• Castleford Capital Consult AG

    ZH
    deleted
    Register number: CH-170.3.011.050-1
    Sector: Services for banks and credit institutions

    Age of the company

    -

    Turnover in CHF

    -

    Capital in CHF

    -

    Employees

    -

    Active brands

    -

    Reports for Castleford Capital Consult AG

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    Management

    No managers have been registered.

    Source: SOGC

    Commercial register information

    Source: SOGC

    Sector

    Services for banks and credit institutions

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    Die Gesellschaft bezweckt die örtlich unbegrenzte Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Finanz-, Vermögens- und Unternehmensberatung. Sie kann ferner Treuhand- und Verwaltungsfunktionen sowie Repräsentanzen übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen sowie Liegenschaften im In- und Ausland erwerben, belasten, veräussern und verwalten.

    Auditor

    Source: SOGC

    Former auditor (1)
    Name City Since Until
    Intactus Treuhand AG
    Zug <2004 23.07.2009

    Other company names

    Source: SOGC

    Past and translated company names

    • Castleford Capital Consult Ltd.
    • Castleford Capital Consult SA
    • EuroKaution Europe AG
    • Gosa SA
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    Ownership structure

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    Holdings

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    SOGC 220207/2022 - 07.02.2022
    Categories: Deletion

    Publication number: HR03-1005398548, Commercial Registry Office Zurich, (20)

    Castleford Capital Consult AG, in Zürich, CHE-100.687.437, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 81 vom 28.04.2010, S.26, Publ. 5606186). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 155 aHRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat und kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde.

    SOGC 210225/2021 - 25.02.2021
    Categories: Other legal publications

    Publication number: BH05-0000004730, Commercial Registry Office Zurich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 25.02.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 23.02.2021, 24.02.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 155 Abs. 2 aHRegV (Rechnungsruf), Castleford Capital Consult AG

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Castleford Capital Consult AG CHE-100.687.437 Rüdigerstrasse 3 8045 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Wird innert 30 Tagen seit der dritten Publikation kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 aOR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 aOR). Die Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 29.03.2021 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Am
    1. Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom
    2. März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur

    Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den
    Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).

  • SOGC 210224/2021 - 24.02.2021
    Categories: Other legal publications

    Publication number: BH05-0000004714, Commercial Registry Office Zurich

    Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Aufforderung nach weiteren Artikeln aHRegV Publikationsdatum: SHAB 24.02.2021, Mehrfache Veröffentlichung: 23.02.2021, 25.02.2021 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Aufforderung nach Art. 155 Abs. 2 aHRegV (Rechnungsruf), Castleford Capital Consult AG

  • Veröffentlichung Betroffene Organisation: Castleford Capital Consult AG CHE-100.687.437 Rüdigerstrasse 3 8045 Zürich Ergänzende rechtliche Hinweise: Die oben aufgeführte Gesellschaft weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und verfügt über keine verwertbaren Aktiven mehr. Alle Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihr begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung der Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen dem zuständigen Handelsregisteramt schriftlich mitzuteilen. Wird innert 30 Tagen seit der dritten Publikation kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung geltend gemacht, werden diese Gesellschaften von Amtes wegen gelöscht (Art. 938a Abs. 1 aOR). Andernfalls überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 938a Abs. 2 aOR). Die Gesellschafter und Gläubiger werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen bei Geltendmachung eines Interesses an der Aufrechterhaltung der Eintragung Parteistellung als Kläger im gerichtlichen Verfahren zukommt und dass das gerichtliche Verfahren mit Kosten zu ihren Lasten verbunden sein kann. Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 29.03.2021 Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5, 8022 Zürich Bemerkungen: Am
    1. Januar 2021 ist die Änderung des Obligationenrechts (Handelsregisterrecht) vom
    2. März 2017 (AS 2020 957) in Kraft getreten. Die Artikel 1 - 4 des Schlusstitels des Zivilgesetzbuches gelten für die Änderung vom 17. März 2017 (vgl. Art. 1 der ÜBest zur

    Änderung vom 17. März 2017). Verfahren betreffend Eintragungen von Amtes wegen, die vor dem Inkrafttreten der HRegV eingeleitet wurden, richten sich nach den
    Vorschriften des alten Rechts (vgl. Art. 180 HRegV).

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