Age of the company
2 yearsCapital in CHF
20'000Active brands
0Reports for LT Business GmbH
Credit rating information
Evaluation of credit rating with traffic light as risk indicator and other helpful data about the company. Find out moreEconomic information
Comprehensive information about the economic situation of a company. Find out morePayment collection information
Overview of current and past debt enforcement proceedings. Find out moreCompany dossier as PDF
Contact information, changes in the company, turnover and employee figures, management, ownership, shareholding structure and other company data. Retrieve company dossierAbout LT Business GmbH
- LT Business GmbH has its legal headquarters in Winterthur and is active. It operates in the sector «General structural engineering».
- The management has one active person registered.
- All modifications to the commercial register entry can be found under «Notifications». The most recent modification was made on 15.04.2024.
- The company LT Business GmbH is registered under the UID CHE-251.934.977.
Commercial register information
Entry in the commercial register
07.07.2021
Legal form
Limited liability company
Legal headquarters of the company
Winterthur
Commercial Registry Office
ZH
Commercial register number
CH-130.4.029.826-5
UID/VAT
CHE-251.934.977
Sector
General structural engineering
Purpose (Original language) Customise the company purpose with just a few clicks.
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Bauunternehmens, Planung und Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten sowie allgemeine Bauarbeiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im ln- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im ln- und Ausland beteiligen sowie im ln- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.
Other company names
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
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Holdings
Newest SOGC notifications: LT Business GmbH
The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications
Publication number: UV02-0000003708, Commercial Registry Office Zurich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 15.04.2024 Öffentlich einsehbar bis: 15.10.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen LT Business GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: LT Business GmbH CHE-251.934.977 Riedhofstrasse 162
- Die Antragsgegnerin wird aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
- Das Konkursamt Wülflingen-Winterthur wird mit dem Vollzug beauftragt.
- Die Entscheidgebühr wird festgesetzt auf Fr. 1'000.- und der Antragsgegnerin auferlegt. 4. ...
- Eine Berufung gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen von der Publikation an im Doppel und unter Beilage dieses Entscheids beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Postfach, 8021 Zürich, erklärt werden. In der Berufungsschrift sind die Anträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind mit zweifachem Verzeichnis beizulegen. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Geschäftsnummer: EO240012-K_U Entscheiddatum: 09.04.2024 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht summarisches Verfahren Frist: 10 Tage Frist von 10 Tagen ab Publikation
Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur Lindstrasse 10
Publication number: UV02-0000003618, Commercial Registry Office Zurich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 14.03.2024 Öffentlich einsehbar bis: 14.09.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen LT Business GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: LT Business GmbH CHE-251.934.977 Riedhofstrasse 162
- ...
- Der Antragsgegnerin wird eine Frist von 20 Tagen ab Publikation dieser Verfügung angesetzt, um den rechtmässigen Zustand herzustellen. Bei Säumnis oder unbehelflichen Einwendungen würde durch Urteil des Gerichts die Auflösung der Antragsgegnerin und ihre Liquidation nach den Konkursregeln angeordnet (Art. 819 OR in Verbindung mit Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR). Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
- Der rechtmässige Zustand kann hergestellt werden, indem die Antragsgegnerin - eine Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz ernennt und beim Handelsregisteramt anmeldet (Art. 814 Abs. 2 und 3 OR) und - ein gültiges Domizil eintragen lässt.
- An die Antragsgegnerin ergehen folgende Hinweise: - Eine allfällige Behebung des Mangels während dieses Verfahrens ist in Zusammenarbeit mit dem Handelsregisteramt vorzunehmen. Das Gericht behandelt nur das vorliegende Verfahren. - Bei Behebung des Mangels während des Laufs der Frist gemäss Ziff. 2 dieser Verfügung wird das Gericht durch das Handelsregisteramt informiert. Das vorliegende Verfahren ist daraufhin wegen Gegenstandslosigkeit durch Verfügung des Gerichts zu beenden. - Erfolgt die Behebung des Mangels nach Fällung des Urteils durch das Gericht, kann es nicht von sich aus auf das Urteil zurückkommen. Der Antragsgegnerin steht es aber offen, beim Gericht ein Wiederherstellungsgesuch nach Art. 148 ZPO zu stellen. - Eingaben an das Gericht haben schriftlich zu erfolgen. 5. ... Geschäftsnummer: EO240012-K/Z01 Entscheiddatum: 07.03.2024 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht summarisches Verfahren Frist: 20 Tage 20 Tage ab Publikation
Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur Lindstrasse 10
Publication number: UV02-0000003543, Commercial Registry Office Zurich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weiterer Gerichtsentscheid Publikationsdatum: SHAB 13.02.2024 Öffentlich einsehbar bis: 13.08.2024 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur Gerichtlicher Entscheid gegen LT Business GmbH Klagende Partei: Beklagte Partei: LT Business GmbH CHE-251.934.977 Riedhofstrasse 162
- Der Gesuchsgegnerin wird eine Frist von 10 Tagen ab Publikation dieser Verfügung angesetzt, um in zwei Exemplaren schriftlich zum Rechtsöffnungsbegehren des Gesuchstellers Stellung zu nehmen. Die Gesuchsgegnerin hat insbesondere darzulegen, welche Tatsachenbehauptungen des Gesuchstellers sie im Einzelnen bestreitet. Die Beweismittel sind mit der Stellungnahme einzureichen. Bei Säumnis entscheidet das Gericht aufgrund der Akten. Diese Frist wird - bei Vorliegen zureichender Gründe höchstens einmal und nur kurz erstreckt. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
- Die Gesuchsgegnerin wird darauf hingewiesen, dass ihr während der gleichen Frist die Originalakten dieses Verfahrens nach vorgängiger telefonischer Anmeldung bei der Bezirksgerichtskanzlei zur Einsichtnahme offen stehen.
- Die Kosten dieses Verfahrens richten sich nach Art. 48 der Gebührenverordnung zum SchKG; die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege sind in Art. 117 ZPO geregelt. 4. ... Geschäftsnummer: EB240028-K_Z01 Entscheiddatum: 02.02.2024 Gerichtliche Entscheidinstanz: Einzelgericht summarisches Verfahren Frist: 10 Tage 10 Tage ab Publikation
Kontaktstelle: Bezirksgericht Winterthur Lindstrasse 10
Hit list
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