Reports for Dr. Marianne Sonder Stauffer
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Newest SOGC notifications: Dr. Marianne Sonder Stauffer
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Publication number: HR02-1006186313, Commercial Registry Office Zurich, (20)
Parkinson Schweiz, in Egg, CHE-104.708.251, Verein (SHAB Nr. 233 vom 30.11.2023, Publ. 1005897286).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Burkhard, Pierre, von Schwarzhäusern, in Genf, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Prinz, Theo, von Samnaun, in Oberuzwil, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Vaney, Dr. Claude, von Cugy (VD), in Kerzers, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Sonder Stauffer, Dr. Marianne, von Surses, in Bern, Mitglied des Vorstandes, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung].
Publication number: HR02-1004539964, Commercial Registry Office Zurich, (20)
Schweizerische Parkinsonvereinigung, in Egg, CHE-104.708.251, Verein (SHAB Nr. 118 vom 21.06.2017, Publ. 3592429).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Casoni, Osvaldo, von Lugano, in Lugano, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Wallimann-Bornatico, Mariangela, von Brusio, in Köniz, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Ghirlanda, Alessandro, von Lugano, in Faido, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung;
Sonder Stauffer, Dr. Marianne, von Surses, in Muri bei Bern, Mitglied des Vorstandes, ohne Zeichnungsberechtigung.
Publication number: 2757238, Commercial Registry Office Zurich, (20)
Schweizerische Interpreten-Gesellschaft, in Zürich, CH-020.5.901.322-0, Genossenschaft (SHAB Nr. 144 vom 27.07.2001, S. 5808).
Statutenänderung:
8.01.2002.
Firma neu:
Schweizerische Interpretengesellschaft SIG.
Zweck neu:
Die Genossenschaft nimmt Leistungsschutzrechte ihrer Mitglieder und Auftraggeber gegenüber Nutzern und Dritten wahr, soweit diese nicht nach Bundesrecht durch eine konzessionierte Verwertungsgesellschaft wahrzunehmen sind. Die Genossenschaft kann mit Künstlerorganisationen im In- und Ausland Gegenseitigkeitsverträge über die gegenseitige Wahrnehmung von Rechten abschliessen. Die Genossenschaft kann im Auftrag ihrer Mitglieder Mitgliedschaftsrechte der ausübenden Künstler und Künstlerinnen in den schweizerischen konzessionierten Verwertungsgesellschaften wahrnehmen. Die Genossenschaft kann im Auftrage der schweizerischen Verwertungsgesellschaften auch Aufgaben im Bereiche der Dokumentation von Rechten, der Verteilung von Verwertungserlösen an die ausübenden Künstler und Künstlerinnen sowie weitere Dienstleistungen für ausübende Künstlerinnen und Künstler unabhängig von einer Mitgliedschaft bei der Genossenschaft übernehmen. Die Genossenschaft kann in Zusammenarbeit und in Absprache mit anderen Künstlerorganisationen gesamtschweizerische Interessen der ausübenden Künstlerinnen und Künstler wahrnehmen. Die Genossenschaft kann die schweizerische und internationale Öffentlichkeit über das Kulturschaffen ihrer Mitglieder informieren und dafür geeignete Publikationsmittel einrichten und unterhalten. Die Genossenschaft kann im Inland Niederlassungen und Zweigstellen errichten sowie Liegenschaften erwerben, welche dem Genossenschaftszweck dienen.
Pflichten neu:
Die Mitglieder sind verpflichtet, das Recht zur Herstellung und Vervielfältigung eines Ton- oder Tonbildträgers zum Zwecke einer Sendung sowie das Recht zur Herstellung und Vervielfältigung eines Ton- oder Tonbildträgers zum Zwecke der Aufführung an die Genossenschaft abzutreten. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Rechte auf die zuständige Verwertungsgesesllschaft zu übertragen, sofern das Bundesrecht ihre Wahrnehmung durch eine konzessionierte Verwertungsgesellschaft vorschreibt. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Genossenschaft mit der Wahrnehmung allfälliger Mitgliedschaftsrechte in den Verwertungsgesellschaften zu beauftragen, soweit das Mitglied dieser Verwertungsgesellschaft nicht als Einzelmitglied angehört. [bisher: Pflichten: Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Rechte, Ton- und Tonbildträger an die Gesellschaft abzutreten sowie ihre Rechte auf die zuständige Verwertungsgesellschaft zu übertragen gemäss den in den Statuten umschriebenen Bedingungen. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Genossenschaft mit der Wahrnehmung allfälliger Mitgliedschaftsrechte in den Verwertungsgesellschften zu beauftragen, soweit das Mitglied diesen Verwertungsgesellschaften nicht als Einzelmitglied angehört.].
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Marti, Heinz, von Aarwangen, in Zürich, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
Sonder Stauffer, Dr. Marianne, von Sigriswil, in Muri bei Bern, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
Achberger, Hans Peter, deutscher Staatsangehöriger, in Zürich, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
Darbellay, Olivier, von Liddes, in Bern, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
Zlomke, Steven, Bürger der USA, in Thônex, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Dangel, Ronald, von Zürich, in Wetzikon ZH, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
Haskell, Jonathan, amerikanischer Staatsangehöriger, in Annemasse (FR), Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
Mathys-Hürzeler, Susanne, von Erlenbach ZH, in Zürich, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
Ravarelli, Matteo, von Brusino Arsizio, in Münchenbuchsee, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
Völkle, Hans-Peter, von Flawil und Zürich, in St. Gallen, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.