Reports for Cannabro AG in Liquidation
Credit rating information
Evaluation of credit rating with traffic light as risk indicator and other helpful data about the company.Find out more
Economic information
Comprehensive information about the economic situation of a company.Find out more
Payment collection information
Overview of current and past debt enforcement proceedings.Find out more
Company dossier as PDF
Contact information, changes in the company, turnover and employee figures, management, ownership, shareholding structure and other company data.Retrieve company dossier
About Cannabro AG in Liquidation
- Cannabro AG in Liquidation with its legal headquarters in Wila is a Company limited by shares (AG) from the sector «Agriculture (various)». Cannabro AG in Liquidation is in liquidation.
- The management of the company Cannabro AG in Liquidation consists of one person.
- The commercial register entry of the company was last modified on 05.08.2025. Under «Notifications» it is possible to view all previous changes.
- In the commercial register the company Cannabro AG in Liquidation is registered under the UID CHE-252.556.300.
- Gubler AG, Swiss to Grow AG have the same address as Cannabro AG in Liquidation.
Commercial register information
Entry in the commercial register
12.02.2020
Legal form
Company limited by shares (AG)
Legal headquarters of the company
Wila
Commercial Registry Office
ZH
Commercial register number
CH-020.3.048.345-0
UID/VAT
CHE-252.556.300
Sector
Agriculture (various)
Purpose (Original language)
Die Gesellschaft bezweckt Produktion und Herstellung sowie Handel inklusive Import/Export und Verkauf von Hanf, von Naturprodukten/Hanfprodukten aller Art mit Schwerpunkt im Rohstoff-, Lebensmittel- und kosmetischen Bereich und Räuchermischungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, solche erwerben oder errichten, Know-how, Immaterialgüterrechte erwerben sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften und Dritte abgeben.
Other company names
Past and translated company names
- Cannabro AG
Branches (0)
Ownership structure
Holdings
Newest SOGC notifications: Cannabro AG in Liquidation
The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications
Publication number: HR02-1006400552, Commercial Registry Office Zurich, (20)
Cannabro AG, in Wila, CHE-252.556.300, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 77 vom 23.04.2025, Publ. 1006313931).
Firma neu:
Cannabro AG in Liquidation. Mit Urteil vom 26.06.2025 hat das Bezirksgericht Pfäffikon die Gesellschaft aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1bis Ziff. 3 OR angeordnet.
Publication number: KK01-0000051959, Commercial Registry Office Zurich
Rubrik: Konkurse Unterrubrik: Vorläufige Konkursanzeige Publikationsdatum: SHAB, KABZH 30.07.2025 Öffentlich einsehbar bis: 30.07.2030 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Turbenthal, Bahnhofstrasse 6, 8488 Turbenthal Vorläufige Konkursanzeige Cannabro AG Schuldner: Cannabro AG CHE-252.556.300 Schochenstrasse 19
Kontaktstelle: Konkursamt Turbenthal Bahnhofstrasse 6
Publication number: UV03-0000001505, Commercial Registry Office Zurich
Rubrik: Gerichtliche Entscheide und Vorladungen im SHAB Unterrubrik: Gerichtliche Vorladung Publikationsdatum: SHAB 10.07.2025 Öffentlich einsehbar bis: 10.10.2025 Meldungsnummer: Publizierende Stelle Gemeinde Wila - Friedensrichteramt, Kugelgasse 2, 8492 Wila Gerichtliche Vorladung von Cannabro AG Vorgeladene Partei(en): Cannabro AG CHE-252.556.300 Schochenstrasse 19
- Ist eine Partei zum persönlichen Erscheinen verpflichtet (Art. 204 Abs. 1 ZPO; Ausnahmen siehe Art. 204 Abs. 3 ZPO), so kann sie sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen (Art. 204 Abs. 2 ZPO). Die Schlichtungsbehörde ist sowohl über eine Vertretung als auch über eine Begleitung rechtzeitig vor der Verhandlung zu orientieren.
- Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt (Art. 135 ZPO). Verschiebungsgesuche können insbesondere abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und nicht genügend durch Urkunden wie Bestätigungen o.ä. belegt werden.
- Verhinderung wegen Krankheit, Alter oder aus ähnlichen zwingenden Gründen (bspw. Militärdienst) ist der Schlichtungsbehörde sofort mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist unverzüglich ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das eine Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt. In allen übrigen Fällen sind Belege einzureichen, die den wichtigen Grund ausweisen (Art. 135 ZPO). In diesen Fällen wird der betreffenden Partei auf Gesuch hin das persönliche Erscheinen erlassen und sie kann sich vertreten lassen (Art. 204 Abs. 3 lit. b ZPO). Die Gegenpartei ist über die Vertretung vorgängig zu orientieren (Art. 204 Abs. 4 ZPO).
- Adressänderungen sind der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls sind Zustellungen an die letztbekannte Adresse rechtswirksam (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO).
- Fremdsprachige Parteien haben der Schlichtungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, wenn sie eine dolmetschende Person benötigen.
- Diese Vorladung ist zur Verhandlung mitzubringen.
- Eingaben an die Schlichtungsbehörde müssen die Geschäftsnummer enthalten (die Nummer dieses Geschäfts lautet: GV.2025.00006).
- Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt eine Zustellung durch die Schlichtungsbehörde (eingeschriebene Post), die von einer Partei nicht abgeholt wird, dennoch am siebten Tag nach dem Zustellungsversuch als zugestellt (Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO). Die Schlichtungsbehörde wird keine weiteren Zustellungsversuche mehr vornehmen. Die Parteien müssen deshalb bei Abwesenheiten für die Entgegennahme/Umleitung der Post sorgen.
9. Zur Verhandlung sind alle erforderlichen Unterlagen (Verträge, [Mahn-]Schreiben etc.) mitzubringen, sofern sie nicht bereits mit dem Gesuch eingereicht wurden. 10. Zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens wird auf den beiliegenden Auszug aus der
Zivilprozessordnung (ZPO) verwiesen, Art. 202-212.
Hit list
Here you will find a link from the management to a hit list of persons with the same name who are registered in the commercial register.