Reports for LTT Les Trois Templiers GmbH
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Economic information
Comprehensive information about the economic situation of a company.Find out more
Payment collection information
Overview of current and past debt enforcement proceedings.Find out more
Company dossier as PDF
Contact information, changes in the company, turnover and employee figures, management, ownership, shareholding structure and other company data.Retrieve company dossier
About LTT Les Trois Templiers GmbH
- LTT Les Trois Templiers GmbH is a Limited liability company with its legal headquarters in Bern. LTT Les Trois Templiers GmbH belongs to the industry «Fund management» and is currently active.
- LTT Les Trois Templiers GmbH has 4 persons entered in its management.
- Under «Notifications» you can see all modifications to the commercial register entry. The most recent modification was on 05.03.2025.
- The company's UID is CHE-101.186.801.
- On the same address as LTT Les Trois Templiers GmbH there are 5 other active companies registered. These include: Da Carlo GmbH, Das Theater an der Effingerstrasse GmbH, Dentalek Vasilev.
Commercial register information
Entry in the commercial register
14.11.1994
Legal form
Limited liability company
Legal headquarters of the company
Bern
Commercial Registry Office
BE
Commercial register number
CH-035.4.010.223-8
UID/VAT
CHE-101.186.801
Sector
Fund management
Purpose (Original language)
Verwalten von Vermögen durch Portfolio-Management, namentlich zu Vorsorgezwecken sowie Besorgung aller damit zusammenhängenden Geschäfte; sie kann Grundstücke erwerben und sich an anderen Unternehmen beteiligen.
Auditor
Former auditor (1)
Name | City | Since | Until | |
---|---|---|---|---|
PricewaterhouseCoopers AG | Bern | 20.07.2001 | 17.09.2023 |
Other company names
Past and translated company names
- Bosch Blumen GmbH
Branches (0)
Ownership structure
Holdings
Newest SOGC notifications: LTT Les Trois Templiers GmbH
The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications
Publication number: UV02-0000004640, Commercial Registry Office Berne
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 05.03.2025 Öffentlich einsehbar bis: 05.09.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Gerichtlicher Entscheid gegen LTT Les Trois Templiers GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: LTT Les Trois Templiers GmbH CHE-101.186.801 Effingerstrasse 14
- Die LTT Les Trois Templiers GmbH wird gestützt auf Art. 939 OR i.V.m. Art. 731b OR aufgelöst.
- Das Konkursamt Bern-Mittelland wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids angewiesen, die LTT Les Trois Templiers GmbH analog den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
- Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 400.00 (inkl. Publikationskosten), werden der Gesuchsgegnerin auferlegt und sind durch das Konkursamt Bern-Mittelland direkt zu verrechnen.
- Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: - dem Konkursamt Bern-Mittelland, unter Beilage einer Kopie der Mitteilung des Handelsregisteramtes Mitzuteilen (nach Eintritt der Rechtskraft): - dem Handelsregisteramt des Kantons Bern, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen - dem Betreibungsamt Bern-Mittelland - dem Grundbuchamt Bern-Mittelland Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Gerber Der Gerichtssekretär: Röthlisberger Geschäftsnummer: CIV 25 167 ROA Entscheiddatum: 26.02.2025 Gerichtliche Entscheidinstanz: Regionalgericht Bern-Mittelland, Zivilabteilung Ergänzende rechtliche Hinweise: Rechtsmittelbelehrung: Jede Partei kann innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Nach Zustellung der Entscheidbegründung kann der Entscheid innert 10 Tagen mit Berufung angefochten werden. Für die Einzelheiten wird auf die Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Entscheidbegründung beigefügt werden wird. Hinweise: Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung überge-ben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter be-stimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz (https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischerrechtsverkehr.html). Bei Eingaben ist jeweils die Dossiernummer (CIV 25 167) anzugeben.
Kontaktstelle: Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34,
Publication number: UV04-0000001421, Commercial Registry Office Berne
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 15.01.2025 Öffentlich einsehbar bis: 15.07.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Verfügung vom 13.01.2025 Gerichtsentscheid: Zivilverfahren LTT Les Trois Templiers GmbH, Adresse unbekannt Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Erwägungen: Das Handelsregisteramt des Kantons Bern hat betreffend die Gesuchsgegnerin einen Mangel in der Organisation festgestellt. Nachdem dieser Mangel innert angesetzter Frist nicht behoben wurde, hat das Handelsregisteramt des Kantons Bern die Angelegenheit in Anwendung von Art. 939 OR dem Regionalgericht Bern-Mittelland überwiesen. Die Akten sind am 13.01.2025 beim Gericht eingegangen. Das Gericht ergreift nun die erforderlichen Massnahmen. Die Gerichtspräsidentin verfügt:
- Die Eingabe des Handelsregisteramtes des Kantons Bern vom 10.01.2025 ist am 13.01.2025 beim Regionalgericht Bern-Mittelland eingelangt.
- Die Gesuchsgegnerin wird aufgefordert, innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung die geltend gemachten Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation zu beheben. Die für die Anmeldung erforderlichen Belege sind im Original direkt beim Handelsregisteramt einzureichen. Eine Kopie davon ist dem Regionalgericht BernMittelland zuzustellen.
- Besteht aus Sicht der Gesuchsgegnerin kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft, so hat sie dies innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Regionalgericht darzutun und mit Urkunden zu belegen.
- Sollte die Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen für die Eintragungen nicht innert Frist beim Handelsregisteramt eingehen (Ziff. 2) bzw. nicht innert Frist beim Regionalgericht schlüssig dargetan und belegt werden, dass kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft besteht (Ziff. 3), wird der Gesuchsgegnerin hiermit ihre Auflösung und Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs ausdrücklich angedroht.
- Nach Ablauf der Fristen gemäss vorstehenden Ziffern 2 und 3 wird das Gericht über die erforderlichen Massnahmen schriftlich entscheiden. Verspätete Eingaben werden nicht beachtet (Säumnisfolgen nach Art. 147 Abs. 2 ZPO).
- Die Akten können nach telefonischer Voranmeldung zu den Bürozeiten am Empfang des Regionalgerichtes Bern-Mittelland eingesehen werden.
- Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: - dem Handelsregisteramt des Kantons Bern, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Gerber Hinweise: Die Zustellung von Vorladungen, Verfügungen und Entscheiden gilt bei eingeschriebenen Sendungen, die nicht abgeholt werden, am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellungsversuch als erfolgt, sofern die Person mit einer Zustellung rechnen musste (Art. 138 Abs. 3 Bst. a ZPO). Daran ändern besondere Abmachungen mit der Schweizerischen Post (wie etwa Postrückbehalteaufträge oder Abholfristverlängerungen) nichts: Auch in diesen Fällen gilt die Sendung am siebten Tag nach Eingang der Sendung bei der Poststelle am Ort des Empfängers als zugestellt. Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen.
Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz (https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischer-
rechtsverkehr.html). Bei Eingaben ist jeweils die Dossiernummer (CIV 25 167) anzugeben.
Publication number: HR02-1005839809, Commercial Registry Office Berne, (36)
LTT Les Trois Templiers GmbH, in Bern, CHE-101.186.801, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 149 vom 06.08.2018, Publ. 4398267).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
PricewaterhouseCoopers AG, in Bern, Revisionsstelle.
Hit list
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