• Personalvorsorgestiftung Gastrag in Liquidation

    BS
    deleted
    Register number: CH-270.7.001.062-9
    Sector: Operation of an pension fund

    Age of the company

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    Management

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    Source: SOGC

    Commercial register information

    Source: SOGC

    Sector

    Operation of an pension fund

    Purpose (Original language)

    Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, mit dieser wirtschaftlich und finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.

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    Source: SOGC

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    • Personalvorsorgestiftung Gastrag
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    SOGC 210211/2021 - 11.02.2021
    Categories: Deletion

    Publication number: HR03-1005098163, Commercial Registry Office Basel-Stadt, (270)

    Personalvorsorgestiftung Gastrag in Liquidation, in Basel, CHE-109.324.432, Stiftung (SHAB Nr. 19 vom 29.01.2019, Publ. 1004553312). Die Liquidation ist beendet. Die Stiftung wird gelöscht.

    SOGC 190708/2019 - 08.07.2019
    Categories: Debt call to creditors

    Publication number: LS05-0000000591, Commercial Registry Office Basel-Stadt

    Rubrik: Liquidationsschuldenrufe Unterrubrik: Liquidationsschuldenruf einer Stiftung Publikationsdatum: SHAB - 08.07.2019 Meldungsnummer: Kanton: BS Publizierende Stelle: Personalvorsorgestiftung Gastrag in Liquidation, Elisabethenanlage 7, 4051 Basel Liquidationsschuldenruf Personalvorsorgestiftung Gastrag in Liquidation

  • Veröffentlichung Aufgelöstes Unternehmen: Personalvorsorgestiftung Gastrag in Liquidation CHE-109.324.432 Elisabethenanlage 7 4051 Basel Auflösung durch: BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel Beschlussdatum: 19.11.2018 Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger der aufgelösten Stiftung werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Publikation nach Art. 58 ZGB i.V.m. Art. 913 Abs. 1 und Art. 742 Abs. 2 OR. EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG Verteilplan der Personalvorsorgestiftung Gastrag in Liquidation, in Basel, CHE-109.324.432 Mit Verfügung vom 19.11.2018 hat die BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel die Personalvorsorgestiftung Gastrag aufgehoben. Im Zuge der Liquidation werden die nicht gebundenen Mittel auf die Versicherten der Stiftung verteilt. Die Aufteilung erfolgt nach den beiden Kriterien «Dauer der Tätigkeit bei Gastrag» und «geleisteter Beitrag zur Höhe des Vorsorgekapitals». Im Rahmen der Verteilung werden folgende Personengruppen berücksichtigt: Aktivversicherte inklusive Austritte per 31.12.2018 und IV-Aktive; Rentenbezüger (Altersrentner und Partnerrentner); ehemalige Versicherte, bei welchen der Austritt am oder nach dem 31.12.2013 erfolgt ist. Aktive und ehemalige Versicherte, welche per Stichtag (31.12.2018) weniger als zwei Jahre bei der Personalvorsorgestiftung Gastrag versichert waren, werden nicht berücksichtigt. Angerechnet werden nur versicherte Monate ab BVG-Alter 25. Die Aufsichtsbehörde hat den Verteilplan im Rahmen eines Vorprüfungsverfahrens geprüft. Mit Schreiben vom 17.6.2019 hat sie der Stiftung zwei Korrekturen mitgeteilt, die vom Stiftungsrat umgesetzt wurden, und den Verteilplan für genehmigungsfähig befunden. Am 24.06.2019 hat der Stiftungsrat den nach den Vorgaben der Aufsichtsbehörde überarbeiteten Verteilplan beschlossen. Nach unbenutztem Ablauf der Einsprachefrist wird die Aufsichtsbehörde den Verteilplan formell genehmigen. Für die Beantwortung von Fragen zur Liquidation und zum Verteilplan seitens der Versicherten und Rentner steht der Liquidator und vormals Stiftungsratspräsident, Heini Sutter, gerne zur Verfügung. Rechtsmittelbelehrung: Der Stiftungsrat der Personalvorsorgestiftung Gastrag eröffnet den von der Liquidation betroffenen Personen hiermit den Beschluss zum Verteilplan im Rahmen der Liquidation. Die von der Liquidation betroffenen Personen haben die Möglichkeit, während 30 Tagen ab Publikation der vorliegenden Information beim Liquidator und ehemaligen Stiftungsratspräsident (Heini Sutter, h.sutter@gastrag.ch, +41 61 205 85 07) Einsicht in den Verteilplan und die sie betreffen-de Berechnung zu nehmen. Die betroffenen Personen haben kein Einsichtsrecht in individuelle Daten, die sie selbst nicht betreffen. Einsprachen Betroffener gegen den Verteilplan können innerhalb von 30 Tagen ab Publikation beim Stiftungsrat erhoben werden. Die Einsprache hat schriftlich und unter Angabe einer Begründung zu erfolgen und ist per Einschreiben wie folgt zu adressieren: An den Stiftungsrat der Personalvorsorgestiftung Gastrag Heini Sutter Elisabethenanlage 7 4051 Basel Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 08.08.2019 Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Rekurse: An den Stiftungsrat der Personalvorsorgestiftung Gastrag in Liquidation
    Heini Sutter Elisabethenanlage 7
  • Basel

  • SOGC 190705/2019 - 05.07.2019
    Categories: Debt call to creditors

    Publication number: LS05-0000000585, Commercial Registry Office Basel-Stadt

    Rubrik: Liquidationsschuldenrufe Unterrubrik: Liquidationsschuldenruf einer Stiftung Publikationsdatum: SHAB - 05.07.2019 Meldungsnummer: Kanton: BS Publizierende Stelle: Personalvorsorgestiftung Gastrag in Liquidation, Elisabethenanlage 7, 4051 Basel Liquidationsschuldenruf Personalvorsorgestiftung Gastrag in Liquidation

  • Veröffentlichung Aufgelöstes Unternehmen: Personalvorsorgestiftung Gastrag in Liquidation CHE-109.324.432 Elisabethenanlage 7 4051 Basel Auflösung durch: BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel Beschlussdatum: 19.11.2018 Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger der aufgelösten Stiftung werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Publikation nach Art. 58 ZGB i.V.m. Art. 913 Abs. 1 und Art. 742 Abs. 2 OR. EINMALIGE VERÖFFENTLICHUNG Verteilplan der Personalvorsorgestiftung Gastrag in Liquidation, in Basel, CHE-109.324.432 Mit Verfügung vom 19.11.2018 hat die BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel die Personalvorsorgestiftung Gastrag aufgehoben. Im Zuge der Liquidation werden die nicht gebundenen Mittel auf die Versicherten der Stiftung verteilt. Die Aufteilung erfolgt nach den beiden Kriterien «Dauer der Tätigkeit bei Gastrag» und «geleisteter Beitrag zur Höhe des Vorsorgekapitals». Im Rahmen der Verteilung werden folgende Personengruppen berücksichtigt: Aktivversicherte inklusive Austritte per 31.12.2018 und IV-Aktive; Rentenbezüger (Altersrentner und Partnerrentner); ehemalige Versicherte, bei welchen der Austritt am oder nach dem 31.12.2013 erfolgt ist. Aktive und ehemalige Versicherte, welche per Stichtag (31.12.2018) weniger als zwei Jahre bei der Personalvorsorgestiftung Gastrag versichert waren, werden nicht berücksichtigt. Angerechnet werden nur versicherte Monate ab BVG-Alter 25. Die Aufsichtsbehörde hat den Verteilplan im Rahmen eines Vorprüfungsverfahrens geprüft. Mit Schreiben vom 17.6.2019 hat sie der Stiftung zwei Korrekturen mitgeteilt, die vom Stiftungsrat umgesetzt wurden, und den Verteilplan für genehmigungsfähig befunden. Am 24.06.2019 hat der Stiftungsrat den nach den Vorgaben der Aufsichtsbehörde überarbeiteten Verteilplan beschlossen. Nach unbenutztem Ablauf der Einsprachefrist wird die Aufsichtsbehörde den Verteilplan formell genehmigen. Für die Beantwortung von Fragen zur Liquidation und zum Verteilplan seitens der Versicherten und Rentner steht der Liquidator und vormals Stiftungsratspräsident, Heini Sutter, gerne zur Verfügung. Rechtsmittelbelehrung: Der Stiftungsrat der Personalvorsorgestiftung Gastrag eröffnet den von der Liquidation betroffenen Personen hiermit den Beschluss zum Verteilplan im Rahmen der Liquidation. Die von der Liquidation betroffenen Personen haben die Möglichkeit, während 30 Tagen ab Publikation der vorliegenden Information beim Liquidator und ehemaligen Stiftungsratspräsident (Heini Sutter, h.sutter@gastrag.ch, +41 61 205 85 07) Einsicht in den Verteilplan und die sie betreffen-de Berechnung zu nehmen. Die betroffenen Personen haben kein Einsichtsrecht in individuelle Daten, die sie selbst nicht betreffen. Einsprachen Betroffener gegen den Verteilplan können innerhalb von 30 Tagen ab Publikation beim Stiftungsrat erhoben werden. Die Einsprache hat schriftlich und unter Angabe einer Begründung zu erfolgen und ist per Einschreiben wie folgt zu adressieren: An den Stiftungsrat der Personalvorsorgestiftung Gastrag Heini Sutter Elisabethenanlage 7 4051 Basel Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 08.08.2019 Anmeldestelle für Forderungen, Einsprachen oder Rekurse: An den Stiftungsrat der Personalvorsorgestiftung Gastrag in Liquidation
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