• SunMirror AG

    ZG
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    Register number: CH-020.3.041.109-8
    Sector: Operation of investment companies

    Age of the company

    10 years

    Turnover in CHF

    PremiumPremium

    Capital in CHF

    2,4 Mio.

    Employees

    PremiumPremium

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    0

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    About SunMirror AG

    • SunMirror AG with its legal headquarters in Zug is a Company limited by shares (AG) from the sector «Operation of investment companies». SunMirror AG is active.
    • The company was founded on 26.09.2014 and has 2 persons in its management.
    • The company has last changed their commercial register entry on 28.07.2025, under «Notifications» you will find all changes.
    • The company's UID is CHE-395.708.464.
    • 100T Advisory AG, 3Worlds AG, 79th AG are registered at the same address.

    Management (2)

    newest board members

    Laurent Quélin

    newest authorized signatories

    Laurent Quélin,
    Roger Hermann

    Executive board

    Laurent Quélin

    Source: SOGC

    Commercial register information

    Source: SOGC

    Sector

    Operation of investment companies

    Purpose (Original language)

    Die Gesellschaft bezweckt als Holdinggesellschaft im Rohstoffbereich durch einheitliche Verwaltung und zentrale Servicedienstleistungen den langfristigen Wert der Tochterunternehmen, der verbundenen Unternehmen oder der Beteiligten zu fördern sowie die damit verbundene Finanzierung zu erbringen; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten.

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    Auditor

    Source: SOGC

    Current auditor (1)
    Name City Since Until
    Ferax Treuhand AG
    Zürich 28.07.2023

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    Former auditor (2)
    Name City Since Until
    Deloitte AG
    Zürich 01.10.2021 27.07.2023
    Grant Thornton AG
    Zürich 11.12.2017 30.09.2021

    Other company names

    Source: SOGC

    Past and translated company names

    • Dynastar AG
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    Branches (0)

    Ownership structure

    No information on the ownership structure is known to us.

    Holdings

    No information on holdings is known to us.

    Newest SOGC notifications: SunMirror AG

    The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications

    SOGC 250728/2025 - 28.07.2025
    Categories: Miscellaneous changes

    Publication number: UP04-0000007371, Commercial Registry Office Zurich

    "Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter/nUnterrubrik: Einladung zur Generalversammlung/nPublikationsdatum: SHAB 28.07.2025/nÖffentlich einsehbar bis: 28.07.2026/nMeldungsnummer: UP04-0000007371/nPublizierende Stelle/nHomburger AG, Hardstrasse 201.

    8005 Zürich/nEinladung zur ausserordentlichen/nGeneralversammlung SunMirror AG/nBetroffene Organisation:
    /nSunMirror AG/nCHE-395.708.464/nGeneral-Guisan-Strasse 6/n6300 Zug/nAngaben zur Generalversammlung:/n29.07.2025, 16.00 Uhr, Die ausserordentliche Generalversammlung wird virtuell, ohne/nphysischen Veranstaltungsort abgehalten./nEinladungstext/Traktanden:/nAktualisierte Einladung/nHinweis zu dieser zweiten aktualisierten Einladung: Diese Einladung ersetzt die/naktualisierte Einladung vom 7. Juli 2025. Berücksichtigt wurde dabei, dass zum Zeitpunkt/nder Unterzeichnung / Ausstellung des Fusionsvertrags, des Fusionsberichts und des/nPrüfungsberichts am 26. Juni 2025, die SunMirror A AG bereits gegründet war und sich/nsomit nicht mehr ""in Gründung"" befand. Der Fusionsvertrag, der Fusionsbericht und der/nPrüfungsbericht wurden entsprechend aktualisiert. In dieser Einladung wurde nur das/nDatum des Fusionsvertrags geändert, ansonsten bleiben das Traktandum, der Antrag/nund die Erläuterungen des Verwaltungsrats unverändert./nTraktandum:/n1. Genehmigung des Fusionsvertrags zwischen SunMirror AG und SunMirror A AG/n(Fusionsbeschluss) und Dekotierung/n1/nAktualisierte Einladung zu einer ausserordentlichen Generalversammlung/nder/nSunMirror AG/n(die Gesellschaft)/nSunMirror AG/nCHE-395.708.464/nGeneral-Guisan-Strasse 6/n6300 Zug.

    Switzerland/nHinweis zu dieser zweiten aktualisierten Einladung:
    Diese Einladung ersetzt die aktualisierte Einladung vom 7./nJuli 2025. Berücksichtigt wurde dabei, dass zum Zeitpunkt der Unterzeichnung / Ausstellung des/nFusionsvertrags (wie unten definiert), des Fusionsberichts und des Prüfungsberichts am 26. Juni 2025, die/nSunMirror A AG (CHE-432.083.593) bereits gegründet war und sich somit nicht mehr ""in Gründung"" befand./nDer Fusionsvertrag, der Fusionsbericht und der Prüfungsbericht wurden entsprechend aktualisiert. In dieser/nEinladung wurde nur das Datum des Fusionsvertrags geändert, ansonsten bleiben das Traktandum, der Antrag/nund die Erläuterungen des Verwaltungsrats unverändert./nInformation zu der ausserordentlichen Generalversammlung/n(die Generalversammlung)/nOrt: Die ausserordentliche Generalversammlung wird virtuell, ohne physischen Veranstaltungsort/nabgehalten./nDatum: 29. Juli 2025/nUhrzeit: 16.00 Uhr Schweizer Zeit (Login ab 15.30 Uhr Schweizer Zeit möglich)./nTraktandum und Antrag des Verwaltungsrats/nTraktandum:/n1.

    Genehmigung des Fusionsvertrags zwischen SunMirror AG und SunMirror A AG (Fusionsbeschluss)/nund Dekotierung/nTraktandum / Antrag:
    /n1.

    Genehmigung des Fusionsvertrags zwischen SunMirror AG und SunMirror A AG (Fusions-/nbeschluss) und Dekotierung/nAntrag des Verwaltungsrats:
    /nDer Verwaltungsrat schlägt vor, den Fusionsvertrag vom 21. Juli 2025 (der Fusionsvertrag) zwischen/nder SunMirror AG (als übertragende Gesellschaft) und der SunMirror A AG (als übernehmende/nGesellschaft) sowie die Dekotierung der Aktien der SunMirror AG, die aus der betreffenden Fusion/nresultieren wird, zu genehmigen./n2/nErläuterungen:/nAm 4. Juni 2025 veröffentlichte die Gesellschaft eine Pressemitteilung mit einem strategischen Update/nzur Gesellschaft und stellte den Aktionären zwei Möglichkeiten vor.

    die nach Ansicht des/nVerwaltungsrats die besten Handlungsoptionen für die Gesellschaft darstellen:
    Option 1 sah zwei/nKapitalerhöhungen mit anschliessender zusätzlicher Kotierung der Aktien der Gesellschaft an der/nAustralian Stock Exchange (ASX) vor;
    Option 2 beinhaltete eine Fusion der Gesellschaft in eine neue/nSchweizer Tochtergesellschaft, was zu einer automatischen Dekotierung von der Vienna Stock/nExchange führen würde, gefolgt von einer möglichen Abwicklung / Liquidation des Geschäfts./nDie Gesellschaft lud die Aktionäre ein, dem Verwaltungsrat bis zum 12. Juni 2025 ihre Meinung zu den/nbeiden genannten Optionen sowie zu allfälligen weiteren Alternativen mitzuteilen./nNach einer ausführlichen Bewertung der aktuellen Umstände (einschliesslich der herrschenden/nMarktbedingungen) und unter Berücksichtigung der Rückmeldung der Aktionäre auf die obengenannte/nPressemitteilung ist der Verwaltungsrat zum Schluss gekommen, dass die Umsetzung von Option 2/nden umsichtigsten Weg darstellt, um die Interessen der Aktionäre zu wahren, die laufenden Kosten zu/nsenken und den Wert zu erhalten./nZu diesem Zweck hat die Gesellschaft die SunMirror A AG gegründet, eine Aktiengesellschaft in/nGründung gemäss Art. 620 ff. OR mit Sitz in Zug. Die Gesellschaft erwartet, dass die SunMirror A AG/nin den nächsten Tagen im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen wird. Das Aktienkapital der/nSunMirror A AG beträgt CHF 119'787.75 und ist eingeteilt in 2'395'755 voll liberierte Namenaktien mit/neinem Nennwert von je CHF 0.05, d.h. in derselben Anzahl wie die von der Gesellschaft ausgegebenen/nInhaberaktien. Sämtliche Aktien der SunMirror A AG werden derzeit von der Gesellschaft gehalten. Die/nAktien der SunMirror A AG sind nicht und werden nicht an einer Börse kotiert./nGemäss Fusionsvertrag haben die Gesellschaft als übertragende Gesellschaft und die SunMirror A AG/nals übernehmende Gesellschaft vereinbart, im Sinne des Bundesgesetzes über Fusion, Spaltung,/nUmwandlung und Vermögensübertragung vom 3. Oktober 2003 (Fusionsgesetz, FusG) zu fusionieren./nSofern die Aktionäre zustimmen, wird die Gesellschaft mit Vollendung der Fusion von der SunMirror A/nAG absorbiert, ohne Liquidation aufgelöst und im Handelsregister gelöscht. Im Rahmen der Fusion/nwerden die Aktionäre der Gesellschaft zu Aktionären der SunMirror A AG und erhalten für jede (kotierte)/nInhaberaktie der Gesellschaft mit einem Nennwert von CHF 1, die sie am Stichtag halten (der vom/nVerwaltungsrat zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird), eine (nicht kotierte) Namenaktie/nder SunMirror A AG mit einem Nennwert von CHF 0.05. Das wirtschaftliche Eigentum am Geschäft der/nGesellschaft bleibt durch die Fusion unverändert. Um den Aktientausch im Zeitpunkt des Vollzugs der/nFusion zu erleichtern, wird der Verwaltungsrat die Vienna Stock Exchange um Aussetzung des Handels/nder Aktien der Gesellschaft nach dem Stichtag ersuchen. Weitere Einzelheiten zur Aktienumwandlung,/neinschliesslich Umtauschverhältnis und allfälligen Bedingungen, sind im Fusionsvertrag und im/nFusionsbericht enthalten./nMit Vollzug der Fusion werden die Inhaberaktien der Gesellschaft automatisch von der Vienna Stock/nExchange dekotiert, da die Zulassung zum Handel im offiziellen Markt (Amtlicher Handel) der Vienna/nStock Exchange nicht auf die SunMirror A AG übergeht. Die Aktionäre halten danach Aktien an der neu/nfusionierten Schweizer Gesellschaft, der SunMirror A AG, die an keiner Börse kotiert werden. Vor/nVollzug der Fusion wird die Firma der SunMirror A AG in eine noch zu bestimmende Firma geändert,/nwobei die aktualisierte Firma nach Vollzug der Fusion in vollem Umfang bestehen bleibt. Zudem kann/nder Verwaltungsrat vor oder mit Vollzug der Fusion einen oder mehrere neue Verwaltungsräte der/nSunMirror A AG ernennen./nDer Fusionsvertrag, einschliesslich der Fusionsbilanz, des Fusionsberichts, des Prüfungsberichts, der/nweiteren Unterlagen gemäss Art. 16 FusG sowie die aktuellen Statuten der SunMirror A AG.

    liegen den/nAktionären während der üblichen Geschäftszeiten am Sitz der Gesellschaft zur Einsichtnahme auf und/nsind zudem unter https:
    //sunmirror.net/de/investor-relations-de/generalversammlung/ und/nhttps://sunmirror.net/de/investor-relations-de/abschlusse/ abrufbar./nGemäss Art. 12 Abs. 2 FusG bedarf der Fusionsvertrag der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln/nder an der Generalversammlung vertretenen Aktienstimmen sowie der absoluten Mehrheit des von/n3/nihnen vertretenen Aktiennennwerts. Die gleiche Mehrheit ist erforderlich für die Dekotierung der Aktien/nder Gesellschaft, die aus der Fusion resultieren wird./n* * */nVirtuelle Generalversammlung/nDie ausserordentliche Generalversammlung wird virtuell, ohne physischen Veranstaltungsort abgehalten./nAnmeldeformul"

    SOGC 250708/2025 - 08.07.2025
    Categories: Miscellaneous changes

    Publication number: UP04-0000007346, Commercial Registry Office Zurich

    Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter/nUnterrubrik: Einladung zur Generalversammlung/nPublikationsdatum: SHAB 08.07.2025/nÖffentlich einsehbar bis: 08.07.2026/nMeldungsnummer: UP04-0000007346/nPublizierende Stelle/nHomburger AG, Hardstrasse 201.

    8005 Zürich/nEinladung zur ausserordentlichen/nGeneralversammlung SunMirror AG/nBetroffene Organisation:
    /nSunMirror AG/nCHE-395.708.464/nGeneral-Guisan-Strasse 6/n6300 Zug/nAngaben zur Generalversammlung:/n29.07.2025, 16.00 Uhr, Die ausserordentliche Generalversammlung wird virtuell, ohne/nphysischen Veranstaltungsort abgehalten./nEinladungstext/Traktanden:/nAktualisierte Einladung/nHinweis zu dieser aktualisierten Einladung: Diese aktualisierte Einladung ersetzt die/nEinladung vom 26. Juni 2025.

    Berücksichtigt wurde dabei die Umstellung der Website/nder Gesellschaft auf die folgende URL:
    www.sunmirror.net. In dieser Einladung wurden/nlediglich die Links und E-Mail-Adressen angepasst. Das Traktandum, der Antrag und die/nErläuterungen des Verwaltungsrats bleiben unverändert./nTraktandum:/n1. Genehmigung des Fusionsvertrags zwischen SunMirror AG und SunMirror A AG/n(Fusionsbeschluss) und Dekotierung/n1/nAktualisierte Einladung zu einer ausserordentlichen Generalversammlung/nder/nSunMirror AG/n(die Gesellschaft)/nSunMirror AG/nCHE-395.708.464/nGeneral-Guisan-Strasse 6/n6300 Zug.

    Switzerland/nHinweis zu dieser aktualisierten Einladung:
    Diese aktualisierte Einladung ersetzt die Einladung vom 26. Juni/n2025.

    Berücksichtigt wurde dabei die Umstellung der Website der Gesellschaft auf die folgende URL:
    /nwww.sunmirror.net. In dieser Einladung wurden lediglich die Links und E-Mail-Adressen angepasst. Das/nTraktandum, der Antrag und die Erläuterungen des Verwaltungsrats bleiben unverändert./nInformation zu der ausserordentlichen Generalversammlung/n(die Generalversammlung)/nOrt: Die ausserordentliche Generalversammlung wird virtuell, ohne physischen Veranstaltungsort/nabgehalten./nDatum: 29. Juli 2025/nUhrzeit: 16.00 Uhr Schweizer Zeit (Login ab 15.30 Uhr Schweizer Zeit möglich)./nTraktandum und Antrag des Verwaltungsrats/nTraktandum:/n1.

    Genehmigung des Fusionsvertrags zwischen SunMirror AG und SunMirror A AG (Fusionsbeschluss)/nund Dekotierung/nTraktandum / Antrag:
    /n1.

    Genehmigung des Fusionsvertrags zwischen SunMirror AG und SunMirror A AG (Fusions-/nbeschluss) und Dekotierung/nAntrag des Verwaltungsrats:
    /nDer Verwaltungsrat schlägt vor, den Fusionsvertrag vom 26. Juni 2025 (der Fusionsvertrag) zwischen/nder SunMirror AG (als übertragende Gesellschaft) und der SunMirror A AG (als übernehmende/nGesellschaft) sowie die Dekotierung der Aktien der SunMirror AG, die aus der betreffenden Fusion/nresultieren wird, zu genehmigen./nErläuterungen:/nAm 4. Juni 2025 veröffentlichte die Gesellschaft eine Pressemitteilung mit einem strategischen Update/nzur Gesellschaft und stellte den Aktionären zwei Möglichkeiten vor.

    die nach Ansicht des/nVerwaltungsrats die besten Handlungsoptionen für die Gesellschaft darstellen:
    Option 1 sah zwei/n2/nKapitalerhöhungen mit anschliessender zusätzlicher Kotierung der Aktien der Gesellschaft an der/nAustralian Stock Exchange (ASX) vor;
    Option 2 beinhaltete eine Fusion der Gesellschaft in eine neue/nSchweizer Tochtergesellschaft, was zu einer automatischen Dekotierung von der Vienna Stock/nExchange führen würde, gefolgt von einer möglichen Abwicklung / Liquidation des Geschäfts./nDie Gesellschaft lud die Aktionäre ein, dem Verwaltungsrat bis zum 12. Juni 2025 ihre Meinung zu den/nbeiden genannten Optionen sowie zu allfälligen weiteren Alternativen mitzuteilen./nNach einer ausführlichen Bewertung der aktuellen Umstände (einschliesslich der herrschenden/nMarktbedingungen) und unter Berücksichtigung der Rückmeldung der Aktionäre auf die obengenannte/nPressemitteilung ist der Verwaltungsrat zum Schluss gekommen, dass die Umsetzung von Option 2/nden umsichtigsten Weg darstellt, um die Interessen der Aktionäre zu wahren, die laufenden Kosten zu/nsenken und den Wert zu erhalten./nZu diesem Zweck hat die Gesellschaft die SunMirror A AG gegründet, eine Aktiengesellschaft in/nGründung gemäss Art. 620 ff. OR mit Sitz in Zug. Die Gesellschaft erwartet, dass die SunMirror A AG/nin den nächsten Tagen im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen wird. Das Aktienkapital der/nSunMirror A AG beträgt CHF 119'787.75 und ist eingeteilt in 2'395'755 voll liberierte Namenaktien mit/neinem Nennwert von je CHF 0.05, d.h. in derselben Anzahl wie die von der Gesellschaft ausgegebenen/nInhaberaktien. Sämtliche Aktien der SunMirror A AG werden derzeit von der Gesellschaft gehalten. Die/nAktien der SunMirror A AG sind nicht und werden nicht an einer Börse kotiert./nGemäss Fusionsvertrag haben die Gesellschaft als übertragende Gesellschaft und die SunMirror A AG/nals übernehmende Gesellschaft vereinbart, im Sinne des Bundesgesetzes über Fusion, Spaltung,/nUmwandlung und Vermögensübertragung vom 3. Oktober 2003 (Fusionsgesetz, FusG) zu fusionieren./nSofern die Aktionäre zustimmen, wird die Gesellschaft mit Vollendung der Fusion von der SunMirror A/nAG absorbiert, ohne Liquidation aufgelöst und im Handelsregister gelöscht. Im Rahmen der Fusion/nwerden die Aktionäre der Gesellschaft zu Aktionären der SunMirror A AG und erhalten für jede (kotierte)/nInhaberaktie der Gesellschaft mit einem Nennwert von CHF 1, die sie am Stichtag halten (der vom/nVerwaltungsrat zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird), eine (nicht kotierte) Namenaktie/nder SunMirror A AG mit einem Nennwert von CHF 0.05. Das wirtschaftliche Eigentum am Geschäft der/nGesellschaft bleibt durch die Fusion unverändert. Um den Aktientausch im Zeitpunkt des Vollzugs der/nFusion zu erleichtern, wird der Verwaltungsrat die Vienna Stock Exchange um Aussetzung des Handels/nder Aktien der Gesellschaft nach dem Stichtag ersuchen. Weitere Einzelheiten zur Aktienumwandlung,/neinschliesslich Umtauschverhältnis und allfälligen Bedingungen, sind im Fusionsvertrag und im/nFusionsbericht enthalten./nMit Vollzug der Fusion werden die Inhaberaktien der Gesellschaft automatisch von der Vienna Stock/nExchange dekotiert, da die Zulassung zum Handel im offiziellen Markt (Amtlicher Handel) der Vienna/nStock Exchange nicht auf die SunMirror A AG übergeht. Die Aktionäre halten danach Aktien an der neu/nfusionierten Schweizer Gesellschaft, der SunMirror A AG, die an keiner Börse kotiert werden. Vor/nVollzug der Fusion wird die Firma der SunMirror A AG in eine noch zu bestimmende Firma geändert,/nwobei die aktualisierte Firma nach Vollzug der Fusion in vollem Umfang bestehen bleibt. Zudem kann/nder Verwaltungsrat vor oder mit Vollzug der Fusion einen oder mehrere neue Verwaltungsräte der/nSunMirror A AG ernennen./nDer Fusionsvertrag, einschliesslich der Fusionsbilanz, des Fusionsberichts, des Prüfungsberichts, der/nweiteren Unterlagen gemäss Art. 16 FusG sowie die aktuellen Statuten der SunMirror A AG.

    liegen den/nAktionären während der üblichen Geschäftszeiten am Sitz der Gesellschaft zur Einsichtnahme auf und/nsind zudem unter https:
    //sunmirror.net/de/investor-relations-de/generalversammlung/ und/nhttps://sunmirror.net/de/investor-relations-de/abschlusse/ abrufbar./nGemäss Art. 12 Abs. 2 FusG bedarf der Fusionsvertrag der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln/nder an der Generalversammlung vertretenen Aktienstimmen sowie der absoluten Mehrheit des von/nihnen vertretenen Aktiennennwerts. Die gleiche Mehrheit ist erforderlich für die Dekotierung der Aktien/nder Gesellschaft, die aus der Fusion resultieren wird./n* * */n3/nVirtuelle Generalversammlung/nDie ausserordentliche Generalversammlung wird virtuell, ohne physischen Veranstaltungsort abgehalten./nAnmeldeformular, Eintrittskarten und Stimmrechtsinstruktion / unabhängige Stimmrechtsvertretung/nAktionäre, die an der virtuellen Generalversammlung persönlich oder in Stimmrechtsvertretung teilnehmen/nwollen, können den Zugangslink für die Generalversammlung durch Übermittlung des Anmelde- und/nInstruktionsformulars gemäss den folgenden Anweisungen beziehen. Der Zugangslink wird an die in dem/nAnmelde- und Instruktionsformular angegebene E-Mail-Adresse gesendet./nAndernfalls können Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausüben wollen, ihr Stimmrecht durc

    SOGC 250627/2025 - 27.06.2025
    Categories: Miscellaneous changes

    Publication number: UP04-0000007328, Commercial Registry Office Zurich

    Rubrik: Mitteilungen an Gesellschafter/nUnterrubrik: Einladung zur Generalversammlung/nPublikationsdatum: SHAB 27.06.2025/nÖffentlich einsehbar bis: 27.06.2026/nMeldungsnummer: UP04-0000007328/nPublizierende Stelle/nHomburger AG, Hardstrasse 201.

    8005 Zürich/nEinladung zur ausserordentlichen/nGeneralversammlung SunMirror AG/nBetroffene Organisation:
    /nSunMirror AG/nCHE-395.708.464/nGeneral-Guisan-Strasse 6/n6300 Zug/nAngaben zur Generalversammlung:/n29.07.2025, 16.00 Uhr, Die ausserordentliche Generalversammlung wird virtuell, über/nMicrosoft Teams, ohne physischen Veranstaltungsort abgehalten./nEinladungstext/Traktanden:/nTraktandum:/n1. Genehmigung des Fusionsvertrags zwischen SunMirror AG und SunMirror A AG/n(Fusionsbeschluss) und Dekotierung/n1/nEinladung zu einer ausserordentlichen Generalversammlung/nder/nSunMirror AG/n(die Gesellschaft)/nSunMirror AG/nCHE-395.708.464/nGeneral-Guisan-Strasse 6/n6300 Zug, Switzerland/nInformation zu der ausserordentlichen Generalversammlung/n(die Generalversammlung)/nOrt: Die ausserordentliche Generalversammlung wird virtuell, ohne physischen Veranstaltungsort/nabgehalten./nDatum: 29. Juli 2025/nUhrzeit: 16.00 Uhr Schweizer Zeit (Login ab 15.30 Uhr Schweizer Zeit möglich)./nTraktandum und Antrag des Verwaltungsrats/nTraktandum:/n1.

    Genehmigung des Fusionsvertrags zwischen SunMirror AG und SunMirror A AG (Fusionsbeschluss)/nund Dekotierung/nTraktandum / Antrag:
    /n1.

    Genehmigung des Fusionsvertrags zwischen SunMirror AG und SunMirror A AG (Fusions-/nbeschluss) und Dekotierung/nAntrag des Verwaltungsrats:
    /nDer Verwaltungsrat schlägt vor, den Fusionsvertrag vom 26. Juni 2025 (der Fusionsvertrag) zwischen/nder SunMirror AG (als übertragende Gesellschaft) und der SunMirror A AG (als übernehmende/nGesellschaft) sowie die Dekotierung der Aktien der SunMirror AG, die aus der betreffenden Fusion/nresultieren wird, zu genehmigen./nErläuterungen:/nAm 4. Juni 2025 veröffentlichte die Gesellschaft eine Pressemitteilung mit einem strategischen Update/nzur Gesellschaft und stellte den Aktionären zwei Möglichkeiten vor.

    die nach Ansicht des/nVerwaltungsrats die besten Handlungsoptionen für die Gesellschaft darstellen:
    Option 1 sah zwei/nKapitalerhöhungen mit anschliessender zusätzlicher Kotierung der Aktien der Gesellschaft an der/nAustralian Stock Exchange (ASX) vor;
    Option 2 beinhaltete eine Fusion der Gesellschaft in eine neue/nSchweizer Tochtergesellschaft, was zu einer automatischen Dekotierung von der Vienna Stock/nExchange führen würde, gefolgt von einer möglichen Abwicklung / Liquidation des Geschäfts./n2/nDie Gesellschaft lud die Aktionäre ein, dem Verwaltungsrat bis zum 12. Juni 2025 ihre Meinung zu den/nbeiden genannten Optionen sowie zu allfälligen weiteren Alternativen mitzuteilen./nNach einer ausführlichen Bewertung der aktuellen Umstände (einschliesslich der herrschenden/nMarktbedingungen) und unter Berücksichtigung der Rückmeldung der Aktionäre auf die obengenannte/nPressemitteilung ist der Verwaltungsrat zum Schluss gekommen, dass die Umsetzung von Option 2/nden umsichtigsten Weg darstellt, um die Interessen der Aktionäre zu wahren, die laufenden Kosten zu/nsenken und den Wert zu erhalten./nZu diesem Zweck hat die Gesellschaft die SunMirror A AG gegründet, eine Aktiengesellschaft in/nGründung gemäss Art. 620 ff. OR mit Sitz in Zug. Die Gesellschaft erwartet, dass die SunMirror A AG/nin den nächsten Tagen im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen wird. Das Aktienkapital der/nSunMirror A AG beträgt CHF 119'787.75 und ist eingeteilt in 2'395'755 voll liberierte Namenaktien mit/neinem Nennwert von je CHF 0.05, d.h. in derselben Anzahl wie die von der Gesellschaft ausgegebenen/nInhaberaktien. Sämtliche Aktien der SunMirror A AG werden derzeit von der Gesellschaft gehalten. Die/nAktien der SunMirror A AG sind nicht und werden nicht an einer Börse kotiert./nGemäss Fusionsvertrag haben die Gesellschaft als übertragende Gesellschaft und die SunMirror A AG/nals übernehmende Gesellschaft vereinbart, im Sinne des Bundesgesetzes über Fusion, Spaltung,/nUmwandlung und Vermögensübertragung vom 3. Oktober 2003 (Fusionsgesetz, FusG) zu fusionieren./nSofern die Aktionäre zustimmen, wird die Gesellschaft mit Vollendung der Fusion von der SunMirror A/nAG absorbiert, ohne Liquidation aufgelöst und im Handelsregister gelöscht. Im Rahmen der Fusion/nwerden die Aktionäre der Gesellschaft zu Aktionären der SunMirror A AG und erhalten für jede (kotierte)/nInhaberaktie der Gesellschaft mit einem Nennwert von CHF 1, die sie am Stichtag halten (der vom/nVerwaltungsrat zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird), eine (nicht kotierte) Namenaktie/nder SunMirror A AG mit einem Nennwert von CHF 0.05. Das wirtschaftliche Eigentum am Geschäft der/nGesellschaft bleibt durch die Fusion unverändert. Um den Aktientausch im Zeitpunkt des Vollzugs der/nFusion zu erleichtern, wird der Verwaltungsrat die Vienna Stock Exchange um Aussetzung des Handels/nder Aktien der Gesellschaft nach dem Stichtag ersuchen. Weitere Einzelheiten zur Aktienumwandlung,/neinschliesslich Umtauschverhältnis und allfälligen Bedingungen, sind im Fusionsvertrag und im/nFusionsbericht enthalten./nMit Vollzug der Fusion werden die Inhaberaktien der Gesellschaft automatisch von der Vienna Stock/nExchange dekotiert, da die Zulassung zum Handel im offiziellen Markt (Amtlicher Handel) der Vienna/nStock Exchange nicht auf die SunMirror A AG übergeht. Die Aktionäre halten danach Aktien an der neu/nfusionierten Schweizer Gesellschaft, der SunMirror A AG, die an keiner Börse kotiert werden. Vor/nVollzug der Fusion wird die Firma der SunMirror A AG in eine noch zu bestimmende Firma geändert,/nwobei die aktualisierte Firma nach Vollzug der Fusion in vollem Umfang bestehen bleibt. Zudem kann/nder Verwaltungsrat vor oder mit Vollzug der Fusion einen oder mehrere neue Verwaltungsräte der/nSunMirror A AG ernennen./nDer Fusionsvertrag, einschliesslich der Fusionsbilanz, des Fusionsberichts, des Prüfungsberichts, der/nweiteren Unterlagen gemäss Art. 16 FusG sowie die aktuellen Statuten der SunMirror A AG.

    liegen den/nAktionären während der üblichen Geschäftszeiten am Sitz der Gesellschaft zur Einsichtnahme auf und/nsind zudem unter https:
    //sunmirror.com/de/investor-relations-de/generalversammlung/ und/nhttps://sunmirror.com/de/investor-relations-de/abschlusse/ abrufbar./nGemäss Art. 12 Abs. 2 FusG bedarf der Fusionsvertrag der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln/nder an der Generalversammlung vertretenen Aktienstimmen sowie der absoluten Mehrheit des von/nihnen vertretenen Aktiennennwerts. Die gleiche Mehrheit ist erforderlich für die Dekotierung der Aktien/nder Gesellschaft, die aus der Fusion resultieren wird./n* * */nVirtuelle Generalversammlung/nDie ausserordentliche Generalversammlung wird virtuell, ohne physischen Veranstaltungsort abgehalten./n3/nAnmeldeformular, Eintrittskarten und Stimmrechtsinstruktion / unabhängige Stimmrechtsvertretung/nAktionäre, die an der virtuellen Generalversammlung persönlich oder in Stimmrechtsvertretung teilnehmen/nwollen, können den Zugangslink für die Generalversammlung durch Übermittlung des Anmelde- und/nInstruktionsformulars gemäss den folgenden Anweisungen beziehen. Der Zugangslink wird an die in dem/nAnmelde- und Instruktionsformular angegebene E-Mail-Adresse gesendet./nAndernfalls können Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausüben wollen, ihr Stimmrecht durch die von der Gesellschaft/nernannte unabhängige Stimmrechtsvertretung ausüben lassen gemäss den von ihnen erteilten Weisungen im/nAnmelde- und Instruktionsformular. Aktionäre, die sich durch eine unabhängige Stimmrechtsvertretung/nvertreten lassen, können trotzdem an der virtuellen Generalversammlung teilnehmen, dürfen sich aber nicht an/nden Wahlen beteiligen./nDie Aktionäre können das für die Stimmrechtsausübung erforderliche Instruktionsformular von der Gesellschaft/nanfordern oder unter der folgenden Website herunterladen: https://sunmirror.com/de/investor-relations-/nde/generalversammlung/./nDas ordnungsgemäss unterzeichnete Anmelde- und Instruktionsformular muss der von der Gesellschaft/nernannten unabhängigen Stimmrechtsvertretung/nEversheds Sutherland AG/nFrau Rechtsanwältin Martina Frick/nMilitä

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