• Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia

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    Register number: CH-300.1.019.438-5
    Sector: Advertising services

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    SOGC 220519/2022 - 19.05.2022
    Categories: Deletion

    Publication number: HR03-1005477770, Commercial Registry Office Appenzell A. Rh., (300)

    Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia, in Lutzenberg, CHE-451.210.662, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 184 vom 24.09.2018, Publ. 1004461242).

    Löschungsgrund:
    Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen.

    SOGC 220511/2022 - 11.05.2022
    Categories: Other legal publications

    Publication number: BH00-0000007292, Commercial Registry Office Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 11.05.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 09.05.2022, 10.05.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau Aufforderung nach weiteren Artikeln, SpyroNetwork, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia CHE-451.210.662 Brenden 808 9426 Lutzenberg Ergänzende rechtliche Hinweise: Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV: . Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. . Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnorte beider eingetragenen Personen). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die neuen Wohnorte der eingetragenen Personen innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 10.06.2022 Kontaktstelle: Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
    Regierungsgebäude Obstmarkt 3
  • Herisau

  • SOGC 220510/2022 - 10.05.2022
    Categories: Other legal publications

    Publication number: BH00-0000007266, Commercial Registry Office Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 10.05.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 09.05.2022, 11.05.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau Aufforderung nach weiteren Artikeln, SpyroNetwork, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia CHE-451.210.662 Brenden 808 9426 Lutzenberg Ergänzende rechtliche Hinweise: Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV: . Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. . Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnorte beider eingetragenen Personen). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die neuen Wohnorte der eingetragenen Personen innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 10.06.2022 Kontaktstelle: Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden
    Regierungsgebäude Obstmarkt 3
  • Herisau

  • SOGC 220509/2022 - 09.05.2022
    Categories: Other legal publications

    Publication number: BH00-0000007242, Commercial Registry Office Appenzell A. Rh.

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach HregV 2021 Publikationsdatum: SHAB 09.05.2022, Mehrfache Veröffentlichung: 10.05.2022, 11.05.2022 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau Aufforderung nach weiteren Artikeln, SpyroNetwork, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia

    1. Veröffentlichung Betroffene Organisation: Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia CHE-451.210.662 Brenden 808 9426 Lutzenberg Ergänzende rechtliche Hinweise: Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV: . Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass das eingetragene Rechtsdomizil noch gültig ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. . Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnorte beider eingetragenen Personen). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die neuen Wohnorte der eingetragenen Personen innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5'000.00 aussprechen. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 10.06.2022 Kontaktstelle: Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden

    Regierungsgebäude Obstmarkt 3
  • Herisau

  • SOGC 180924/2018 - 24.09.2018
    Categories: Company foundation

    Publication number: HR01-1004461242, Commercial Registry Office Appenzell A. Rh., (300)

    Spyro-Network, Inhaberin Hioktouridis-Chaniotou Efthymia, in Lutzenberg, CHE-451.210.662, Brenden 808, 9426 Lutzenberg, Einzelunternehmen (Neueintragung).

    Zweck:
    Import, Vertrieb und Verteilung von Werbemitteln.

    Eingetragene Personen:
    Hioktouridis-Chaniotou, Efthymia, von Rebstein, in Lutzenberg, Inhaberin, mit Einzelunterschrift;
    Kapachtsis, Theocharis, von Rebstein, in Lutzenberg, mit Einzelunterschrift.

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