Reports for Grüne Umzüge Logistik GmbH
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Economic information
Comprehensive information about the economic situation of a company.Find out more
Payment collection information
Overview of current and past debt enforcement proceedings.Find out more
Company dossier as PDF
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About Grüne Umzüge Logistik GmbH
- Grüne Umzüge Logistik GmbH from Zollikofen operates in the sector «Transportation of passenger and freight by road» and is active.
- Grüne Umzüge Logistik GmbH has 2 persons entered in its management.
- Under «Notifications» you can see all modifications to the commercial register entry. The most recent modification was on 26.06.2025.
- In the commercial register the company Grüne Umzüge Logistik GmbH is registered under the UID CHE-105.411.693.
- AS Garage Shahzad, Berri Auto Werkstatt, Edin's Malerei & Gipserei AG are registered at the same address.
Commercial register information
Entry in the commercial register
11.02.2000
Legal form
Limited liability company
Legal headquarters of the company
Zollikofen
Commercial Registry Office
BE
Commercial register number
CH-100.4.023.407-5
UID/VAT
CHE-105.411.693
Sector
Transportation of passenger and freight by road
Purpose (Original language)
Die Gesellschaft bezweckt die Organisation und Durchführung von Transporten, Umzügen, Räumungen, Wohn- und Hausreinigungen und Entsorgungen sowie die Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen im Bereich Facility und Logistik; Patente, Lizenzen, Marken und Know-how; kann im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Niederlassungen gründen sowie Beteiligungen, Wertgegenstände, Grundstücke und Immobilien kaufen, halten, vermieten und verkaufen.
Other company names
Past and translated company names
- Tellurica GmbH
Branches (0)
Ownership structure
Holdings
Newest SOGC notifications: Grüne Umzüge Logistik GmbH
The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications
Publication number: UV04-0000001577, Commercial Registry Office Berne
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 26.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 26.12.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Entscheid vom 13.06.2025 Gerichtsentscheid: Gerichtspräsidentin Rickli Gerichtssekretär Röthlisberger Zivilverfahren Grüne Umzüge Logistik GmbH, Aegelseeweg 25, 3052 Zollikofen, kein Rechtsdomizil Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Die Gerichtspräsidentin entscheidet:
- Die Grüne Umzüge Logistik GmbH wird gestützt auf Art. 939 OR i.V.m. Art. 731b OR aufgelöst.
- Das Konkursamt Bern-Mittelland wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids angewiesen, die Grüne Umzüge Logistik GmbH analog den Vorschriften über den Konkurs zu liquidieren.
- Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 400.00 (inkl. Publikationskosten), werden der Gesuchsgegnerin auferlegt und sind durch das Konkursamt Bern-Mittelland direkt zu verrechnen.
- Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: - dem Konkursamt Bern-Mittelland, unter Beilage einer Kopie der Mitteilung des Handelsregisteramtes Mitzuteilen (nach Eintritt der Rechtskraft): - dem Handelsregisteramt des Kantons Bern, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen - dem Betreibungsamt Bern-Mittelland - dem Grundbuchamt Bern-Mittelland Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Rickli i.V. Gerichtspräsidentin Gerber Der Gerichtssekretär: Röthlisberger Rechtsmittelbelehrung: Jede Partei kann innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Nach Zustellung der Entscheidbegründung kann der Entscheid innert 10 Tagen mit Berufung angefochten werden. Für die Einzelheiten wird auf die Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Entscheidbegründung beigefügt werden wird. Hinweise: Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz
(https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischerrechtsverkehr.html).
Bei Eingaben ist jeweils die Dossiernummer (CIV 25 1507) anzugeben.
Publication number: UV04-0000001493, Commercial Registry Office Berne
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Weitere Bekanntmachung Publikationsdatum: SHAB 19.03.2025 Öffentlich einsehbar bis: 19.09.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Regionalgericht Bern - Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern Verfügung vom 17.03.2025 Gerichtsentscheid: Zivilverfahren Grüne Umzüge Logistik GmbH, Aegelseeweg 25, 3052 Zollikofen, kein Rechtsdomizil Gesuchsgegnerin betreffend Organisationsmängel Erwägungen: Das Handelsregisteramt des Kantons Bern hat betreffend die Gesuchsgegnerin einen Mangel in der Organisation festgestellt. Nachdem dieser Mangel innert angesetzter Frist nicht behoben wurde, hat das Handelsregisteramt des Kantons Bern die Angelegenheit in Anwendung von Art. 939 OR dem Regionalgericht Bern-Mittelland überwiesen. Die Akten sind am 14.03.2025 beim Gericht eingegangen. Das Gericht ergreift nun die erforderlichen Massnahmen. Die Gerichtspräsidentin verfügt:
- Die Eingabe des Handelsregisteramtes des Kantons Bern vom 13.03.2025 ist am 14.03.2025 beim Regionalgericht Bern-Mittelland eingelangt.
- Die Gesuchsgegnerin wird aufgefordert, innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung die geltend gemachten Mängel in der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Organisation zu beheben. Die für die Anmeldung erforderlichen Belege sind im Original direkt beim Handelsregisteramt einzureichen. Eine Kopie davon ist dem Regionalgericht BernMittelland zuzustellen.
- Besteht aus Sicht der Gesuchsgegnerin kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft, so hat sie dies innert 30 Tagen ab Publikation dieser Verfügung in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Regionalgericht darzutun und mit Urkunden zu belegen.
- Sollte die Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen für die Eintragungen nicht innert Frist beim Handelsregisteramt eingehen (Ziff. 2) bzw. nicht innert Frist beim Regionalgericht schlüssig dargetan und belegt werden, dass kein zu behebender Mangel in der Organisation der Gesellschaft besteht (Ziff. 3), wird der Gesuchsgegnerin hiermit ihre Auflösung und Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs ausdrücklich angedroht.
- Nach Ablauf der Fristen gemäss vorstehenden Ziffern 2 und 3 wird das Gericht über die erforderlichen Massnahmen schriftlich entscheiden. Verspätete Eingaben werden nicht beachtet (Säumnisfolgen nach Art. 147 Abs. 2 ZPO).
- Die Akten können nach telefonischer Voranmeldung zu den Bürozeiten am Empfang des Regionalgerichtes Bern-Mittelland eingesehen werden.
- Zu eröffnen: - der Gesuchsgegnerin (Publikation im SHAB) Mitzuteilen: - dem Handelsregisteramt des Kantons Bern, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen Regionalgericht Bern-Mittelland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: Rickli Hinweise: Die Zustellung von Vorladungen, Verfügungen und Entscheiden gilt bei eingeschriebenen Sendungen, die nicht abgeholt werden, am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellungsversuch als erfolgt, sofern die Person mit einer Zustellung rechnen musste (Art. 138 Abs. 3 Bst. a ZPO). Daran ändern besondere Abmachungen mit der Schweizerischen Post (wie etwa Postrückbehalteaufträge oder Abholfristverlängerungen) nichts: Auch in diesen Fällen gilt die Sendung am siebten Tag nach Eingang der Sendung bei der Poststelle am Ort des Empfängers als zugestellt. Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen.
Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz (https://www.zsg.justice.be.ch/de/start/dienstleistungen/elektronischer-
rechtsverkehr.html).
Publication number: HR02-1005587260, Commercial Registry Office Berne, (36)
Grüne Umzüge Logistik GmbH, bisher in Herisau, CHE-105.411.693, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 235 vom 02.12.2021, Publ. 1005347665).
Statutenänderung:
13.10.2022.
Sitz neu:
Zollikofen.
Domizil neu:
Aegelseeweg 25, 3052 Zollikofen.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Limoni, Nafije, kosovarische Staatsangehörige, in Urtenen-Schönbühl, Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 2 Stammanteilen zu je CHF 10'000.00 [bisher: Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift];
Limoni, Naim, von Urtenen-Schönbühl, in Urtenen-Schönbühl, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift.
Hit list
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