• Philip Harting Familienstiftung

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    Register number: FL-0002.624.826-8
    Sector: Operation of other financial institutions

    Notifications

    Handelsregister Liechtenstein 211231/2021 - 31.12.2021
    Categories: Change in management

    Publication number: 14211/2021, (1)

    Philip Harting Familienstiftung, in Vaduz, FL-0002.624.826-8, Eingetragene Stiftung.

    Angaben zur Verwaltung neu oder mutierend:
    Harting, Philip Friedrich Wilhelm, StA: Deutschland, 32312 Lübbecke, Präsident des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift].

    Handelsregister Liechtenstein 210617/2021 - 17.06.2021
    Categories: Change in management

    Publication number: 6555/2021, (1)

    Philip Harting Familienstiftung, in Vaduz, FL-0002.624.826-8, Eingetragene Stiftung.

    Angaben zur Verwaltung neu oder mutierend:
    WeTrust Anstalt, 9494 Schaan, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift [bisher: QUADERER TREUHAND ANSTALT].

    Handelsregister Liechtenstein 200228/2020 - 28.02.2020
    Categories: Change in management

    Publication number: 1826/2020, (1)

    Philip Harting Familienstiftung, in Vaduz, FL-0002.624.826-8, Eingetragene Stiftung.

    Erloschene Angaben zur Verwaltung:
    Zwiefelhofer, Dr. Thomas Peter, StA: Liechtenstein, 9490 Vaduz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Handelsregister Liechtenstein 200227/2020 - 27.02.2020
    Categories: Change of company address, Change in management, Change of auditors

    Publication number: 1797/2020, (1)

    Philip Harting Familienstiftung, in Vaduz, FL-0002.624.826-8, Eingetragene Stiftung.

    Repräsentanz/Zustelladresse neu:
    Poststrasse 2, 9494 Schaan.

    Anmerkung:
    Freiwillige Revisionsstelle.

    Angaben zur Verwaltung neu oder mutierend:
    QUADERER TREUHAND ANSTALT, 9494 Schaan, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift;
    PricewaterhouseCoopers GmbH, 9491 Ruggell, Revisionsstelle.

    Handelsregister Liechtenstein 191130/2019 - 30.11.2019
    Categories: Company foundation

    Publication number: 10907/2019, (1)

    Philip Harting Familienstiftung, in Vaduz, FL-0002.624.826-8, c/o FIRST ADVISORY TRUST REG., Wuhrstrasse 6, 9490 Vaduz, Eingetragene Stiftung (Neueintragung).

    Errichtungsdatum:
    28.11.2019.

    Zweck:
    4.1 Der Zweck der Philip Harting Familienstiftung als privatnützige Familienstiftung wird festgelegt wie folgt: (a) Die Stiftung soll den Zweck sicherstellen, dass das unternehmerische Vermögen der Familie Harting, zurzeit insbesondere die HARTING Stiftung & Co. KG mit Sitz in Espelkamp, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Bad Oeynhausen unter der Nummer HRA 9021, als unabhängiges Familienunternehmen fortgeführt wird. Dies gilt entsprechend für (aa) eventuell weitere, zu einem späteren Zeitpunkt im Wege der Zustiftung und Nachstiftung eingebrachten Beteiligungen, (bb) eine gegebenenfalls aufgrund eines Rechtsformwechsels, einer Umwandlung, einer Ausgliederung oder eines anderen Vorgangs nach dem deutschen Umwandlungsgesetz (vom 28. Oktober 1994, BGBl. I S. 3210, ber. 1995 I S. 428;
    zuletzt geändert durch Art. 1 Viertes ÄndG vom 19. Dezember 2018, BGBl. I S. 2694;
    nachfolgend ?dUmwG?) vorgenommenen Umstrukturierung, oder (cc) eine aufgrund einer anderen Gestaltung an die rechtliche oder/und wirtschaftliche Stelle der HARTING Stiftung & Co. KG oder ihrer Rechtsnachfolgerin tretende unternehmerische Beteiligung, ohne dass dieses Unternehmen selbst Rechtsnachfolgerin der HARTING Stiftung & Co. KG ist (nachfolgend für alle Varianten auch kurz: ?HSC? oder ?unternehmerisches Vermögen?). (b) Die Stiftung soll sicherstellen, dass die Begünstigten dauerhaft entscheidenden Einfluss auf das unternehmerische Vermögen der Familie Harting als unabhängiges Familienunternehmen im Sinne von Art. 4.1 Buchst. (a) dieser Statuten haben. (c) Die Stiftung wird die in der Präambel der Satzung der Stifterin in der jeweils gültigen Fassung, zurzeit vom 27. Juni 2016, genannten Visionen und Unternehmensziele konsequent beachten sowie mittels ihres Einflusses auf die HSC diesbezüglich sicherstellen, dass diese Visionen von der HSC dauerhaft angestrebt und bestmöglich umgesetzt werden. (d) Die Stiftung soll die in einer Stiftungszusatzurkunde (Beistatut) genannten Begünstigten finanziell unterstützen. (e) Die Stiftung soll das Bewusstsein familiärer Zusammengehörigkeit und den familiären Zusammenhalt unter den in einer Stiftungszusatzurkunde (Beistatut) genannten Begünstigten fördern. (f) Die Stiftung kann selbständiges unternehmerisches Engagement der in einer Stiftungszusatzurkunde (Beistatut) genannten Begünstigten durch entsprechende zweckgebundene Ausschüttung fördern. In diesem Fall hat der geförderte Begünstigte den zweckentsprechenden Einsatz (Verwendung) der Ausschüttung auf Anforderung des Stiftungsrates zu belegen. (g) Innerhalb der Höchstgrenzen des § 9 Absatz 1 Nummer 2 des deutschen Körperschaftsteuergesetzes (in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002, BGBl. I S. 4144, zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom 4. August 2019, BGBl.I S. 1122;
    nachfolgend ?dKStG?) kann die Stiftung bis maximal zehn Prozent ihrer gemäß § 2 dKStG inländischen Einkünfte für Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der deutschen Abgabenordnung (in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002, BGBl. I S. 3866, ber. 2003 S. 61, zuletzt geändert durch Art. 10 Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11. Juli 2019, BGBl.I S. 1066;
    nachfolgend ?dAO?) verwenden. Unbeschadet der steuerlichen Abzugsfähigkeit kann die Stiftung einen Teil ihrer gemäß § 2 dKStG inländischen Einkünfte für Mitgliedsbeiträge an Körperschaften im Sinne von § 9 Absatz 1 Satz 8 dKStG oder für Aufwendungen im Zusammenhang mit Sponsoring-Massnahmen im Sinne von Ziffer 7 zu § 64 Abs. 1 des deutschen Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (vom 31. Januar 2014, BGBl. I S. 290, BMF IV A 4 ? S 0062/14/10002;
    DOK 2014/0108334, zuletzt geändert durch vom 27. September 2019, BStBl. I 2019, 946;
    nachfolgend ?dAEAO?) in der Fassung des BMF-Schreibens (Schreiben des deutschen Bundesministeriums für Finanzen) vom 26. Januar 2016 verwenden;
    die Höchstgrenze nach § 2 Absatz 1 Buchstabe g Satz 1 dieser Satzung darf in Summe mit den abzugsfähigen Ausgaben nicht überschritten werden. (h) Die Stiftung kann in den in diesen Statuten sowie in den in der Stiftungszusatzurkunde (Beistatut) beschriebenen Fällen auch als Verbrauchsstiftung agieren. 4.2 Der vorgenannte Stiftungszweck wird insbesondere durch die folgenden Massnahmen erreicht: (a) Der Stiftungsrat, der die Stiftung bei der Ausübung ihrer Gesellschafterrechte in Gesellschaftsversammlungen vertritt, wird solange wie möglich von Herrn Dipl.-Kfm. Philip Friedrich Wilhelm Harting bzw. dessen Nachfolgern besetzt (Art.12.11, Art. 12.12, Art. 12.13, Art. 12.16, Art. 12.17, Art. 12.18 Sätze 1, 2 und 3, 1. Halbsatz dieser Statuten). Denn es ist der ausdrückliche Wille sowohl von Herrn Dipl.-Kfm. Philip Friedrich Wilhelm Harting als auch der Stifterin, dass das unternehmerische Vermögen der HSC im Sinne von Art. 4.1 Buchst. (a) dieser Statuten auch künftig familiengeführt bleibt. Dementsprechend soll die Besetzung des Stiftungsrates mit familienfremden Personen, ohne dass die Stifterin dies völlig ausschliesst, auf einen unwahrscheinlichen, aber aus Vorsorge bedachten Ausnahmefall beschränkt bleiben (Art. 12.14 dieser Statuten). Der Stiftungsrat ist verpflichtet, das Stimmrecht der Stiftung in den Gesellschafterversammlungen oder bei Gesellschafterbeschlüssen entsprechend des Stiftungszwecks auszuüben. (b) Die finanzielle Unterstützung der Begünstigten erfolgt durch Ausschüttungen der Stiftung an die Begünstigten nach Massgabe dieser Statuten sowie der Stiftungszusatzurkunde (Beistatuten). (c) Die Förderung des Bewusstseins familiärer Zusammengehörigkeit und des familiären Zusammenhalts innerhalb des Destinatärkreises der Stifterin soll z.B. durch regelmässig stattfindende Familientreffen erfolgen. (d) Innerhalb der Grenzen und unter den Voraussetzungen von Art. 4.1 Buchst. (g) dieser Statuten steht die Förderung karitativer bzw. gemeinnütziger Zwecke im freien Ermessen des Stiftungsrates. 4.3 Rein vorsorglich wird klargestellt, dass eine Veräusserung von Teilbereichen des Unternehmens/der Unternehmensgruppe oder der Wechsel in andere Geschäftsfelder durch die Geschäftsführung der HSC, soweit nach dem Gesellschaftsvertrag der HSC zulässig, durch den gegenständlich formulierten Stiftungszweck keineswegs ausgeschlossen werden soll. 4.4 Die Stiftung kann als gemischte Familienstiftung ergänzend auch Leistungen an andere, ausserhalb dieser Familienkreise stehende, natürliche oder juristische Personen erbringen (Art. 4.1 Buchst. (g) dieser Statuten). Im Falle solcher ergänzenden Leistungen darf eine allfällige gemeinnützige Zweckverfolgung allerdings nicht überwiegen. 4.5 Unter den in diesen Statuten näher bezeichneten Voraussetzungen gemäss Art. 30.1 dieser Statuten kann die Stiftung auch rein gemeinnützige Zwecke verfolgen. Die Bezeichnung der diesbezüglichen Begünstigten erfolgt in einer Stiftungszusatzurkunde. 4.6 Die Stiftung ist befugt, alle Geschäfte abzuschliessen, die dem Zweck der Stiftung gemäß der zurzeit gültigen Fassung der Statuten, aber auch einem etwa in der Zukunft geänderten bzw. ergänzten Zweck dienen können. In diesem Rahmen ist auch die Veräusserung oder Belastung des Stiftungsvermögens einschliesslich des Ertrages sowie die nicht gewerbliche Gewährung von Darlehen und Krediten zulässig. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben.

    Stiftungskapital:
    EUR 30'000.00.

    Organisation:
    Organisation: Stiftungsrat bestehend aus mindestens zwei Mitgliedern;
    Der Stiftungsbeirat;
    Revisionsstelle;
    fakultativ: weitere Organe.

    Angaben zur Verwaltung:
    Harting, Philip Friedrich Wilhelm, StA: Deutschland, 32312 Lübbecke, Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift;
    Zwiefelhofer, Dr. Thomas Peter, StA: Liechtenstein, 9490 Vaduz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

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