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-Reports for Garage E. Meier Inhaber Robert Lange
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Economic information
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Payment collection information
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Commercial register information
Entry in the commercial register
08.10.2008
Deletion from the commercial register
03.12.2020
Legal form
Sole proprietorship
Legal headquarters of the company
Russikon
Commercial Registry Office
ZH
Commercial register number
CH-020.1.055.257-9
UID/VAT
CHE-114.534.834
Sector
Dealing and repair of automobiles and motorcycles
Purpose (Original language)
Führen einer Garage, Reparatur von Motorfahrzeugen, Kauf und Verkauf von Motorfahrzeugen.
Other company names
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Ownership structure
Holdings
Newest SOGC notifications: Garage E. Meier Inhaber Robert Lange
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Publication number: HR03-1005037951, Commercial Registry Office Zurich, (20)
Garage E. Meier Inhaber Robert Lange, in Russikon, CHE-114.534.834, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 199 vom 14.10.2008, S.22, Publ. 4689262). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
Publication number: BH07-0000001813, Commercial Registry Office Zurich
Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB 30.09.2020 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Verfügung nach Art. 153 HRegV, Handelsregisteramt des Kantons Zürich Handelsregisteramt des Kantons Zürich CHE-294.713.657 Schöntalstrasse 5
- Das Einzelunternehmen Cosmétic, Maurer-Etoundi wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
- In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Cosmétic, Maurer-Etoundi, in Zürich, CHE-481.254.150, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 142 vom 25.07.2014, S.0, Publ. 1634521). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. 3. Die Eintragungsgebühren von CHF 180.60 werden Gabriella Maurer-Etoundi, von Kreuzlingen, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, auferlegt. 4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Gabriella Maurer-Etoundi, mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt. 5. Der Betrag von CHF 380.60 ist einstweilen uneinbringlich. 6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Creative Renata Herger-Biel (CHE-218.676.965), in Männedorf Ausgangslage Aufforderung im SHAB vom 04.08.2020 Verfügung
- Das Einzelunternehmen Creative Renata Herger-Biel wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
- In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Creative Renata Herger-Biel, in Männedorf, CHE-218.676.965, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 97 vom 21.05.2014, S.0, Publ. 1512941). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. 3. Die Eintragungsgebühren von CHF 180.60 werden Renata Herger-Biel, von Spiringen, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, auferlegt. 4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Renata Herger-Biel mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt. 5. Der Betrag von CHF 380.60 ist einstweilen uneinbringlich. 6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. D. Papaioannou Engineering Consulting (CHE-101.066.686), in Zürich Ausgangslage Aufforderung im SHAB vom 18.08.2020 Verfügung 1. Das Einzelunternehmen D. Papaioannou Engineering wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
- In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: D. Papaioannou Engineering Consulting, in Zürich, CHE-101.066.686, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 43 vom 04.03.2002, S.18, Publ. 366930). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. 3. Die Eintragungsgebühren von CHF 180.60 werden Demetre Papaioannou, griechischer Staatsangehöriger, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, auferlegt. 4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Demetre Papaioannou, mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt. 5. Der Betrag von CHF 380.60 ist einstweilen uneinbringlich. 6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. ELLIOTT'S ART (CHE-135.727.422), in Zollikon Ausgangslage Aufforderung im SHAB vom 18.08.2020 Verfügung 1. Das Einzelunternehmen ELLIOTT'S ART wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
- In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: ELLIOTT'S ART, in Zollikon, CHE-135.727.422, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 51 vom 14.03.2014, S.0, Publ. 1397477). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. 3. Die Eintragungsgebühren von CHF 180.60 werden Gordana Elliott, von Zollikon, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, auferlegt. 4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Gordana Elliott, mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt. 5. Der Betrag von CHF 380.60 ist einstweilen uneinbringlich. 6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Feldstein (CHE-423.995.940), in Zürich Ausgangslage Aufforderung im SHAB vom 18.08.2020 Verfügung
- Das Einzelunternehmen Feldstein wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht. 2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Feldstein, in Zürich, CHE-423.995.940, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 248 vom 23.12.2014, S.0, Publ. 1897233). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. 3. Die Eintragungsgebühren von CHF 180.60 werden Leon Jonathan Feldstein, deutscher Staatsangehöriger, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, auferlegt. 4. Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Leon Jonathan Feldstein mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt. 5. Der Betrag von CHF 380.60 ist einstweilen uneinbringlich. 6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. FLEISCHMANN Fashion & Wine (CHE-107.980.370), in Wetzikon (ZH) Ausgangslage Aufforderung im SHAB vom 18.08.2020 Verfügung 1. Das Einzelunternehmen FLEISCHMANN Fashion & Wine wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
- In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: FLEISCHMANN Fashion & Wine, in Wetzikon (ZH), CHE-107.980.370, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 24 vom 05.02.2008, S.20, Publ. 4323166). Das Ei
Publication number: 4689262, Commercial Registry Office Zurich, (20)
Garage E. Meier Inhaber Robert Lange, in Russikon, CH-020.1.055.257-9, Unterdorf 6, 8332 Russikon, Einzelunternehmen (Neueintragung).
Zweck:
Führen einer Garage, Reparatur von Motorfahrzeugen, Kauf und Verkauf von Motorfahrzeugen..
Eingetragene Personen:
Lange, Robert, von Dübendorf, in Schwerzenbach, Inhaber, mit Einzelunterschrift.