• Heinz Stamm

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    wohnhaft in Wetzikon
    aus Schleitheim

    Auskünfte zu Heinz Stamm

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    Neueste SHAB-Meldungen: Heinz Stamm

    SHAB 219/2015 - 11.11.2015
    Kategorien: Änderung im Management

    Publikationsnummer: 2475005, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Gemeinnützige Baugenossenschaft Wetzikon (GBW), in Wetzikon ZH, CHE-103.923.870, Genossenschaft (SHAB Nr. 46 vom 07.03.2014, Publ. 1385533).

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Stamm, Heinz, von Schleitheim, in Wetzikon ZH, Mitglied der Verwaltung, ohne Zeichnungsberechtigung.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Ludwig, Rudolf, von Langnau im Emmental, in Wetzikon ZH, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
    Nett, Stefan, von Luzein, in Wetzikon ZH, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    SHAB 51/2003 - 17.03.2003
    Kategorien: Diverse Änderungen

    Publikationsnummer: 905866, Handelsregister-Amt Zürich, (20)

    Gemeinnützige Baugenossenschaft Wetzikon (GBW), in Wetzikon ZH, Genossenschaft (SHAB Nr. 35 vom 20.02.2001, S. 1275).

    Statutenänderung:
    19.04.2002.

    Zweck neu:
    Bezweckt, in gemeinsamer Selbsthilfe ihren Mitgliedern preisgünstigen Wohnraum zu vermitteln und diesen dauernd der Spekulation zu entziehen;
    Tätigkeit ist nicht gewinnstrebig;
    ist politisch und konfessionell neutral;
    sucht Zweck zu erreichen durch Beschaffung von geeignetem Bauland zu Eigentum oder im Baurecht, durch Erwerb oder Errichtung von Wohngebäuden, durch Abgabe der Wohnungen zu Mietpreisen, die auf der Basis der Selbstkosten festzusetzen sind, unter der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Selbsterhaltung der Genossenschaft, und durch sorgfältigen und fortlaufenden Unterhalt der Gebäude und Wohnungen sowie die zeitentsprechenden Erneuerungen und Erweiterungen.

    Pflichten neu:
    Jeder Genossenschafter hat mindestens einen Anteilschein zu übernehmen. Mieter von Genossenschaftswohnungen haben zusätzliche Anteilscheine zu übernehmen, deren Zahl vom Verwaltungsrat unter Berücksichtigung der Finanzierung der jeweiligen Bauetappe festgesetzt wird (Wohnungsanteilscheine). Der Verwaltungsrat kann bei erhöhtem Eigenkapitalbedarf die Mitglieder zur Übernahme von zusätzlichen Anteilscheinen in der Höhe von max. einer Halbjahresmiete verpflichten. [bisher: Pflichten: Jeder Genossenschafter hat mindestens einen Anteilschein zu übernehmen.] [gestrichen: Pflichten: Genossenschafter, welche der Genossenschaft gehörende Wohnungen mieten, haben nach Massgabe näherer Regelung in den Statuten zusätzliche Anteilscheine zu übernehmen.] [gestrichen: Pflichten: Die Genossenschafter haben eine Eintrittsgebühr von CHF 30.-- zu entrichten.].

    Publikationsorgan neu:
    amtliche Publikationsorgane des Bezirkes Hinwil oder, soweit vorgeschrieben, SHAB.

    Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
    Meier, Nikolaus, von Sarmenstorf, in Wetzikon ZH, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
    Egli, Hansheinrich, von Fischenthal, in Wetzikon, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung;
    Bosshard, Reinhard, von Bauma, in Wetzikon ZH, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

    Eingetragene Personen neu oder mutierend:
    Schreckenbauer, Frank, von Sirnach, in Wetzikon ZH, Vizepräsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung];
    Stamm, Heinz, von Schleitheim, in Wetzikon ZH, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung.

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