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Publication number: 3624477, Commercial Registry Office Basel-Landschaft, (280)
HABIBI GmbH, in Binningen, CHE-358.455.230, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 19 vom 27.01.2017, Publ. 3310649).
Firma neu:
HABIBI GmbH in Liquidation.
Domizil neu:
Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Hijazi, Ayman, französischer Staatsangehöriger, in Saint-Louis (FR), Gesellschafter und Geschäftsführer, Liquidator, mit Einzelunterschrift, mit 18 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00 [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift];
Hijazi, Ali, von Lauterbrunnen, in Bern, Gesellschafter, Liquidator, mit 2 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00 [bisher: Gesellschafter].
Publication number: 3546069, Commercial Registry Office Basel-Landschaft
"EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Verfügung nach Art. 153b und 154 HRegV
- Die HABIBI GmbH, in Binningen, CHE-358.455.230, verfügt über kein Rechtsdomizil am Ort ihres Sitzes mehr. Ausserdem ist sie ohne die gesetzlich zwingende Organisation in Bezug auf die Vertretung der Gesellschaft in der Schweiz.
- Die mit eingeschriebener Post verschickten Aufforderung des Handelsregisteramts zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes, adressiert an das Domizil vom 16.12.2016 und 15.02.2017 wurde durch die Post ein Nachsendeauftrag aufgelöst. Eine Kopie der Aufforderung vom 16.12.2016 und 15.02.2017, adressiert an die letzte bekannte Adresse der Gesellschafter, erfolgte keine Reaktion.
- Der rechtmässige Zustand wurde in der gesetzten 30-Tagesfrist nicht wieder hergestellt.
- Mit anschliessender Publikation vom 11.04.2017 wurde die Gesellschaft gemäss Art. 153b und 154 HRegV dazu aufgefordert, innert 30 Tagen die vorgenannten Mängel zu beheben und dem Handelsregisteramt zur Anmeldung zu bringen. Andernfalls würde das Handelsregisteramt das Verfahren von Amtes wegen fortsetzten und dabei den weiteren Inhalt des Handelsregistereintrags festlegen.
- Die Gesellschaft stellte in der gesetzten Frist den gesetzmässigen Zustand nicht wieder her.
- Die Publikation der nachstehenden Verfügung im Sinne von Art. 153b HRegV erfolgt wiederum öffentlich, da eine anderweitige Zustellung der Verfügung nicht möglich ist. Das Handelsregisteramt Basel-Landschaft erlässt somit folgende Verfügung:
- In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: HABIBI GmbH, in Binningen, CHE358.455.230, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 49 vom 10.03.2011, Seite 6070588). Firma neu: HABIBI GmbH in Liquidation. Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Hijazi, Ayman, französischer Staatsangehöriger, in Saint-Louis (FR), Gesellschafter und Geschäftsführer, Liquidator, mit Einzelunterschrift, mit 18 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00 [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift]; Hijazi, Ali, von Lauterbrunnen, in Bern, Gesellschafter, Liquidator, mit 2 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00 [bisher: Gesellschafter]. 2. Die Eintragungsgebühren betragen CHF 363.00. 3. Der Betrag von CHF 363.00 wird vorläufig abgeschrieben. 4. Wird innerhalb von drei Monaten nach der Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wieder hergestellt, so kann die Auflösung widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV). 5. Gleichzeitig wird in Anwendung von Art. 154 HRegV dem Gericht beantragt, die erforderlichen Massnahmen zur Beseitigung der bestehenden Mängel in der gesetzlich zwingenden Organisation der Gesellschaft zu ergreifen (Art. 941a OR). 6. Gegen diese Verfügung kann gestützt auf Art. 165 HRegV innert 30 Tagen ab Publikation gemäss § 16 Abs. 3 lit. b) EG OR beim Kantonsgericht des Kantons Basel-Landschaft, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Beweismittel sind zu benennen oder beizulegen.
Handelsregisteramt Basel-Landschaft, 4144 Arlesheim
"
Publication number: 3310649, Commercial Registry Office Basel-Landschaft, (280)
HABIBI GmbH, in Binningen, CHE-358.455.230, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 150 vom 06.08.2012, Publ. 6799028).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Hijazi, Ali, von Lauterbrunnen, in Bern, Gesellschafter, mit 2 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00 [bisher: Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift].