nr. 216 vom 07.11.2023, Publ. 1005878345).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Le Jeune D'Allegeershecque (Écuyer), Grégoire Jacques F., belgischer Staatsangehöriger, in Rhode St. Genèse (BE), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Mosquera Doñate, Guillem, spanischer Staatsangehöriger, in Sant Cugat del Vallès (ES), Mitglied des Stiftungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung.
Numero di pubblicazione: HR02-1005878345, Ufficio del registro di commercio Zugo, (170)
Prototype Stiftung, in Zug, CHE-146.697.914, Stiftung (SHAB Nr. 152 vom 09.08.2023, Publ. 1005812875).
Aufsichtsbehörde neu:
Eidg. Departement des Innern, in Bern.
Numero di pubblicazione: HR01-1005812875, Ufficio del registro di commercio Zugo, (170)
Prototype Stiftung, in Zug, CHE-146.697.914, c/o Sielva Management SA, Gubelstrasse 11, 6300 Zug, Stiftung (Neueintragung).
Urkundendatum:
26.07.2023.
Zweck:
Die Stiftung bezweckt: (i) die Förderung, Verwaltung und Orchestrierung von Ökosystemen im Zusammenhang mit dem Snapshot Protokoll und / oder weiteren dezentralen Protokollen («Ökosysteme»);
(ii) die Entwicklung und die Förderung der Technologien für die Ökosysteme;
(iii) die Entwicklung und Förderung des so genannten Snapshot Protokolls («Snapshot Protokoll») und / oder weiteren dezentralen Protokollen («dezentrale Protokolle»);
(iv) die Entwicklung und Förderung von Technologien und Anwendungen, die auf dem Snapshot Protokoll und / oder den dezentralen Protokollen aufbauen;
(v) die Schulung und Ausbildung im Bereich der Ökosystem Technologien;
(vi) die Förderung des öffentlichen Bewusstseins in Bezug auf die Ökosysteme und das Snapshot Protokoll sowie den dezentralen Protokollen.
Zu diesem Zweck kann die Stiftung insbesondere:
geeignete Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Projekte, Unternehmen, Stiftungen, Organisationen und Einzelpersonen unterstützen und finanzieren;
in der Öffentlichkeit das Snapshot Protokoll und die dezentralen Protokolle anpreisen und diese schulen;
Massnahmen im Bereich des Marketings ergreifen;
digitale Informationseinheiten (Token) herausgeben, entgegennehmen, verwenden und aufbewahren (keine spekulativen Handelstätigkeiten);
mit verschiedenen Unternehmen, Partnern, Banken, dem Regulator, Behörden oder an deren Dritten zu Gunsten der Ökosysteme in Kontakt treten;
erhaltene Beiträge ausgeben und sich an Gesellschaften beteiligen;
Markenrechte und andere lP-Rechte oder Lizenzrechte erwerben, halten oder vergeben;
Konferenzen oder andere Veranstaltungen organisieren, die das Snapshot Protokoll und die dezentralen Protokolle unterstützen und bekannt machen;
Hosting, Verwaltung und Management von Webseiten und Interfaces;
Unterstiftungen schaffen;
und alle Geschäfte tätigen und fördern und / oder sich an allen Transaktionen beteiligen, und allgemein alle Handlungen vornehmen, welche notwendig, angemessen, in einem Zusammenhang stehen oder wünschenswert sind, um die hier beschriebenen Ziele zu erreichen oder zu fördern. Die Stiftung kann einen einheitlichen Rahmen für die Kommunikation zu den Ökosystemen schaffen. Dazu kann die Stiftung ein Kommunikationskonzept in Form eines Reglements erlassen. Das Konzept kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann zudem ein Internes Kontrollsystem (IKS), das den Ordnungsrahmen für die Stiftung und die Ökosysteme während allen Projektphasen umfasst, schaffen. Leitgedanke für das IKS und den Ordnungsrahmen für die Ökosysteme bilden die Wertschöpfungsinteressen der Teilnehmer des Netzwerks. Der Stiftungsrat erlässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements. Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und / oder bestehende fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigne Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben auslagern. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften, Stiftungen und Unterstiftungen im In- und Ausland gründen. Die Stiftung hat grundsätzlich keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung kann Gewinne machen, sofern und soweit dies im Rahmen der Finanzierung des Projektes und der Entwicklung der Innovation notwendig ist. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein. Der Stifter behält sich das Recht zur Änderung des Stiftungszwecks nach Art. 86a ZGB ausdrücklich vor. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB.
Eingetragene Personen:
Marino, Fabien Sossio Domenico, französischer Staatsangehöriger, in Phuket (TH), Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Andermatt, Silvan, von Merenschwand, in Oberrieden, Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift;
Le Jeune D'Allegeershecque (Écuyer), Grégoire Jacques F., belgischer Staatsangehöriger, in Rhode St. Genèse (BE), Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Copartner Revision AG (CHE-107.423.224), in Basel, Revisionsstelle.
Lista dei risultati
Qui trovate un link della dirigenza ad una lista di persone con lo stesso nome, che sono registrate nel registro di commercio.