About Education and Cultural Heritage Foundation
- Education and Cultural Heritage Foundation is active in the industry «Religious, political or secular associations» and is currently active. The legal headquarters are in Schaan.
- The company was founded on 18.06.2025 and has 4 persons in its management.
- All past changes can be viewed and saved as a PDF under the section «Notifications». The last change in the commercial register was made on 01.07.2025.
- There are 14 other active companies that have registered an identical address. These include: Advocatur Seeger, Frick und Partner AG, AI Data Review AG, AUPARK Establishment.
Management (4)
newest members of the supreme governing body
Gema Manzano Velasco,
Manuel Arias-Dávila Balmaseda Graf von Punonrostro,
Nicolas Werner Reithner
newest authorized signatories
Gema Manzano Velasco,
Manuel Arias-Dávila Balmaseda Graf von Punonrostro,
Nicolas Werner Reithner
Commercial register information
Legal headquarters of the company
Vaduz
Sector
Religious, political or secular associations
Purpose (Original language)
(1) Der Zweck der Stiftung ist ausschliesslich gemeinnützig. Die Stiftung hat keine individuell bestimmten Begünstigten, sondern umfasst einen Kreis von (potenziellen) Begünstigten. (2) Die Stiftung kann durch die Bereitstellung von finanzieller/wirtschaftlicher Unterstützung in der Form von Ausschüttungen direkt oder indirekt (durch andere gemeinnützige Körperschaften, Institutionen oder Organisationen) gemeinnützige und/oder wohltätige und/oder kulturelle Programme/Aktivitäten, die mit einem oder mehreren der folgenden Bereiche zusammenhängen, begünstigen: a. Alle gemeinnützigen und/oder wohltätigen Programme/Aktivitäten, die unter die Zwecke der liechtensteinischen Stiftung fallen, die in der derzeitigen Version ihres Statuts dargelegt sind, ohne Berücksichtigung von allfälligen späteren Abänderungen des derzeitigen Statuts oder der Tatsache, dass die liechtensteinische Stiftung jederzeit aufgelöst oder liquidiert werden könnte oder ihre Existenz auf irgendeine sonstige Weise beenden könnte. Der derzeitige Zweck ist in der Stiftungszusatzurkunde dargelegt. b. Alle gemeinnützigen und/oder wohltätigen und/oder kulturellen Programme/Aktivitäten, die unter die Zwecke der spanischen Stiftung fallen, die in der derzeitigen Version ihres Statuts dargelegt sind, ohne Berücksichtigung von allfälligen späteren Abänderungen des derzeitigen Statuts oder der Tatsache, dass die spanische Stiftung jederzeit aufgelöst oder liquidiert werden könnte oder ihre Existenz auf irgendeine sonstige Weise beenden könnte. Der derzeitige Zweck ist in der Stiftungszusatzurkunde dargelegt. c. Alle Programme/Aktivitäten der römisch-katholischen Kirche oder irgendwelcher ihrer Gemeinschaften, Schwesterorganisationen oder Priester. d. Die Unterstützung irgendeiner gemeinnützigen Stiftung oder ähnlichen juristischen Person, die in irgendeinem Land der Welt errichtet wird und deren Zwecke manche der in den Artikeln 4(2)a bis 4(2)c angeführten Zwecke beinhalten. (3) Die in Artikel 4(2) (einschliesslich in seinen Unterabsätzen) des Statuts spezifisch aufgelisteten Programme/Aktivitäten werden extensiv ausgelegt und können daher psychologische, religiöse, kulturelle, bildungs- oder forschungsbezogene Programme oder Aktivitäten oder die Erhaltung von Institutionen, welche solche Programme abhalten, abdecken. (4) Abgesehen von den in Artikel 4(2) (einschliesslich in seinen Unterabsätzen) des Statuts spezifisch aufgelisteten Programmen/Aktivitäten kann die Stiftung auch andere gemeinnützige und/oder wohltätige und/oder kulturelle und/oder wissenschaftliche Programme/Aktivitäten im weitesten Sinne unterstützen. Jedoch dürfen die Mittel, welche die Stiftung für diese Unterstützung verwendet, pro Jahr nicht mehr als 10% der Mittel der Stiftung, die im selben Jahr insgesamt für die Unterstützung verwendet werden und den in Artikel 4(2) (einschliesslich in seinen Unterabsätzen) des Statuts spezifisch aufgelisteten Programmen/Aktivitäten gewidmet werden, ausmachen. (5) Die Stifter und die Stiftungsratsmitglieder sowie alle Mitglieder ihrer jeweiligen Familien sind ausdrücklich als (potenzielle) Begünstigte der Stiftung ausgeschlossen. (6) Allerdings sind die in Artikel 9(13) angeführten Zahlungen nicht als eine Begünstigung zu betrachten. Beziehungen mit Familienmitgliedern auf rein geschäftlicher Basis, zum Beispiel eine fair bezahlte Anstellung, sind erlaubt. Ebenso ist jegliches Recht, das auf die derzeitige Version des Statuts der spanischen Stiftung zurückgeht, nicht als eine Begünstigung zu betrachten. (7) Der Stiftungszweck umfasst keine gewerbliche Tätigkeit, die Stiftung kann jedoch in Unternehmen investieren, die gewerblichen Tätigkeiten nachgehen oder gewerbliche Tätigkeiten verfolgen oder unterstützen, welche eine Nebentätigkeit zum Zweck darstellen, wie Museums-Shops und Cafeterias.
Other company names
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
Branches (0)
Ownership structure
Holdings
Latest notifications for Education and Cultural Heritage Foundation
The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications
Publication number: 8740/2025, (1)
Education and Cultural Heritage Foundation, in Vaduz, FL-0002.741.298-0, Eingetragene Stiftung.
Stiftungsaufsichtsbehörde neu:
Stiftungsaufsichtsbehörde.
Publication number: 8441/2025, (1)
Education and Cultural Heritage Foundation, in Vaduz, FL-0002.741.298-0, c/o Nicolas Werner Reithner, Landstrasse 81, 9494 Schaan, Eingetragene Stiftung (Neueintragung).
Errichtungsdatum:
13.05.2025.
Zweck:
(1) Der Zweck der Stiftung ist ausschliesslich gemeinnützig. Die Stiftung hat keine individuell bestimmten Begünstigten, sondern umfasst einen Kreis von (potenziellen) Begünstigten. (2) Die Stiftung kann durch die Bereitstellung von finanzieller/wirtschaftlicher Unterstützung in der Form von Ausschüttungen direkt oder indirekt (durch andere gemeinnützige Körperschaften, Institutionen oder Organisationen) gemeinnützige und/oder wohltätige und/oder kulturelle Programme/Aktivitäten, die mit einem oder mehreren der folgenden Bereiche zusammenhängen.
begünstigen:
a. Alle gemeinnützigen und/oder wohltätigen Programme/Aktivitäten, die unter die Zwecke der liechtensteinischen Stiftung fallen, die in der derzeitigen Version ihres Statuts dargelegt sind, ohne Berücksichtigung von allfälligen späteren Abänderungen des derzeitigen Statuts oder der Tatsache, dass die liechtensteinische Stiftung jederzeit aufgelöst oder liquidiert werden könnte oder ihre Existenz auf irgendeine sonstige Weise beenden könnte. Der derzeitige Zweck ist in der Stiftungszusatzurkunde dargelegt. b. Alle gemeinnützigen und/oder wohltätigen und/oder kulturellen Programme/Aktivitäten, die unter die Zwecke der spanischen Stiftung fallen, die in der derzeitigen Version ihres Statuts dargelegt sind, ohne Berücksichtigung von allfälligen späteren Abänderungen des derzeitigen Statuts oder der Tatsache, dass die spanische Stiftung jederzeit aufgelöst oder liquidiert werden könnte oder ihre Existenz auf irgendeine sonstige Weise beenden könnte. Der derzeitige Zweck ist in der Stiftungszusatzurkunde dargelegt. c. Alle Programme/Aktivitäten der römisch-katholischen Kirche oder irgendwelcher ihrer Gemeinschaften, Schwesterorganisationen oder Priester. d. Die Unterstützung irgendeiner gemeinnützigen Stiftung oder ähnlichen juristischen Person, die in irgendeinem Land der Welt errichtet wird und deren Zwecke manche der in den Artikeln 4(2)a bis 4(2)c angeführten Zwecke beinhalten. (3) Die in Artikel 4(2) (einschliesslich in seinen Unterabsätzen) des Statuts spezifisch aufgelisteten Programme/Aktivitäten werden extensiv ausgelegt und können daher psychologische, religiöse, kulturelle, bildungs- oder forschungsbezogene Programme oder Aktivitäten oder die Erhaltung von Institutionen, welche solche Programme abhalten, abdecken. (4) Abgesehen von den in Artikel 4(2) (einschliesslich in seinen Unterabsätzen) des Statuts spezifisch aufgelisteten Programmen/Aktivitäten kann die Stiftung auch andere gemeinnützige und/oder wohltätige und/oder kulturelle und/oder wissenschaftliche Programme/Aktivitäten im weitesten Sinne unterstützen. Jedoch dürfen die Mittel, welche die Stiftung für diese Unterstützung verwendet, pro Jahr nicht mehr als 10% der Mittel der Stiftung, die im selben Jahr insgesamt für die Unterstützung verwendet werden und den in Artikel 4(2) (einschliesslich in seinen Unterabsätzen) des Statuts spezifisch aufgelisteten Programmen/Aktivitäten gewidmet werden, ausmachen. (5) Die Stifter und die Stiftungsratsmitglieder sowie alle Mitglieder ihrer jeweiligen Familien sind ausdrücklich als (potenzielle) Begünstigte der Stiftung ausgeschlossen. (6) Allerdings sind die in Artikel 9(13) angeführten Zahlungen nicht als eine Begünstigung zu betrachten. Beziehungen mit Familienmitgliedern auf rein geschäftlicher Basis, zum Beispiel eine fair bezahlte Anstellung, sind erlaubt. Ebenso ist jegliches Recht, das auf die derzeitige Version des Statuts der spanischen Stiftung zurückgeht, nicht als eine Begünstigung zu betrachten. (7) Der Stiftungszweck umfasst keine gewerbliche Tätigkeit, die Stiftung kann jedoch in Unternehmen investieren, die gewerblichen Tätigkeiten nachgehen oder gewerbliche Tätigkeiten verfolgen oder unterstützen, welche eine Nebentätigkeit zum Zweck darstellen, wie Museums-Shops und Cafeterias. . CHF 30'000.00.
Organisation:
Organisation: Stiftungsrat bestehend aus zwei oder mehreren Mitgliedern, höchstens jedoch aus fünf Mitgliedern.
Angaben zur Verwaltung:
Arias-Dávila Balmaseda, Graf von Punonrostro, Manuel, StA: Spanien, 8800-371 Tavira, Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift;
Manzano Velasco, Gema, StA: Spanien, 28023 Madrid, Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift;
Reithner, Nicolas Werner, StA: Österreich, 9494 Schaan, Mitglied des Stiftungsrates, mit Einzelunterschrift.
Hit list
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