About Maresa Harting-Hertz Familienstiftung
- Maresa Harting-Hertz Familienstiftung from Schaan operates in the sector «Operation of other financial institutions» and is active.
- Maresa Harting-Hertz Familienstiftung was founded on 29.11.2019.
- Under «Notifications» you can see all modifications to the commercial register entry. The most recent modification was on 05.01.2022.
- Agracom AG, Atlas MI GmbH, ATREGA-Anstalt are registered at the same address.
Management (2)
newest members of the supreme governing body
newest authorized signatories
Commercial register information
Legal headquarters of the company
Vaduz
Sector
Operation of other financial institutions
Purpose (Original language)
4.1 Der Zweck der Maresa Harting-Hertz Familienstiftung als privatnützige Familienstiftung wird festgelegt wie folgt: (a) Die Stiftung soll den Zweck sicherstellen, dass das unternehmerische Vermögen der Familie Harting, zurzeit insbesondere die HARTING Stiftung & Co. KG mit Sitz in Espelkamp, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Bad Oeynhausen unter der Nummer HRA 9021, als unabhängiges Familienunternehmen fortgeführt wird. Dies gilt entsprechend für (aa) eventuell weitere, zu einem späteren Zeitpunkt im Wege der Zustiftung und Nachstiftung eingebrachten Beteiligungen, (bb) eine gegebenenfalls aufgrund eines Rechtsformwechsels, einer Umwandlung, einer Ausgliederung oder eines anderen Vorgangs nach dem deutschen Umwandlungsgesetz (vom 28. Oktober 1994, BGBl. I S. 3210, ber. 1995 I S. 428; zuletzt geändert durch Art. 1 Viertes ÄndG vom 19. Dezember 2018, BGBl. I S. 2694; nachfolgend ?dUmwG?) vorgenommenen Umstrukturierung, oder (cc) eine aufgrund einer anderen Gestaltung an die rechtliche oder/und wirtschaftliche Stelle der HARTING Stiftung & Co. KG oder ihrer Rechtsnachfolgerin tretende unternehmerische Beteiligung, ohne dass dieses Unternehmen selbst Rechtsnachfolgerin der HARTING Stiftung & Co. KG ist (nachfolgend für alle Varianten auch kurz: ?HSC? oder ?unternehmerisches Vermögen?). (b) Die Stiftung soll sicherstellen, dass die Begünstigten dauerhaft entscheidenden Einfluss auf das unternehmerische Vermögen der Familie Harting als unabhängiges Familienunternehmen im Sinne von Art. 4.1 Buchst. (a) dieser Statuten haben. (c) Die Stiftung wird die in der Präambel der Satzung der Stifterin in der jeweils gültigen Fassung, zurzeit vom 27. Juni 2016, genannten Visionen und Unternehmensziele konsequent beachten sowie mittels ihres Einflusses auf die HSC diesbezüglich sicherstellen, dass diese Visionen von der HSC dauerhaft angestrebt und bestmöglich umgesetzt werden. (d) Die Stiftung soll die in einer Stiftungszusatzurkunde (Beistatut) genannten Begünstigten finanziell unterstützen. (e) Die Stiftung soll das Bewusstsein familiärer Zusammengehörigkeit und den familiären Zusammenhalt unter den in einer Stiftungszusatzurkunde (Beistatut) genannten Begünstigten fördern. (f) Die Stiftung kann selbständiges unternehmerisches Engagement der in einer Stiftungszusatzurkunde (Beistatut) genannten Begünstigten durch entsprechende zweckgebundene Ausschüttung fördern. In diesem Fall hat der geförderte Begünstigte den zweckentsprechenden Einsatz (Verwendung) der Ausschüttung auf Anforderung des Stiftungsrates zu belegen. (g) Innerhalb der Höchstgrenzen des § 9 Absatz 1 Nummer 2 des deutschen Körperschaftsteuergesetzes (in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002, BGBl. I S. 4144, zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom 4. August 2019, BGBl.I S. 1122; nachfolgend ?dKStG?) kann die Stiftung bis maximal zehn Prozent ihrer gemäß § 2 dKStG inländischen Einkünfte für Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der deutschen Abgabenordnung (in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002, BGBl. I S. 3866, ber. 2003 S. 61, zuletzt geändert durch Art. 10 Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11. Juli 2019, BGBl.I S. 1066; nachfolgend ?dAO?) verwenden. Unbeschadet der steuerlichen Abzugsfähigkeit kann die Stiftung einen Teil ihrer gemäß § 2 dKStG inländischen Einkünfte für Mitgliedsbeiträge an Körperschaften im Sinne von § 9 Absatz 1 Satz 8 dKStG oder für Aufwendungen im Zusammenhang mit Sponsoring-Massnahmen im Sinne von Ziffer 7 zu § 64 Abs. 1 des deutschen Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (vom 31. Januar 2014, BGBl. I S. 290, BMF IV A 4 ? S 0062/14/10002; DOK 2014/0108334, zuletzt geändert durch vom 27. September 2019, BStBl. I 2019, 946; nachfolgend ?dAEAO?) in der Fassung des BMF-Schreibens (Schreiben des deutschen Bundesministeriums für Finanzen) vom 26. Januar 2016 ve
Other company names
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Ownership structure
Holdings
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Publication number: 62/2022, (1)
Maresa Harting-Hertz Familienstiftung, in Vaduz, FL-0002.624.873-0, Eingetragene Stiftung.
Angaben zur Verwaltung neu oder mutierend:
Harting-Hertz, Maresa Wally Marie, StA: Deutschland, 32339 Espelkamp, Präsidentin des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Harting-Hertz, Maresa, Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift].
Publication number: 6839/2021, (1)
Maresa Harting-Hertz Familienstiftung, in Vaduz, FL-0002.624.873-0, Eingetragene Stiftung.
Angaben zur Verwaltung neu oder mutierend:
WeTrust Anstalt, 9494 Schaan, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift [bisher: QUADERER TREUHAND ANSTALT].
Publication number: 1822/2020, (1)
Maresa Harting-Hertz Familienstiftung, in Vaduz, FL-0002.624.873-0, Eingetragene Stiftung.
Erloschene Angaben zur Verwaltung:
Zwiefelhofer, Dr. Thomas Peter, StA: Liechtenstein, 9490 Vaduz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.