• Genossenschaft SRG Region Basel

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    Register number: CH-270.5.000.194-9
    Sector: Radio and TV broadcaster

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    SOGC 240607/2024 - 07.06.2024
    Categories: Change of company name, Change of company purpose

    Publication number: HR02-1006051102, Commercial Registry Office Basel-Stadt, (270)

    Radio- und Fernsehgenossenschaft Basel (RFB), in Basel, CHE-101.677.654, Genossenschaft (SHAB Nr. 13 vom 19.01.2024, Publ. 1005938929).

    Statutenänderung:
    28.11.2023.

    Firma neu:
    Genossenschaft SRG Region Basel.

    Zweck neu:
    SRG Region Basel fördert die Versorgung der Bevölkerung mit sachgerechter Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport im Rahmen eines multimedialen Service public. Sie fördert mit ihren Aktivitäten die freie Meinungsbildung in der Zivilgesellschaft der Schweiz, berücksichtigt die Diversität und trägt zur Stärkung der demokratischen Tradition und Praxis bei. In diesem Rahmen unterstützt die SRG Region Basel - die SRG SSR und ihre Unternehmenseinheiten bei der Umsetzung ihres verfassungsmässigen und gesetzlichen Auftrags. - einen starken SRG-Medienstandort Basel und seine überregionale Präsenz und Wirkung des medialen Service public. - die Auseinandersetzung der Zivilgesellschaft in der Region mit Medienfragen, insbesondere im Rahmen von Angeboten für ihre Mitglieder. Als Genossenschaft steht die SRG Region Basel allen Menschen zur Mitgliedschaft offen und ermöglicht ihnen ein Engagement und die Auseinandersetzung mit Medienfragen. Die SRC Region Basel sucht den Diskurs mit gesellschaftlich relevanten Institutionen, Einrichtungen und Körperschaften aus den Bereichen Kultur, Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft in der Region. Im Fokus stehen dabei Medienakzeptanz, Medienkompetenz und Mediennutzung. Die SRG Region Basel setzt ihre Mittel unter gemeinwirtschaftlichen Kriterien ausschliesslich zu diesem Zweck ein. Die SRG Region Basel kann im Rahmen ihrer Zielsetzungen weitere Aufgaben wahrnehmen und sich auch an Unternehmen ausserhalb der SRG SSR beteiligen.

    Mitteilungen neu:
    Mitteilungen an die Genossenschaftsmitglieder erfolgen schriftlich, d.h. situativ postalisch oder digital (beispielsweise per E-Mail), oder durch Veröffentlichung in einem vom Vorstand bezeichneten Publikationsorgan.

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