• FTI Touristik AG in Liquidation

    BL
    in liquidation
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    Register number: CH-020.3.003.263-1
    Sector: Travel agency and tour operator services

    Age of the company

    32 years

    Turnover in CHF

    PremiumPremium

    Capital in CHF

    8,0 Mio.

    Employees

    PremiumPremium

    Active brands

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    Reports for FTI Touristik AG in Liquidation

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    About FTI Touristik AG in Liquidation

    • FTI Touristik AG in Liquidation is currently in liquidation and the industry «Travel agency and tour operator services». The legal headquarters are in Allschwil.
    • The company was founded on 22.12.1992 and has 2 persons in its management.
    • The last commercial register change was made on 04.06.2025. All changes can be viewed under the section «Notifications» and saved as a PDF.
    • The Enterprise Identification Number of the company FTI Touristik AG in Liquidation is the following: CHE-107.434.357.

    Management (2)

    newest board members

    Karl Markgraf

    newest authorized signatories

    Karl Markgraf,
    Ludovic Rigel

    Source: SOGC

    Commercial register information

    Source: SOGC

    Sector

    Travel agency and tour operator services

    Purpose (Original language)

    Die Gesellschaft bezweckt die Veranstaltung und Verkauf von Reisen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann sich daneben an anderen Unternehmen irgendwelcher Art im In- und Ausland beteiligen, solche gründen, übernehmen und mit ihnen fusionieren. Sie kann Liegenschaften und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, verwalten, belasten und veräussern sowie Zweigniederlassungen und Agenturen im In- oder Ausland errichten.

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    Auditor

    Source: SOGC

    Current auditor (1)
    Name City Since Until
    BANDO TREUHAND AG
    Basel 14.09.2005

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    Former auditor (1)
    Name City Since Until
    Deloitte AG
    Zürich <2004 13.09.2005

    Other company names

    Source: SOGC

    Past and translated company names

    • FTI Touristik AG
    • CA Fernreisen AG, Dübendorf
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    Branches (0)

    Ownership structure

    No information on the ownership structure is known to us.

    Holdings

    No information on holdings is known to us.

    Newest SOGC notifications: FTI Touristik AG in Liquidation

    The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications

    SOGC 250604/2025 - 04.06.2025
    Categories: Bankruptcy

    Publication number: KK02-0000049476, Commercial Registry Office Zurich

    "Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf Publikationsdatum: SHAB, KABZH 04.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 04.06.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Staiger Rechtsanwälte AG, Talacker 41, 8001 Zürich Diese Meldung ersetzt die Meldung mit der Nummer KK02-0000049446 Konkurspublikation/Schuldenruf FTI Touristik AG in Liquidation Schuldner: FTI Touristik AG in Liquidation CHE-107.434.357 Binningerstrasse 90-96

  • Allschwil Art des Konkursverfahrens: ordentlich Datum der Konkurseröffnung: 02.07.2024 Erste Gläubigerversammlung: 23.06.2025, 15:00 Uhr, Berufsbildungszentrum Liestal, Aula, Mühlemattstrasse 34, 4410 Liestal, Türöffnung und Zutrittskontrolle ab 14.30 Uhr Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Ergänzende rechtliche Hinweise: Für Beteiligte, die im Ausland wohnen gilt die angegebene Kontaktstelle als Zustellungsort, solange sie nicht einen anderen Zustellungsort in der Schweiz bezeichnen. Der ersten Gläubigerversammlung wird beantragt
    1. die Anwaltskanzlei STAIGER Rechtsanwälte AG, Zürich, als ausseramtliche Konkursverwaltung einzusetzen. Der Regierungsratsbeschluss vom 6. Mai 2025 zur Festlegung der Entschädigungsansätze der STAIGER Rechtsanwälte AG im Falle der Einsetzung als ausseramtlichen Konkursverwaltung, das Schreiben des Betreibungs- und Konkursamtes Basel-Landschaft vom 2
      1. März 2025 an den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft sowie das Kostendach liegen während der Eingabefrist bei der Kontaktstelle zur Einsicht auf oder können bei ihr per E-Mail angefordert werden (schkg@staiger.law).
      2. eventualiter, d.h. für den Fall, dass Antrag 1 hiervor abgelehnt werden sollte, die Konkursverwaltung zu ermächtigen, die STAIGER Rechtsanwälte AG, Zürich, als Hilfsperson beizubehalten. § 5 Abs. 3 EG SchKG BL bleibt vorbehalten.
      3. die (ausseramtliche) Konkursverwaltung zu ermächtigen, die in der Vereinbarung (""Term Sheet"") vom 29. April 2025 / 30. April 2025 festgelegten Verbindlichkeiten zu erfüllen. Zweck des Term Sheets ist es, die Rückerstattungsprozesse (""Refunds"") aus stornierten Flugtickets der französischen und schweizerischen FTI-Ticketshop Gesellschaften fortzuführen. Vorzeitige Insolvenzen dieser Gesellschaften müssen vermieden werden, da andernfalls deren IATA-Lizenzen erlöschen würden und die Rückerstattungsprozesse nicht weitergeführt werden könnten. Zu diesem Zweck sind Forderungsverzichte von Seiten der Touristik-Gesellschaften in der Schweiz, Deutschland und Frankreich erforderlich. Im Gegenzug erhalten diese Gesellschaften den ausstehenden Restbetrag bis zum 31. Dezember 2025 ausbezahlt. Das Term Sheet sowie die Entwürfe der dazugehörigen Stundungs- und Rangrücktrittsvereinbarung liegen während der Eingabefrist bei der Kontaktstelle zur Einsicht auf oder können auch per E-Mail (schkg@staiger.law) angefordert werden. Zirkularbeschlüsse: Sollte die erste Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig im Sinne von Art. 235 Abs. 3 SchKG sein, gelten die vorstehenden Anträge als auf dem Zirkularweg zum Beschluss erhoben, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger bis zum 19. Juni 2025 schriftlich (Datum des Poststempels; per Einschreiben) bei der Kontaktstelle Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Allfällige Gläubiger, die keine Spezialanzeige samt Einladung zur Gläubigerversammlung erhalten haben, können diese unter Nachweis ihrer Gläubigereigenschaft bei der Kontaktstelle beziehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäss § 5 Abs. 3 EG SchKG BL die ernennende Instanz (Gläubigerversammlung) vor der Ernennung von Privaten (ausseramtliche Konkursverwaltung sowie Hilfspersonen) Konkurrenzofferten einholt und ein Kostendach vereinbart. Allfällige Konkurrenzofferten sind bis zum 19. Juni 2025 bei der Kontaktstelle einzureichen. Kontakt bei Anfragen: schkg@staiger.law Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 04.07.2025

      Kontaktstelle: STAIGER Rechtsanwälte AG Talacker 41
    2. Zürich "

  • SOGC 250603/2025 - 03.06.2025
    Categories: Bankruptcy

    Publication number: KK02-0000049446, Commercial Registry Office Zurich

    "Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Konkurspublikation/Schuldenruf Publikationsdatum: SHAB, KABZH 03.06.2025 Öffentlich einsehbar bis: 03.06.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Staiger Rechtsanwälte AG, Talacker 41, 8001 Zürich Konkurspublikation/Schuldenruf FTI Touristik AG in Liquidation Schuldner: FTI Touristik AG in Liquidation CHE-107.434.357 Binningerstrasse 90-96

  • Allschwil Art des Konkursverfahrens: ordentlich Datum der Konkurseröffnung: 02.07.2024 Erste Gläubigerversammlung: 03.06.2025, 15:00 Uhr, Berufsbildungszentrum Liestal, Aula, Mühlemattstrasse 34, 4410 Liestal, Türöffnung und Zutrittskontrolle ab 14.30 Uhr Rechtliche Hinweise: Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird. Ergänzende rechtliche Hinweise: Für Beteiligte, die im Ausland wohnen gilt die angegebene Kontaktstelle als Zustellungsort, solange sie nicht einen anderen Zustellungsort in der Schweiz bezeichnen. Der ersten Gläubigerversammlung wird beantragt
    1. die Anwaltskanzlei STAIGER Rechtsanwälte AG, Zürich, als ausseramtliche Konkursverwaltung einzusetzen. Der Regierungsratsbeschluss vom 6. Mai 2025 zur Festlegung der Entschädigungsansätze der STAIGER Rechtsanwälte AG im Falle der Einsetzung als ausseramtlichen Konkursverwaltung, das Schreiben des Betreibungs- und Konkursamtes Basel-Landschaft vom 2
      1. März 2025 an den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft sowie das Kostendach liegen während der Eingabefrist bei der Kontaktstelle zur Einsicht auf oder können bei ihr per E-Mail angefordert werden (schkg@staiger.law).
      2. eventualiter, d.h. für den Fall, dass Antrag 1 hiervor abgelehnt werden sollte, die Konkursverwaltung zu ermächtigen, die STAIGER Rechtsanwälte AG, Zürich, als Hilfsperson beizubehalten. § 5 Abs. 3 EG SchKG BL bleibt vorbehalten.
      3. die (ausseramtliche) Konkursverwaltung zu ermächtigen, die in der Vereinbarung (""Term Sheet"") vom 29. April 2025 / 30. April 2025 festgelegten Verbindlichkeiten zu erfüllen. Zweck des Term Sheets ist es, die Rückerstattungsprozesse (""Refunds"") aus stornierten Flugtickets der französischen und schweizerischen FTI-Ticketshop Gesellschaften fortzuführen. Vorzeitige Insolvenzen dieser Gesellschaften müssen vermieden werden, da andernfalls deren IATA-Lizenzen erlöschen würden und die Rückerstattungsprozesse nicht weitergeführt werden könnten. Zu diesem Zweck sind Forderungsverzichte von Seiten der Touristik-Gesellschaften in der Schweiz, Deutschland und Frankreich erforderlich. Im Gegenzug erhalten diese Gesellschaften den ausstehenden Restbetrag bis zum 31. Dezember 2025 ausbezahlt. Das Term Sheet sowie die Entwürfe der dazugehörigen Stundungs- und Rangrücktrittsvereinbarung liegen während der Eingabefrist bei der Kontaktstelle zur Einsicht auf oder können auch per E-Mail (schkg@staiger.law) angefordert werden. Zirkularbeschlüsse: Sollte die erste Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig im Sinne von Art. 235 Abs. 3 SchKG sein, gelten die vorstehenden Anträge als auf dem Zirkularweg zum Beschluss erhoben, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger bis zum 19. Juni 2025 schriftlich (Datum des Poststempels; per Einschreiben) bei der Kontaktstelle Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung. Allfällige Gläubiger, die keine Spezialanzeige samt Einladung zur Gläubigerversammlung erhalten haben, können diese unter Nachweis ihrer Gläubigereigenschaft bei der Kontaktstelle beziehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäss § 5 Abs. 3 EG SchKG BL die ernennende Instanz (Gläubigerversammlung) vor der Ernennung von Privaten (ausseramtliche Konkursverwaltung sowie Hilfspersonen) Konkurrenzofferten einholt und ein Kostendach vereinbart. Allfällige Konkurrenzofferten sind bis zum 19. Juni 2025 bei der Kontaktstelle einzureichen. Kontakt bei Anfragen: schkg@staiger.law Frist: 1 Monat(e) Ablauf der Frist: 03.07.2025

      Kontaktstelle: STAIGER Rechtsanwälte AG Talacker 41
    2. Zürich "

  • SOGC 241224/2024 - 24.12.2024
    Categories: Change in management

    Publication number: HR02-1006215198, Commercial Registry Office Basel-Landschaft, (280)

    FTI Touristik AG in Liquidation, in Allschwil, CHE-107.434.357, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 131 vom 09.07.2024, Publ. 1006079643).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Burkart, Fabian, von Basel, in Basel, Direktor, mit Einzelunterschrift.

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