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Newest SOGC notifications: Barbara Hendrikx
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Publication number: HR02-1005145458, Commercial Registry Office Aargau, (400)
Famulus Immobilien AG, in Aarau, CHE-314.735.440, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 196 vom 10.10.2018, Publ. 1004473839).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Gerber, Thomas, von Langnau im Emmental, in Rupperswil, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Hendrikx, Barbara, von Lutzenberg, in Gontenschwil, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift.
Publication number: 2768011, Commercial Registry Office Nidwalden, (150)
Media & Communication GmbH, in Hergiswil (NW), CHE-495.321.522, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 210 vom 29.10.2012, Publ. 6909350).
Firma neu:
Media & Communication GmbH in Liquidation.
Domizil neu:
Das Domizil wurde eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Hendrikx, Barbara, von Lutzenberg, in Gontenschwil, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, Liquidatorin, mit Einzelunterschrift als Liquidatorin, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift].
Publication number: 2674303, Commercial Registry Office Nidwalden
EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG
Verfügung gemäss Art. 153b HRegV
- Die Media & Communication GmbH, Hergiswil (NW), wird von Amtes wegen aufgelöst.
- In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft folgendes eingetragen: Media & Communication GmbH, in Hergiswil (NW), CHE495.321.522, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 210 vom 29.10.2012, Publ. 6909350). Firma neu: Media & Communication GmbH in Liquidation. Domizil neu: Das Domizil wurde eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Hendrikx, Barbara, von Lutzenberg, in Gontenschwil, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, Liquidatorin, mit Einzelunterschrift als Liquidatorin, mit 200 Stammanteilen zu je CHF 100.00 [bisher: Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift].
- Die Eintragungsgebühren von CHF 190.00 und die Verfahrensgebühren von CHF 200.00 werden der Gesellschaft unter solidarischer Haftung der zur Anmeldung verpflichteten Personen auferlegt.
- Gestützt auf Art. 943 Abs. 1 OR wird den Mitgliedern des obersten Leitungs- und Verwaltungsorgans eine Ordnungsbusse im Betrag von CHF 300.00 auferlegt. Die Mitglieder des obersten Leitungs- und Verwaltungsorgans haften gestützt auf Art. 21 der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister solidarisch für diese Kosten.
- Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wieder hergestellt, indem das neue Rechtsdomizil rechtskonform angemeldet wird, so kann das Handelsregisteramt die Auflösung widerrufen (Art. 153b Abs. 3 HRegV).
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden, Marktgasse 4, 6370 Stans, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Handelsregisteramt des Kantons Nidwalden, 6370 Stans