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Commercial register information
Entry in the commercial register
24.03.2011
Deletion from the commercial register
16.01.2019
Legal form
Sole proprietorship
Legal headquarters of the company
Oberglatt
Commercial Registry Office
ZH
Commercial register number
CH-020.1.060.886-4
UID/VAT
CHE-219.566.687
Sector
Photography, Operation of photo labs
Purpose (Original language)
Baby- und Spitalfotografie.
Other company names
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Ownership structure
Holdings
Newest SOGC notifications: Buchholz PHOTOGRAPHY
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Publication number: HR03-1004542548, Commercial Registry Office Zurich, (20)
Buchholz PHOTOGRAPHY, in Oberglatt, CHE-219.566.687, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 62 vom 29.03.2011, Publ. 6095694). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
Publication number: BH07-0000000220, Commercial Registry Office Zurich
1/6 Rubrik: Bekanntmachungen nach Handelsregisterverordnung Unterrubrik: Verfügung Publikationsdatum: SHAB - 06.11.2018 Meldungsnummer: Kanton: ZH Publizierende Stelle: Handelsregisteramt des Kantons Zürich, Schöntalstrasse 5,
- Das Einzelunternehmen Direkt Marketing Lechner wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
- In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Direkt Marketing Lechner, in Winterthur, CHE-110.076.815, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 110 vom 11.06.2009, Publ. 5061114). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
- Die Eintragungsgebühren von CHF 210.60 werden Martin Lechner, von Zürich, unbekannten Aufenthalts, auferlegt.
- Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Martin Lechner mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.
- Der Betrag von CHF 410.60 ist einstweilen uneinbringlich.
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Ausgangslage Orimtrade GmbH (CHE-246.124.352), in Oberglatt Aufforderung im SHAB Nr. 168 vom 31.08.2018 Verfügung
- Die Orimtrade GmbH wird von Amtes wegen aufgelöst.
- In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Orimtrade GmbH, in Oberglatt, CHE-246.124.352, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 60 vom 27.03.2017, Publ. 3426529). Firma neu: Orimtrade GmbH in Liquidation. Domizil neu: Die Gesellschaft hat ihr Domizil eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel
- HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Gmünder, Werner, von Appenzell, in Appenzell, Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, Liquidator, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00 [bisher: Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift]; Prusac, Miroslav, kroatischer Staatsangehöriger, in Vaduz (LI), Geschäftsführer, Liquidator, mit Einzel2/6 unterschrift, [bisher: Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift].
- Die Eintragungsgebühren von CHF 320.60 werden Gmünder, Werner, von Appenzell, in Appenzell, und Prusac, Miroslav unter solidarischer Haftung auferlegt und von Gmünder, Werner bezogen.
- Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Werner Gmünder und Miroslav Prusac mit je einer Ordnungsbusse von CHF 400.00 belegt.
- Der Betrag von CHF 720.60 betreffend Werner Gmünder (Eintragungsgebühren und Ordnungsbusse) wird nach der Eintragung in Rechnung gestellt. Der Betrag von CHF 400.00 betreffend Miroslav Prusac (Ordnungsbusse) ist einst-weilen uneinbringlich.
- Wird innerhalb von drei Monaten nach Eintragung der Auflösung der gesetzliche Zustand wiederhergestellt, so kann die Auflösung widerrufen werden (Art. 153b Abs. 3 HRegV).
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Ausganslage Fulginiti sanitär (CHE-462.721.895), in Seegräben Aufforderung im SHAB Nr. 168 vom 31.08.2018 Verfügung
- Das Einzelunternehmen Fulginiti sanitär wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
- In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Fulginiti sanitär, in Seegräben, CHE-462.721.895, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 252 vom 29.12.2017, Publ. 3960937). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
- Die Eintragungsgebühren von CHF 180.60 werden Pantaleone Fulginiti, italienischer Staatsangehöriger, zurzeit unbekannten Aufenthaltes auferlegt.
- Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Pantaleone Fulginiti mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.
- Der Betrag von CHF 380.60 ist einstweilen uneinbringlich.
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Ausganslage Fulginiti lüftung (CHE-210.990.406), in Seegräben Aufforderung im SHAB Nr. 168 vom 31.08.2018 Verfügung
- Das Einzelunternehmen Fulginiti lüftung wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
- In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Fulginiti lüftung, in Seegräben, CHE-210.990.406, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 252 vom 29.12.2017, Publ. 3960935). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
- Die Eintragungsgebühren von CHF 180.60 werden Pantaleone Fulginiti, italienischer Staatsangehöriger, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, auferlegt.
- Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Pantaleone Fulginiti mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.
- Der Betrag von CHF 380.60 ist einstweilen uneinbringlich.
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Ausganslage Fulginiti Elektro (CHE-443.883.020), in Seegräben Aufforderung im SHAB Nr. 168 vom 31.08.2018 Verfügung
- Das Einzelunternehmen Fulginiti Elektro wird von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht.
- In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Fulginiti Elektro, in Seegräben, CHE-443.883.020, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 252 vom 29.12.2017, Publ. 3960931). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153b 3/6 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.
- Die Eintragungsgebühren von CHF 180.60 werden Pantaleone Fulginiti, italienischer Staatsangehöriger, unbekannten Aufenthaltes, auferlegt.
- Wegen Nichtgenügens der Anmeldepflicht im Sinne von Art. 943 Abs. 1 OR wird Pantaleone Fulginiti mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.00 belegt.
- Der Betrag von CHF 380.60 ist einstweilen uneinbringlich.
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, vom Empfang a
Publication number: 6095694, Commercial Registry Office Zurich, (20)
Buchholz PHOTOGRAPHY, in Oberglatt, CH-020.1.060.886-4, Grafschaftstrasse 1, 8154 Oberglatt, Einzelunternehmen (Neueintragung).
Zweck:
Baby- und Spitalfotografie.
Eingetragene Personen:
Buchholz, Nicole, deutsche Staatsangehörige, in Oberglatt, Inhaberin, mit Einzelunterschrift;
Buchholz, Mathias, deutscher Staatsangehöriger, in Oberglatt, mit Einzelunterschrift.