• Von Roll Holding AG

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    Register number: CH-251.3.000.058-0
    Sector: Business management and administration

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    SOGC 240619/2024 - 19.06.2024
    Categories: Deletion, Merger

    Publication number: HR03-1006061135, Commercial Registry Office Solothurn, (241)

    Von Roll Holding AG, in Breitenbach, CHE-102.662.046, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 195 vom 09.10.2023, Publ. 1005855734). Die Aktiven und Passiven (Fremdkapital) gehen infolge Fusion auf die "Von Roll Schweiz AG", in Breitenbach (CHE-105.746.739), über. Die Gesellschaft wird im Handelsregister gelöscht.

    SOGC 240503/2024 - 03.05.2024
    Categories: Other legal publications

    Publication number: UV04-0000001179, Commercial Registry Office Solothurn

    Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 03.05.2024 Öffentlich einsehbar bis: 03.05.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Obergericht des Kantons Solothurn, Amthausplatz 1, 4502 Solothurn Kraftloserklärung der restlichen Beteiligungspapiere nach Art. 137 FinfraG - Von Roll Holding AG Gerichtsentscheid: In Sachen ELANTAS GmbH, Abelstrasse 43, DE-46483 Wesel, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Urs Kägi und/oder Rechtsanwalt Dr. Linus Zweifel, beide Bär & Karrer AG, Brandschenkestrasse 90, 8002 Zürich (Klägerin) gegen Von Roll Holding AG, Passwangstrasse 20, 4226 Breitenbach, vertreten durch Michael Weigerstorfer, Head of Corporate Legal / General, Passwangstrasse 20, 4226 Breitenbach (Beklagte) fällte die Zivilkammer des Obergerichts am 25. April 2024 folgendes Urteil:

    1. Sämtliche sich noch im Publikum befindenden Inhaberaktien der Von Roll Holding AG mit einem Nennwert von je CHF 0.10 (Valorennummer 324535) werden für kraftlos erklärt.

    [...] Obergericht des Kantons Solothurn
    Zivilkammer

    SOGC 231228/2023 - 28.12.2023
    Categories: Other legal publications

    Publication number: FM11-0000000027, Commercial Registry Office Solothurn

    Rubrik: Finanzmarkt Unterrubrik: Kraftloserklärung restlicher Beteiligungspapiere Publikationsdatum: SHAB 28.12.2023, Mehrfache Veröffentlichung: 22.12.2023, 27.12.2023 Öffentlich einsehbar bis: 28.12.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Obergericht des Kantons Solothurn, Amthausplatz 1, 4502 Solothurn Bekanntmachung - Kraftloserklärung im Sinne von Art. 137 FinfraG - Von Roll Holding AG

  • Veröffentlichung Klagende Partei: ELANTAS GmbH ELANTAS GmbH Abelstrasse 43 46483 Wesel Deutschland Vertreten durch: Dr. Urs Kägi und/oder Dr. Linus Zweifel, Bär & Karrer AG, Brandschenkestrasse 90, 8002 Zürich Beklagte Partei: Von Roll Holding AG CHE-102.662.046 Passwangstrasse 20 4226 Breitenbach Vertreten durch: Michael Weigerstorfer, Head of Corporate Legal / General Counsel der Von Roll Holding AG, Passwangstrasse 20, 4226 Breitenbach Angaben zur Kraftloserklärung : Mit elektronischer Eingabe vom 28. November 2023 erhob die ELANTAS GmbH, Abelstrasse 43, 46483 Wesel, Deutschland, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Urs Kägi und Dr. Linus Zweifel, Bär & Karrer AG, Brandschenkestrasse 90, 8002 Zürich, Klage gegen die Von Roll Holding AG, Passwangstrasse 20, 4226 Breitenbach, Schweiz (CHE-102.662.046), Beklagte, mit folgendem Rechtsbegehren:
    1. Es seien sämtliche sich im Publikum befindenden Inhaberaktien der Beklagten mit einem Nennwert von CHF 0.10 (Valorennummer 324535) für kraftlos zu erklären.
    2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beklagten. Zur Begründung der Klage bringt die Klägerin im Wesentlichen vor, sie habe zusammen mit Personen, die mit ihr in gemeinsamer Absprache handeln würden, bis zum Ablauf der Nachfrist im Rahmen des öffentlichen Angebots am 16. November 2023 98.5% der Stimmrechte der Von Roll Holding AG gehalten. Seither habe sie keine weiteren Aktienkäufe an der Börse getätigt. Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann der Anbieter, der nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98% der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionären der Von Roll Holding AG eine Frist von drei Monaten ab der ersten Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt angesetzt, um schriftlich gegenüber dem Obergericht des Kantons Solothurn, Zivilkammer, Amtshaus 1, Bielstrasse 1, 4502 Solothurn, ihren Beitritt zu diesem Prozess zu erklären. Die Beitrittserklärung hat einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- bzw. Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland ist dem Gericht sodann ein Zustellungsempfänger mit Adresse in der Schweiz (Zustelldomizil gemäss Art. 140 ZPO) bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall erfolgen die Zustellungen durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn oder im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 141 Abs. 1 Bst. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Beweismittelverzeichnis in dreifacher Ausfertigung mit den nummerierten Belegen einzureichen. Bei Stillschweigen wird Verzicht auf einen Beitritt angenommen. Obergericht des Kantons Solothurn.

    Rechtliche Hinweise: Publikation nach Art. 137 FinfraG
    Frist: 30 Tage

  • SOGC 231227/2023 - 27.12.2023
    Categories: Other legal publications

    Publication number: FM11-0000000026, Commercial Registry Office Solothurn

    Rubrik: Finanzmarkt Unterrubrik: Kraftloserklärung restlicher Beteiligungspapiere Publikationsdatum: SHAB 27.12.2023, Mehrfache Veröffentlichung: 22.12.2023, 28.12.2023 Öffentlich einsehbar bis: 27.12.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Obergericht des Kantons Solothurn, Amthausplatz 1, 4502 Solothurn Bekanntmachung - Kraftloserklärung im Sinne von Art. 137 FinfraG - Von Roll Holding AG

  • Veröffentlichung Klagende Partei: ELANTAS GmbH ELANTAS GmbH Abelstrasse 43
  • Wesel Deutschland Vertreten durch: Dr. Urs Kägi und/oder Dr. Linus Zweifel, Bär & Karrer AG, Brandschenkestrasse 90, 8002 Zürich Beklagte Partei: Von Roll Holding AG CHE-102.662.046 Passwangstrasse 20
  • Breitenbach Vertreten durch: Michael Weigerstorfer, Head of Corporate Legal / General Counsel der Von Roll Holding AG, Passwangstrasse 20, 4226 Breitenbach Angaben zur Kraftloserklärung : Mit elektronischer Eingabe vom 28. November 2023 erhob die ELANTAS GmbH, Abelstrasse 43, 46483 Wesel, Deutschland, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Urs Kägi und Dr. Linus Zweifel, Bär & Karrer AG, Brandschenkestrasse 90, 8002 Zürich, Klage gegen die Von Roll Holding AG, Passwangstrasse 20, 4226 Breitenbach, Schweiz (CHE-102.662.046), Beklagte, mit folgendem Rechtsbegehren:
    1. Es seien sämtliche sich im Publikum befindenden Inhaberaktien der Beklagten mit einem Nennwert von CHF 0.10 (Valorennummer 324535) für kraftlos zu erklären.
    2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beklagten. Zur Begründung der Klage bringt die Klägerin im Wesentlichen vor, sie habe zusammen mit Personen, die mit ihr in gemeinsamer Absprache handeln würden, bis zum Ablauf der Nachfrist im Rahmen des öffentlichen Angebots am 16. November 2023 98.5% der Stimmrechte der Von Roll Holding AG gehalten. Seither habe sie keine weiteren Aktienkäufe an der Börse getätigt. Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann der Anbieter, der nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98% der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionären der Von Roll Holding AG eine Frist von drei Monaten ab der ersten Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt angesetzt, um schriftlich gegenüber dem Obergericht des Kantons Solothurn, Zivilkammer, Amtshaus 1, Bielstrasse 1, 4502 Solothurn, ihren Beitritt zu diesem Prozess zu erklären. Die Beitrittserklärung hat einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- bzw. Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland ist dem Gericht sodann ein Zustellungsempfänger mit Adresse in der Schweiz (Zustelldomizil gemäss Art.
    3. ZPO) bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall erfolgen die Zustellungen durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn oder im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 141 Abs. 1 Bst. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Beweismittelverzeichnis in dreifacher Ausfertigung mit den nummerierten Belegen einzureichen. Bei Stillschweigen wird Verzicht auf einen Beitritt angenommen. Obergericht des Kantons Solothurn.

    Rechtliche Hinweise: Publikation nach Art. 137 FinfraG
    Frist: 30 Tage

  • SOGC 231222/2023 - 22.12.2023
    Categories: Other legal publications

    Publication number: FM11-0000000025, Commercial Registry Office Solothurn

    Rubrik: Finanzmarkt Unterrubrik: Kraftloserklärung restlicher Beteiligungspapiere Publikationsdatum: SHAB 22.12.2023, Mehrfache Veröffentlichung: 27.12.2023, 28.12.2023 Öffentlich einsehbar bis: 22.03.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Obergericht des Kantons Solothurn, Amthausplatz 1, 4502 Solothurn Bekanntmachung - Kraftloserklärung im Sinne von Art. 137 FinfraG - Von Roll Holding AG

    1. Veröffentlichung Klagende Partei: ELANTAS GmbH ELANTAS GmbH Abelstrasse 43
    2. Wesel Deutschland Vertreten durch: Dr. Urs Kägi und/oder Dr. Linus Zweifel, Bär & Karrer AG, Brandschenkestrasse 90, 8002 Zürich Beklagte Partei: Von Roll Holding AG CHE-102.662.046 Passwangstrasse 20
    3. Breitenbach Vertreten durch: Michael Weigerstorfer, Head of Corporate Legal / General Counsel der Von Roll Holding AG, Passwangstrasse 20, 4226 Breitenbach Angaben zur Kraftloserklärung : Mit elektronischer Eingabe vom 28. November 2023 erhob die ELANTAS GmbH, Abelstrasse 43, 46483 Wesel, Deutschland, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Urs Kägi und Dr. Linus Zweifel, Bär & Karrer AG, Brandschenkestrasse 90, 8002 Zürich, Klage gegen die Von Roll Holding AG, Passwangstrasse 20, 4226 Breitenbach, Schweiz (CHE-102.662.046), Beklagte, mit folgendem Rechtsbegehren:
      1. Es seien sämtliche sich im Publikum befindenden Inhaberaktien der Beklagten mit einem Nennwert von CHF 0.10 (Valorennummer 324535) für kraftlos zu erklären.
      2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beklagten. Zur Begründung der Klage bringt die Klägerin im Wesentlichen vor, sie habe zusammen mit Personen, die mit ihr in gemeinsamer Absprache handeln würden, bis zum Ablauf der Nachfrist im Rahmen des öffentlichen Angebots am 16. November 2023 98.5% der Stimmrechte der Von Roll Holding AG gehalten. Seither habe sie keine weiteren Aktienkäufe an der Börse getätigt. Nach Art. 137 Abs. 1 FinfraG kann der Anbieter, der nach Ablauf der Angebotsfrist über mehr als 98% der Stimmrechte der Zielgesellschaft verfügt, die restlichen Beteiligungspapiere vom Gericht kraftlos erklären lassen. Die restlichen Aktionäre können dem Verfahren beitreten. Gestützt darauf wird den restlichen Aktionären der Von Roll Holding AG eine Frist von drei Monaten ab der ersten Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt angesetzt, um schriftlich gegenüber dem Obergericht des Kantons Solothurn, Zivilkammer, Amtshaus 1, Bielstrasse 1, 4502 Solothurn, ihren Beitritt zu diesem Prozess zu erklären. Die Beitrittserklärung hat einen bestimmten Antrag in Bezug auf das Klagebegehren zu enthalten und ist zu begründen. Weiter ist die Wohnsitz- bzw. Sitzadresse des Beitretenden genau anzugeben. Bei Wohnsitz bzw. Sitz im Ausland ist dem Gericht sodann ein Zustellungsempfänger mit Adresse in der Schweiz (Zustelldomizil gemäss Art.
      3. ZPO) bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall erfolgen die Zustellungen durch Publikation im Amtsblatt des Kantons Solothurn oder im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 141 Abs. 1 Bst. c ZPO). Die Beitrittserklärung ist samt Beweismittelverzeichnis in dreifacher Ausfertigung mit den nummerierten Belegen einzureichen. Bei Stillschweigen wird Verzicht auf einen Beitritt angenommen. Obergericht des Kantons Solothurn.

      Rechtliche Hinweise: Publikation nach Art. 137 FinfraG
      Frist: 30 Tage

    SOGC 231009/2023 - 09.10.2023
    Categories: Change in management

    Publication number: HR02-1005855734, Commercial Registry Office Solothurn, (241)

    Von Roll Holding AG, in Breitenbach, CHE-102.662.046, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 79 vom 25.04.2023, Publ. 1005731530).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Kalantzis, Dr. Peter, von Basel, in Basel, Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Bruckmeier, Gerhard, deutscher Staatsangehöriger, in Neubiberg (DE), Vizepräsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    von Finck, August, von Freienbach, in Meggen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Kumar, Ravindra, indischer Staatsangehöriger, in Düsseldorf (DE), Präsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Nastasi, Antonino, italienischer Staatsangehöriger, in Folignano (IT), Vizepräsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Bir, Jan, deutscher Staatsangehöriger, in Düsseldorf (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Wiebelhaus, Holger, deutscher Staatsangehöriger, in Schwerte (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    SOGC 230425/2023 - 25.04.2023
    Categories: Change of company purpose, Change in management

    Publication number: HR02-1005731530, Commercial Registry Office Solothurn, (241)

    Von Roll Holding AG, in Breitenbach, CHE-102.662.046, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 193 vom 05.10.2022, Publ. 1005576067).

    Statutenänderung:
    19.04.2023. 19.04.2023.

    Zweck neu:
    Erwerb, Veräusserung und Verwaltung von Beteiligungen an bestehenden oder zu gründenden Industrie-, Handels- und Finanz-Unternehmen aller Art im In- und Ausland. Kann im Übrigen alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, unmittelbar oder mittelbar der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks zu dienen, ist berechtigt, Liegenschaften und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland zu erwerben, zu belasten, zu verwerten und zu veräussern. Bei der Verfolgung des Gesellschaftszwecks strebt die Gesellschaft die Schaffung von nachhaltigem Wert an. Streichung der Statutenbestimmung über die mit Gewährungsbeschluss vom 09.04.2014 eingeführte bedingte Kapitalerhöhung infolge Erlöschens der Wandelrechte. Die an der Generalversammlung vom 30.04.2021 eingeführte Bestimmung über ein genehmigtes Kapital wurde gelöscht. Kapitalband gemäss näherer Umschreibung in den Statuten.

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Egli, Guido, von Luzern und Ruswil, in Meggen, Vizepräsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Amtstätter, Gerd, deutscher Staatsangehöriger, in München (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Bruckmeier, Gerhard, deutscher Staatsangehöriger, in Neubiberg (DE), Vizepräsident des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien].

    SOGC 221005/2022 - 05.10.2022
    Categories: Change in management

    Publication number: HR02-1005576067, Commercial Registry Office Solothurn, (241)

    Von Roll Holding AG, in Breitenbach, CHE-102.662.046, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 123 vom 28.06.2022, Publ. 1005506434).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Geiger, Jürgen, deutscher Staatsangehöriger, in Erding (DE), mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    von Allmen, Michael, von Zürich, in Basel, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Madörin, Daniel, von Zunzgen, in Reinach (BL), mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    SOGC 220628/2022 - 28.06.2022
    Categories: Change in capital, Change in management

    Publication number: HR02-1005506434, Commercial Registry Office Solothurn, (241)

    Von Roll Holding AG, in Breitenbach, CHE-102.662.046, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 92 vom 12.05.2022, Publ. 1005472048).

    Statutenänderung:
    22.06.2022.

    Aktienkapital neu:
    CHF 35'743'380.40 [bisher: CHF 35'667'480.40].

    Liberierung Aktienkapital neu:
    CHF 35'743'380.40 [bisher: CHF 35'667'480.40].

    Aktien neu:
    357'433'804 Inhaberaktien zu CHF 0.10 [bisher: 356'674'804 Inhaberaktien zu CHF 0.10]. Bedingte Kapitalerhöhung gestützt auf den Gewährungsbeschluss vom 09.04.2014, letztmals geändert am 24.04.2018.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Bruckmeier, Gerhard, deutscher Staatsangehöriger, in Neubiberg (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung].

    SOGC 220512/2022 - 12.05.2022
    Categories: Change in management

    Publication number: HR02-1005472048, Commercial Registry Office Solothurn, (241)

    Von Roll Holding AG, in Breitenbach, CHE-102.662.046, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 50 vom 11.03.2022, Publ. 1005425161).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Peskes, Gerd, deutscher Staatsangehöriger, in Essen (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Bruckmeier, Gerhard, deutscher Staatsangehöriger, in Neubiberg (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, ohne Zeichnungsberechtigung.

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