Age of the company
-Turnover in CHF
-Capital in CHF
-Employees
-Active brands
-Reports for IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation
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Economic information
Comprehensive information about the economic situation of a company.Find out more
Payment collection information
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Commercial register information
Entry in the commercial register
17.06.2020
Deletion from the commercial register
07.07.2025
Legal form
Company limited by shares (AG)
Legal headquarters of the company
Kloten
Commercial Registry Office
ZH
Commercial register number
CH-020.3.048.832-1
UID/VAT
CHE-188.373.340
Sector
Trading with machines
Purpose (Original language)
Die Gesellschaft bezweckt die Lagerung, Logistik, Import, Export, Transport, Verkauf, Herstellung, Reparatur, Unterhalt, Verwaltung und Vermietung von Maschinen (insbesondere automatisierte Maschinen), Fahrzeugen, Luftfahrzeugen sowie von Lebensmitteln (insbesondere Delikatessen), Spirituosen, Tabakwaren und Waren aller Art. In diesem Zusammenhang erbringt die Gesellschaft ferner Beratungsdienstleistungen, insbesondere im Bereich Marketing, Akquisition, Verwaltung und Verkauf sowie Dienstleistungen im Rahmen der Verwaltung von Einrichtungen (facility management). Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Zusätzlich kann die Gesellschaft Lizenzen im Franchisesystem vergeben. Die Gesellschaft kann, auch ohne angemessene Gegenleistung, Geschäfte mit oder zugunsten von nahestehenden Personen, insbesondere ihren Aktionären sowie anderen Konzerngesellschaften, tätigen, namentlich Darlehen an diese Personen ausrichten oder Garantien, Bürgschaften, Pfandrechte oder andere Sicherheiten zur Sicherstellung ihrer Verbindlichkeiten stellen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundstücke erwerben, halten, verwalten, belasten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, Verpflichtungen eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck und die Entwicklung des Unternehmens zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.
Auditor
Former auditor (1)
Name | City | Since | Until | |
---|---|---|---|---|
KBT Revisions AG | Zürich | 22.06.2020 | 08.12.2022 |
Other company names
Past and translated company names
- IB SWISS IMPORT & EXPORT Ltd. in liquidation
- IB SWISS IMPORT & EXPORT SA en liquidation
- IB SWISS IMPORT & EXPORT AG
- IB SWISS IMPORT & EXPORT SA
- IB SWISS IMPORT & EXPORT Ltd.
Branches (0)
Ownership structure
Holdings
Newest SOGC notifications: IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation
The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications
Publication number: HR03-1006376382, Commercial Registry Office Zurich, (20)
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation, in Kloten, CHE-188.373.340, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 123 vom 28.06.2023, Publ. 1005779890). Nachdem kein begründeter Einspruch gegen die Löschung erhoben wurde, wird die Gesellschaft im Sinne von Art. 159a Abs. 1 lit. a HRegV von Amtes wegen gelöscht.
Publication number: HR02-1005751340, Commercial Registry Office Zurich
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG, in Kloten, CHE-188.373.340, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 240 vom 09.12.2022, Publ. 1005624145).
Firma neu:
IB SWISS IMPORT & EXPORT AG in Liquidation.
Uebersetzungen der Firma neu:
(IB SWISS IMPORT & EXPORT SA en liquidation) (IB SWISS IMPORT & EXPORT Ltd. in liquidation). Mit Urteil vom 15.05.2023 hat das Konkursgericht des Bezirksgerichts Bülach über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 15.05.2023, 10.30 Uhr, den Konkurs eröffnet;
demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.
Publication number: UV03-0000000846, Commercial Registry Office Zurich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 02.02.2023 Voraussichtliches Ablaufdatum: 02.04.2023 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Stadt Kloten, Schaffhauserstrasse 135, 8302 Kloten Gerichtliche Vorladung von IB SWISS IMPORT & EXPORT AG Vorgeladene Partei(en): IB SWISS IMPORT & EXPORT AG CHE-188.373.340 The Circle 6
- Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
- Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden (Art. 135 ZPO).
- Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (beispielsweise Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen mittels Verfügung erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO).
- Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
- Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
- Nichterscheinen kann von der Schlichtungsbehörde mit Ordnungsbusse geahndet werden.
- Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
- Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2022.00166 ).
- Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die
Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der
Post sorgen.