Reports for Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG
Credit rating information
Evaluation of credit rating with traffic light as risk indicator and other helpful data about the company.Find out more
Economic information
Comprehensive information about the economic situation of a company.Find out more
Payment collection information
Overview of current and past debt enforcement proceedings.Find out more
Company dossier as PDF
Contact information, changes in the company, turnover and employee figures, management, ownership, shareholding structure and other company data.Retrieve company dossier
About Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG
- Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG is active in the industry «Operation of an pension fund» and is currently active. The legal headquarters are in Herisau.
- The management of the organization Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG consists of 7 persons. The foundation of the organization took place on 02.02.1946.
- All modifications to the commercial register entry can be found under «Notifications». The most recent modification was made on 28.02.2025.
- The organization Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG is registered under the UID CHE-108.899.279.
- On the same address as Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG there are 10 other active companies registered. These include: assistants ag für informatiklösungen, clavis IT ag, Dimetix AG.
Management (7)
newest members of the Foundation Board
Richard Martin Hämmerli,
Urs Ryffel,
Patricia Stolz,
Urs Kaufmann
newest authorized signatories
Richard Martin Hämmerli,
Roger Alder,
Roland Michael Zgraggen,
Urs Ryffel,
Patricia Stolz
Executive board
Commercial register information
Entry in the commercial register
02.02.1946
Legal form
Foundation
Legal headquarters of the company
Herisau
Commercial Registry Office
AR
Commercial register number
CH-020.7.901.973-1
UID/VAT
CHE-108.899.279
Sector
Operation of an pension fund
Purpose (Original language)
Die Stiftung bezweckt - die Fürsorge zu Gunsten der aktiven und pensionierten Mitarbeiter der Huber+Suhner AG, insbesondere durch Massnahmen zur wirtschaftlichen Sicherstellung im Alter, zur Vorsorge für Familienangehörige bei Tod eines Begünstigten sowie als Hilfe in besonderen Notlagen wie Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit, und anderes sowie zur Gesundheitsvorsorge, je in Ergänzung zu anderen steuerbefreiten Vorsorgeeinrichtungen, welche zugunsten der Destinatäre bestehen und deren Leistungen, respektive durch die Finanzierung von Leistungen der anderen steuerbefreiten Vorsorgeeinrichtungen, welche zugunsten der Destinatäre bestehen; - die Überbrückungshilfe für Mitarbeiter, die vom Zeitpunkt einer möglichen vorzeitigen Pensionierung an, aber vor dem Erreichen des AHV-Alters, vorzeitig in den Ruhestand treten. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien, respektive zur Finanzierung anderer Leistungen wie Kompensationsmassnahmen im Rahmen von reglementarischen Anpassungen oder zur Behebung von Leistungskürzungen zulasten der Destinatäre bei vorzeitiger Pensionierung auch Leistungen an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Dabei kann sie auch die Finanzierung von Sanierungsmassnahmen in einer anderen Vorsorgeeinrichtung übernehmen und Sicherheit bei einer Unterdeckung leisten, respektive die entsprechende Unterdeckung ganz oder teilweise ausfinanzieren. Die Beiträge des Arbeitgebers dürfen aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, sofern in mindestens gleichem Umfang auch die Beiträge der versicherten Arbeitnehmer finanziert werden. Andernfalls dürfen die Beiträge der Firma nur aus vorgängig geäufneten und gesondert ausgewiesenen Arbeitgeberbeitragsreserven erbracht werden. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu denen die Stifterfirma rechtlich verpflichtet ist oder diese zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichtet.
Auditor
Current auditor (1)
Name | City | Since | Until | |
---|---|---|---|---|
PricewaterhouseCoopers AG | Zürich | 03.06.2020 |
Former auditor (1)
Name | City | Since | Until | |
---|---|---|---|---|
PricewaterhouseCoopers AG | Winterthur | 20.03.2007 | 02.06.2020 |
Other company names
Es sind keine früheren oder übersetzten Firmannamen vorhanden.
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Ownership structure
Holdings
Newest SOGC notifications: Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG
The latest updates from the Swiss Official Gazette of Commerce (SOGC) are available in the original language of the source commercial register office only. View all notifications
Publication number: HR02-1006270300, Commercial Registry Office Appenzell A. Rh., (300)
Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG, in Herisau, CHE-108.899.279, Stiftung (SHAB Nr. 133 vom 13.07.2021, Publ. 1005247743).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Wechsler, Ivo, von Willisau, in Russikon, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Hämmerli, Richard, von Weesen, in Zürich, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Stolz, Patricia, von Kirchberg (SG), in Arbon, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Goldach].
Publication number: HR02-1005247743, Commercial Registry Office Appenzell A. Rh., (300)
Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG, in Herisau, CHE-108.899.279, Stiftung (SHAB Nr. 201 vom 15.10.2020, Publ. 1005000732).
Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Alder, Roger, von Urnäsch, in Pfäffikon, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Publication number: HR02-1005000732, Commercial Registry Office Appenzell A. Rh., (300)
Allgemeiner Fürsorgefonds der Huber + Suhner AG, in Herisau, CHE-108.899.279, Stiftung (SHAB Nr. 105 vom 03.06.2020, Publ. 1004901796).
Urkundenänderung:
02.09.2020.
Zweck neu:
Die Stiftung bezweckt - die Fürsorge zu Gunsten der aktiven und pensionierten Mitarbeiter der Huber+Suhner AG, insbesondere durch Massnahmen zur wirtschaftlichen Sicherstellung im Alter, zur Vorsorge für Familienangehörige bei Tod eines Begünstigten sowie als Hilfe in besonderen Notlagen wie Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit, und anderes sowie zur Gesundheitsvorsorge, je in Ergänzung zu anderen steuerbefreiten Vorsorgeeinrichtungen, welche zugunsten der Destinatäre bestehen und deren Leistungen, respektive durch die Finanzierung von Leistungen der anderen steuerbefreiten Vorsorgeeinrichtungen, welche zugunsten der Destinatäre bestehen;
- die Überbrückungshilfe für Mitarbeiter, die vom Zeitpunkt einer möglichen vorzeitigen Pensionierung an, aber vor dem Erreichen des AHV-Alters, vorzeitig in den Ruhestand treten. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien, respektive zur Finanzierung anderer Leistungen wie Kompensationsmassnahmen im Rahmen von reglementarischen Anpassungen oder zur Behebung von Leistungskürzungen zulasten der Destinatäre bei vorzeitiger Pensionierung auch Leistungen an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Dabei kann sie auch die Finanzierung von Sanierungsmassnahmen in einer anderen Vorsorgeeinrichtung übernehmen und Sicherheit bei einer Unterdeckung leisten, respektive die entsprechende Unterdeckung ganz oder teilweise ausfinanzieren. Die Beiträge des Arbeitgebers dürfen aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, sofern in mindestens gleichem Umfang auch die Beiträge der versicherten Arbeitnehmer finanziert werden. Andernfalls dürfen die Beiträge der Firma nur aus vorgängig geäufneten und gesondert ausgewiesenen Arbeitgeberbeitragsreserven erbracht werden. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Aus dem Stiftungsvermögen dürfen keine Leistungen erbracht werden, zu denen die Stifterfirma rechtlich verpflichtet ist oder diese zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichtet.
Hit list
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