• Verlag für europäische Rechtswissenschaft und Philosophie GmbH in Liquidation

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    Register number: CH-350.4.001.552-5
    Sector: Operation of a publishing agency (analog/digital)

    Age of the company

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    Management

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    Source: SOGC

    Commercial register information

    Source: SOGC

    Sector

    Operation of a publishing agency (analog/digital)

    Purpose (Original language)

    Betrieb eines Verlags, die Publikationsvermittlung sowie sonstige Verwertung von Schriften insbesondere zu Themen europäischen Rechts und verwandter Wissenschaften, Organisation und Durchführung von Seminaren, Einrichtung von Beratungszentren sowie deren Verwaltung und sonstige Nutzung. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich bei andern Unternehmen des In- und Auslands beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt zu fördern. Sie kann Liegenschaften erwerben, verwalten und verkaufen.

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    Source: SOGC

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    • Verlag für europäische Rechtswissenschaft und Philosophie GmbH
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    SOGC 241108/2024 - 08.11.2024
    Categories: Deletion

    Publication number: HR03-1006174084, Commercial Registry Office Graubünden

    Verlag für europäische Rechtswissenschaft und Philosophie GmbH in Liquidation, in Davos, CHE-111.982.231, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 121 vom 25.06.2024, Publ. 1006066552). Die Rechtseinheit wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 OR und Art. 938 Abs. 2 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SOGC 240625/2024 - 25.06.2024
    Categories: Miscellaneous changes

    Publication number: HR02-1006066552, Commercial Registry Office Graubünden

    Verlag für europäische Rechtswissenschaft und Philosophie GmbH in Liquidation, in Davos, CHE-111.982.231, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 215 vom 04.11.2020, Publ. 1005014947). Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 19.04.2024 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden.

    SOGC 240419/2024 - 19.04.2024
    Categories: Other legal publications

    Publication number: BH07-0000004402, Commercial Registry Office Graubünden

    "Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 19.04.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Grundbuchinspektorat und Handelsregister des Kantons Graubünden, Ringstrasse 10, 7000 Chur Verfügung nach Art. 934 Abs. 2 und 938 Abs. 2 OR, Verlag für europäische Rechtswissenschaft und Philosophie GmbH in Liquidation Betroffene Organisation: Verlag für europäische Rechtswissenschaft und Philosophie GmbH in Liquidation CHE-111.982.231 ohne Domizil-sans domicile-senza indirizzo

  • Davos Platz Ausgangslage: Gemäss einer dem Grundbuchinspektorat und Handelsregister zugegangen Mitteilung der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden vom 02.11.2022 weist die Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Mit Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 08.11.2023 und im kantonalen Amtsblatt vom 08.11.2023 wurde die Rechtseinheit gestützt auf Art. 934 Abs. 2 des Obligationenrechts (OR) in Verbindung mit Art. 152a Handelsregisterverordnung (HRegV) aufgefordert, die Löschung bzw. Auflösung im Handelsregister anzumelden oder mitzuteilen, weshalb die Eintragung im Handelsregister aufrecht erhalten bleiben soll. Innert der angesetzten dreissigtägigen Frist ging dem unterzeichneten Amt weder eine Anmeldung zu noch wurde ihm unter Angabe von Gründen mitgeteilt, weshalb die Eintragung aufrecht erhalten bleiben soll. Mit dreimaliger Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 13.02.2024, 14.02.2024 und 15.02.2024 und im kantonalen Amtsblatt vom 13.02.2024, 14.02.2024 und 15.02.2024 wurden weitere Betroffene gestützt auf Art. 934 Abs. 2 OR aufgefordert, ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Handelsregistereintrags mitzuteilen. Innert der dreissigtägigen Frist ging dem Unterzeichneten Amt keine entsprechende Mitteilung zu. Verfügung: Gestützt auf Art. 934 Abs. 2 OR wird verfügt:
    1. Die Verlag für europäische Rechtswissenschaft und Philosophie GmbH in Liquidation, CHE-111.982.231, wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
    2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung gestützt auf Art. 938 Abs. 2 OR folgendes eingetragen: ""Das amtliche Verfahren zur Löschung der Rechtseinheit gemäss Art. 934 OR i.V.m. Art. 153 HRegV ist gemäss rechtskräftiger Verfügung vom 19.04.2024 abgeschlossen. Die Rechtseinheit kann mangels Zustimmung der Eidgenössischen und kantonalen Steuerverwaltungen noch nicht gelöscht werden."" Gehen die vorgenannten Löschungszustimmungen der Eidgenössischen und der kantonalen Steuerverwaltungen beim Grundbuchinspektorat und Handelsregister ein, wird im Handelsregister folgendes eingetragen: ""Die Rechtseinheit wird in Anwendung von Art. 934 Abs. 2 OR und Art. 938 Abs. 2 OR von Amtes wegen gelöscht, weil diese keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist, keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.""
    3. Die Gebühren, bestehend aus a) Eintragungsgebühren CHF 85.00 b) Verfahrensgebühren CHF 150.00 c) Auslagen (inkl. Kosten der SHAB-Publ.) CHF 45.00 total CHF 280.00 werden der Rechtseinheit auferlegt. Da die Gebühren voraussichtlich uneinbringlich sind, wird auf die Gebührenerhebung verzichtet (Art. 2 Abs. 2 der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister).
    4. Gegen diese Verfügung kann gestützt auf Art. 14b Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Obligationenrecht (EGzOR) in Verbindung mit Art. 942 des Obligationenrechts (OR) Berufung beim Kantonsgericht von Graubünden erhoben werden. Die Berufung ist innert 30 Tagen ab der Zustellung dieser Verfügung einzureichen. In der Berufungsschrift ist unter Beilage der an-gefochtenen Verfügung schriftlich und begründet anzugeben, welche Punkte angefochten und welche Änderungen beantragt werden. Verfügende Stelle: Grundbuchinspektorat und Handelsregister des Kantons Graubünden Ringstrasse 10 7000 Chur Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 19.05.2024

    Kontaktstelle: Grundbuchinspektorat und Handelsregister des Kantons Graubünden, Ringstrasse 10,
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