• BATSCHKA STIFTUNG

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    active
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    Register number: FL-0002.214.625-1
    Sector: Other social services

    Age of the company

    18 years

    Turnover in CHF

    PremiumPremium

    Capital in CHF

    Capital unknown

    Employees

    PremiumPremium

    Active brands

    0
    c/o BlueRidge Management AG
    Industriering 14
    9491 Ruggell
    Neighbourhood

    About BATSCHKA STIFTUNG

    • BATSCHKA STIFTUNG is active in the industry «Other social services» and is currently active. The legal headquarters are in Ruggell.
    • The management of the company BATSCHKA STIFTUNG consists of 5 persons. The foundation of the company took place on 24.01.2007.
    • All past changes can be viewed and saved as a PDF under the section «Notifications». The last change in the commercial register was made on 10.10.2024.
    • Companies with the same address as BATSCHKA STIFTUNG: 42Underwriting Services AG, ALE Treuhand & Revision Anstalt, Altinvestam AG.

    Commercial register information

    Source: oera.li

    Sector

    Other social services

    Purpose (Original language)

    1. Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung wohltätiger Zwecke sowie der begünstigten Familienmitglieder in einem vom Stiftungsrat zu bestimmenden Ausmass unter Berücksichtigung der Maximalgrenze gemäss den Bestimmungen von § 4, Art. 4. Pkte. a.) und b.) der Statuten. 2. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und sonstigen Einnahmen sowie Widmungen an die Stiftung von Seiten Dritter, sofern diese nicht mit besonderen Verwendungszwecken gewidmet sind. 3. Die Stiftung kann, wenn dies in Verfolgung des Stiftungszwecks sinnvoll erscheint, Gesellschaften gründen und/oder sich an solchen beteiligen. 4. Der nach Abzug der zur Verwaltung der Stiftung notwendigen Ausgaben (Personalkosten incl. Aufwandsentschädigungen, Reisekosten und sonstigen Sachkosten) verbleibende jährliche Nettoertrag der Stiftung darf nur für statutengemässe Zwecke im nachfolgend festgesetzten Ausmass verwendet werden: a.) mindestens 51 % des in dem jeweiligen Jahr insgesamt ausgeschütteten Betrags für die Unterstützung wohltätiger Zwecke, z.B. Bau von Schulen oder Krankenstationen in Drittländern; b.) höchstens bis 49 % des in dem jeweiligen Jahr insgesamt ausgeschütteten Betrags für die Förderung und Unterstützung der in § 6 des Beistatuts festgehaltenen, begünstigten Familienmitglieder unter Vorliegen der in § 4. Art. (1.) des Beistatuts beschriebenen Voraussetzungen. 5. Erträge aus dem Stiftungsvermögen, die nach Erfüllung des statutengemässen Zwecks nicht zeitnah für einen der in § 4, Art. 4. der Statuten genannten Zweck verwendet werden, können nach folgenden Grundsätzen, wobei Aufsichts- und Stiftungsrat ein Anlagereglement erlassen können, das die Anlageziele, Anlageformen und -instrumente sowie den Anlagerahmen regelt, wie folgt angelegt werden: a.) in Form von Darlehensgewährungen an die Gesellschaften der Polma Anstalt. Diese Darlehen dürfen nur eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren haben und müssen spätestens am Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden. b.) in nicht spekulativen Anlageformen (Anleihen, Pfandbriefe und Kommunalobligationen) in den Währungen EUR, CHF, USD, YEN; c.) in Valutenform als Festgelder bei Banken mit einer Bonität von mindestens ¿A" nach Rating von Standard & Poors (oder eines vergleichbar international anerkannten Banken-Rating-Unternehmens) d.) In Form von Liquidität, Anleihen, Anleihenfonds, Anleihenzertifikaten oder sonstigen anleiheähnlichen Wertpapieren (z.B. Floatern, Zerobonds) in allen gängigen Währungen, in Substanzwerte wie in Aktien, Aktienfonds, Aktienzertifikaten oder sonstigen aktienähnlichen Wertpapieren, in Rohstoffe, Edelmetalle, Immobilien und Wandelanleihen, und in Derivate zur Absicherung bzw. zur risikofreien Ertragsoptimierung (gedeckte Stillhaltergeschäfte). e.) Der Stiftungsrat soll nach Möglichkeit Schulen oder Krankenstationen zusammen mit den staatlichen Stellen der deutschen Bundesregierung oder anderen Stiftungen oder wohltätigen Organisationen bauen. Vor Beginn einer solchen Massnahme muss die Gesamtfinanzierung sichergestellt sein. Von diesen strengen Vorgaben darf nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Naturkatastrophen, persönliches, ehrenamtliches Engagement eines Mitgliedes der Stiftungsorgane) mit einem Beschluss der Stiftungsorgane von mehr als Dreiviertel der abgegebenen Stimmen abgewichen werden. Nach Ende der jeweiligen Dauer der Kapitalbindung frei werdende Mittel unterliegen im Hinblick auf den weiteren Verwendungszweck wiederum den Bestimmungen von § 4 Art. 4 und Art. 5 Satz 1 der Statuten.

    Other company names

    Source: oera.li

    Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.

    Branches (0)

    Ownership structure

    No information on the ownership structure is known to us.

    Holdings

    No information on holdings is known to us.

    Latest notifications for BATSCHKA STIFTUNG

    The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications

    Handelsregister Liechtenstein 241010/2024 - 10.10.2024
    Categories: Change of company purpose

    Publication number: 15387/2024, (1)

    BATSCHKA STIFTUNG, in Vaduz, FL-0002.214.625-1, Eingetragene Stiftung.

    Zweck neu:
    1. Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung wohltätiger Zwecke sowie der begünstigten Familienmitglieder in einem vom Stiftungsrat zu bestimmenden Ausmass unter Berücksichtigung der Maximalgrenze gemäss den Bestimmungen von § 4, Art. 4. Pkte. a.) und b.) der Statuten. 2. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und sonstigen Einnahmen sowie Widmungen an die Stiftung von Seiten Dritter, sofern diese nicht mit besonderen Verwendungszwecken gewidmet sind. 3. Die Stiftung kann, wenn dies in Verfolgung des Stiftungszwecks sinnvoll erscheint, Gesellschaften gründen und/oder sich an solchen beteiligen. 4. Der nach Abzug der zur Verwaltung der Stiftung notwendigen Ausgaben (Personalkosten incl. Aufwandsentschädigungen, Reisekosten und sonstigen Sachkosten) verbleibende jährliche Nettoertrag der Stiftung darf nur für statutengemässe Zwecke im nachfolgend festgesetzten Ausmass verwendet werden: a.) mindestens 51 % des in dem jeweiligen Jahr insgesamt ausgeschütteten Betrags für die Unterstützung wohltätiger Zwecke, z.B. Bau von Schulen oder Krankenstationen in Drittländern;
    b.) höchstens bis 49 % des in dem jeweiligen Jahr insgesamt ausgeschütteten Betrags für die Förderung und Unterstützung der in § 6 des Beistatuts festgehaltenen, begünstigten Familienmitglieder unter Vorliegen der in § 4. Art. (1.) des Beistatuts beschriebenen Voraussetzungen. 5. Erträge aus dem Stiftungsvermögen, die nach Erfüllung des statutengemässen Zwecks nicht zeitnah für einen der in § 4, Art. 4.

    der Statuten genannten Zweck verwendet werden, können nach folgenden Grundsätzen, wobei Aufsichts- und Stiftungsrat ein Anlagereglement erlassen können, das die Anlageziele, Anlageformen und -instrumente sowie den Anlagerahmen regelt, wie folgt angelegt werden:
    a.) in Form von Darlehensgewährungen an die Gesellschaften der Polma Anstalt. Diese Darlehen dürfen nur eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren haben und müssen spätestens am Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden. b.) in nicht spekulativen Anlageformen (Anleihen, Pfandbriefe und Kommunalobligationen) in den Währungen EUR, CHF, USD, YEN;
    c.) in Valutenform als Festgelder bei Banken mit einer Bonität von mindestens ¿A" nach Rating von Standard & Poors (oder eines vergleichbar international anerkannten Banken-Rating-Unternehmens) d.) In Form von Liquidität, Anleihen, Anleihenfonds, Anleihenzertifikaten oder sonstigen anleiheähnlichen Wertpapieren (z.B. Floatern, Zerobonds) in allen gängigen Währungen, in Substanzwerte wie in Aktien, Aktienfonds, Aktienzertifikaten oder sonstigen aktienähnlichen Wertpapieren, in Rohstoffe, Edelmetalle, Immobilien und Wandelanleihen, und in Derivate zur Absicherung bzw. zur risikofreien Ertragsoptimierung (gedeckte Stillhaltergeschäfte). e.) Der Stiftungsrat soll nach Möglichkeit Schulen oder Krankenstationen zusammen mit den staatlichen Stellen der deutschen Bundesregierung oder anderen Stiftungen oder wohltätigen Organisationen bauen. Vor Beginn einer solchen Massnahme muss die Gesamtfinanzierung sichergestellt sein. Von diesen strengen Vorgaben darf nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Naturkatastrophen, persönliches, ehrenamtliches Engagement eines Mitgliedes der Stiftungsorgane) mit einem Beschluss der Stiftungsorgane von mehr als Dreiviertel der abgegebenen Stimmen abgewichen werden. Nach Ende der jeweiligen Dauer der Kapitalbindung frei werdende Mittel unterliegen im Hinblick auf den weiteren Verwendungszweck wiederum den Bestimmungen von § 4 Art. 4 und Art. 5 Satz 1 der Statuten. . Neufassung der Statuten lt. Beschluss des Aufsichtsrates vom 04.05.2024.

    Handelsregister Liechtenstein 230224/2023 - 24.02.2023
    Categories: Change in management

    Publication number: 2564/2023, (1)

    BATSCHKA STIFTUNG, in Vaduz, FL-0002.214.625-1, Eingetragene Stiftung.

    Erloschene Angaben zur Verwaltung:
    Seidler, Jürgen, StA: Deutschland, 61118 Bad Vilbel, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Angaben zur Verwaltung neu oder mutierend:
    Schalk, Ingo Klaus, StA: Deutschland, 6060 Tiszakécske, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Seidler, Marc-Oliver, StA: Deutschland, 61118 Bad Vilbel, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Handelsregister Liechtenstein 210716/2021 - 16.07.2021
    Categories: Change of company address, Change in management

    Publication number: 8029/2021, (1)

    BATSCHKA STIFTUNG, in Vaduz, FL-0002.214.625-1, Eingetragene Stiftung.

    Repräsentanz/Zustelladresse neu:
    c/o BlueRidge Management AG, Industriering 14, 9491 Ruggell.

    Erloschene Angaben zur Verwaltung:
    Seeger, Dr. Norbert, StA: Liechtenstein, 9490 Vaduz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Angaben zur Verwaltung neu oder mutierend:
    Schierscher, Dr. Peter Paul, StA: Liechtenstein, 9490 Vaduz, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Hit list

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